Schimmel, Mieter, Wohnung, Vermieter..

Schimmel  - (Wohnung, Vermieter, Mieter) Schimmel  - (Wohnung, Vermieter, Mieter) Schimmel  - (Wohnung, Vermieter, Mieter) Schimmel  - (Wohnung, Vermieter, Mieter)

10 Antworten

Wie schon oft geschrieben, wird es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Schimmel handeln.

Vermutlich handelt es sich auch um eine Aussenwand. Da sich hier die Raumluft abkühlt, kann es zur Kondensatbildung kommen, mit anschließendem Schimmelbefall. Die Lage der Schimmelflecken kurz über der Scheuerleiste und in der Raumecke sprechen dafür, dass die Ursache in der Raumluftkondensatbildung zu sehen ist. Undichte Installationsleitungen gibt es eher an, bzw. in den Innenwänden.

Grundlage jeglichen Schimmelwachsums in Wohnräumen ist Feuchtigkeit - alles andere für das Schimmelwachstum ist in der Regel in den Wohnräumen vorhanden.

Kondensat aus Raumluft kann sich nur bei dem Vorhandensein von Luftfeuchtigkeit und einer Oberfläche, die kühler als die Raumluft ist, bilden. Damit gibt es zwei Faktoren, die beeinflusst werden können:

  • die Luftfeuchtigkeit
  • die Wandoberfläche, die kühler als die Raumluft ist.

Über den ersten Faktor - die Luftfeuchtigkeit - kann die Schimmelgefahr minimiert werden über den zweiten Faktor kann die Schimmelgefahr gänzlich eliminiert werden.

Die Minimierung der Raumluftfeuchte wird über die Raumlüftung erreicht. Seit Mai 2009 fordert richtungsweisend die DIN 1946-6 die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz (Schimmelschutz) allerdings nur bei Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen. In den Bestandsbauten muss also noch fleissig selbst gelüftet werden, um Feuchteschäden zu vermeiden, jedoch beschränken Gerichte die Lüftungsorgien auf 2-3 Mal tägliches Lüften, was ausreichen muss. Durch die Senkung der Raumluftfeuchte wird die Schimmelgefahr vermindert, jedoch nicht verhindert, da nie null Prozent Luftfeuchte erreicht werden können.

Die gänzliche Verhinderung der Schimmelgefahr durch Raumluftkondensat ist nur möglich durch eine Oberfläche, die wärmer als die Raumluft ist.

Luft kann Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf aufnehmen. Je wärmer die Luft ist, um so mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Kühlt warme Luft ab, so verringert sich das Wasserdampfaufnahmevermögen. Die relative Luftfeuchtigkeit steigt dabei.

Nun erwärmt der oft montierte Heizkörper unter dem Fenster überwiegend die Raumluft, welche sich auf dem Weg durch den Raum mit Feuchtigkeit anreichert. An der Aussenwand überträgt die Luft dabei die spärlich mitgeführte Wärmemenge an die Wandoberfläche, wobei die Temperatur der Wandoberfläche sich erhöht. Die Luft kühlt dabei ab und sinkt nach unten. Dabei steigt die relative Luftfeuchte. Unten an der Wand kann die kühler werdene Luft kaum noch Wärme an die Wand übertragen - die Wandoberfläche kühlt aus. Durch Feuchteausgleich übernimmt die Wandoberfläche auch noch Feuchtigkeit aus der Luft. Die Wand wird feucht und es kann Schimmel entstehen. Es muss nicht zwangsläufig zur Kondensatbildung kommen. Da mit zunehmender Befeuchtung der Wand der Dämmwert sinkt, wird schneller die Wärme nach aussen geleitet, was zur Verminderung der inneren Wandoberflächentemperatur führt, mit der Gefahr der verstärkten Feuchtigkeitsbildung an der inneren Wandoberfläche.

