Probezeit?


12.01.2024, 19:51

Hat das eine Auswirkung auf die Probezeit? Oder ganz normal Strafe?

2 Antworten

Das Fahren ohne Sehhilfe kostet ein Verwarngeld in Höhe von 25€ und außerdem kann dir die Weiterfahrt untersagt werden - dann schiebst du entweder oder lässt dir deine Sehhilfe vor Ort bringen...

Eine Auswirkung auf die Probezeit hat das Fahren ohne Sehhilfe nicht.

Übrigens ist die Notwendigkeit, eine Sehhilfe tragen zu müssen, im Kartenführerschein, in Spalte 12 eingetragen.

Da stehen dann sogenannte Schlüsselziffern, an denen man erkennen kann, dass und welche Sehhilfe man tragen muss..

Optimal ist, wenn dort die Schlüsselziffern 01.06. stehen, denn dann darf man wahlweise eine Brille oder Kontaktlinsen tragen - 01.01. stehen für Brille und 01.02. für Kontaktlinsen.

Deine Frage liest sich so, als würdest du dich vorab "schlaumachen" wollen, was du dir "leisten" kannst oder willst....

Wenn man zu oft in Erscheinung tritt, dann ist man schnell amtsbekannt, wo sich dann vielleicht jmd. Gedanken macht, ob du ein Problem mit der StVO hast.......

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Ist eine Ordnungswidrigkeit à Bußgeld 25,0 €

Jedoch sagst du das schon so, als würdest du es darauf anlegen wollen, ohne Sehhilfe zu fahren.

Du wirst nicht ohne Grund eine Sehhilfe brauchen. Entweder, weil du beim Sehtest durchgefallen bist oder du weißt, dass du es ohne nicht schaffen würdest.

Solltest also trotzdem deine Brille (oder Kontaktlinsen) tragen. Besonders in der Probezeit. Du willst es ja nicht darauf anlegen, einen Unfall zu bauen. Dann wird's nämlich richtig kompliziert für dich.