Rechnung?

3 Antworten

Kommen die Beträge von einem Vertrag von Dir oder von Deiner Schwester?

Also wer ist der Vertragspartner?
Du? Dann musst Du dich kümmern und auch zahlen, denn bei monatlich zu zahlenden Beträgen (wie zB Gym) ist keine Mahnung nötig.


Melo172 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:03

Ich hatte den Vertrag Abgeschlossen

habe auch eine Kündigung letztes Jahr abgegeben, persöhnlich und die meinten ist okay so

jetzt wollen die immer noch Geld haben nach einem Jahr

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einandereruser  15.05.2024, 09:07
@Melo172

Kleiner Tipp für die Zukunft. Wenn Du eine Kündigung persönlich abgibst, dann lass Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie der Kündigung bestätigen.

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Das habe ich schon von vielen Nutzern von Fitnessstudios gehört. Kündigungen werden gerne mal "übersehen". Kann Deine Schwester den Kündigungstermin irgendwie nachweisen? Vermutlich nicht. Aber vielleicht hat sie das Schreiben noch auf dem Rechner, so dass sie wenigstens das genaue Datum kennt.

Einen Versuch wäre es wert, mit einem Ausdruck zum Gym zu gehen, und dort um Klärung zu bitten. Vielleicht kann man auch einen Kompromiß aushandeln. Wenn die sich allerdings stur stellen, wirst Du zahlen müssen.


Melo172 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:03

Okay, Dankeschön

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Wenn du das alles gebucht hast und nicht drauf geachtet hast, dass die Zahlungen auch rausgehen, dann musst du zahlen.

Deine Schwester kann sich sicher selbst um ihre Verträge kümmern, die müssen natürlich auch auf ihren Namen laufen, wenn sie dise kündigen möchte.


Melo172 
Fragesteller
 15.05.2024, 08:58

Das Problem ist sie hatte schon gekündigt vor einem Jahr sie hat jedoch nie eine Bestätigung bekommen

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Nussbecher  15.05.2024, 08:59
@Melo172

Wenn der Vertrag nicht auf sie lief, dann kann sie diesen auch nicht kündigen.

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einandereruser  15.05.2024, 09:01
@Melo172

Frage auch hier: Wer ist der Vertragspartner. Eine Kündigung kann nur vom Vertragspartner ausgesprochen werden, und muss nicht bestätigt werden. Der Vertragsnehmer muss aber den Zugang der Kündigung nachweisen können (also idealerweise als Einschreiben Einwurf senden).

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