Im Gegensatz zu der Raumheizung mit viel Warmluft steht die Beheizung des Raumes mit einem hohen Anteil an Wärmestrahlung. Wärmestrahlung erwärmt dabei direkt die Oberflächen, an welchen sich dann zweitrangig die Luft erwärmt, wobei die sich erwärmende Luft nun ein größeres Wasserdampfaufnahmevermögen bekommt und die Oberfläche damit entfeuchtet/trocknet. Eine Raumluftkondensatbildung ist bei der Beheizung mit einem hohen Anteil an Wärmestrahlung nicht möglich, daher gibt es bei dieser Art der Beheizung kein Schimmelproblem mehr.

Da nur Flächenheizungen einen hohen Anteil von Wärmestrahlung bieten und die Installation von Flächenheizsystemen aufwändig ist, empfehle ich als preiswerte und leicht nachzurüstene Alternative die unten an der Aussenwand entlang führende Heizrohrschleife, welche auch ggf, zur hydraulischen Heizleiste (als vollwertiges Heizsystem) "aufgerüstet" werden kann. Diese Maßnahme ist mit kleinem Budget zu realisieren. Es ist allerdings Aufgabe des Eigentümers. Durch die an den unteren Bereich der Aussenwand gebrachte Wärme wird die Wandoberfläche erwärmt und das Kondensat und der Schimmel wird wirksam und dauerhaft verhindert. Da durch die vor der Wand aufsteigender Wärme die Wandoberfläche warm gehalten wird kann nun auch 10cm vor der Wand der große Kleiderschrank stehen ohne, dass es ein Schimmelproblem dahinter geben wird. Die Heizrohrschleife bietet aber auch Möbilierungsfreiheit.

Das dürfte übrigens auch im Interesse des Vermieters/Eigentümers sein, denn Streitigkeiten wegen "mangelner Lüftung" oder falsch platzierten Möbelstücken gehören dann damit der Vergangenheit an und auch der Schar der "Schimmelsachverständigen" wird Lohn und Brot genommen. Deshalb wird hier von einem Mitschreiberling auch ständig gegen die "Heizrohrschleife" als probates Mittel zur Schimmelprävention gewettert.

Schimmel mit Wasserflecken, da ist was undicht bei dir. Es gibt nix wegzuwischen. Schick ihm (unbedingt per Post und möglicherweise per Einschreiben) die Fotos und einen Text, in dem du ihm eine angemessene Frist setzt, dass er sich darum kümmert. Beispiele dafür gibts im Netz. Wenn er nichts tut, kannst du nach Ablauf der Frist (und auch das solltest du schreiben) auf seine Kosten Handwerker holen. Schimmel ist gesundheitsgefährdend, setz dich durch!


Huflattich  15.05.2014, 06:40

Genau hetzt die Mieter immer schön auf die unverbesserlichen"bösen Vermieter! Lass ihn so richtig bluten damit er mal sieht wie schön vermieten ist.

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Habe meinem Vermieter gezeigt das diese Flecken an der Wand im Schlafzimmer sind, er sagte ich Solls einfach wegwischen da er der Meinung ist das dass kein Schimmel ist.

Für mich sieht das auf zwei Bildern nach Schimmel aus, bei einem Bild könnte man sagen, dass es Wasserflecken sind.

Nicht anrufen sondern so vorgehen:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden. (Aber nur für Mängel, die bei Einzug noch nicht vorhanden waren)

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.


Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

MfG

Johnny

Ursachenforschung ist angesagt,sprich genauer schauen woher es stammt.Isses Äusserlich? Hattest du da was stehen ? Schrank,Karton ,liegen da öfter Klamotten ? Sieht noch nach Anfangsstadium aus.Wichtig is besser Lüften,mehrmals am Tag Stoßlüften (Durchzug) und dann auch ausgibig Heizen.Nicht die ganze Zeit,die fenster angeklappt lassen.Du selbst solltest da nicht rumfuschen,dass soll der Vermieter machen.Wenn der sich Querstellt,auf eigene Kosten einen Sachverstänigen kommen lassen und falls der was findet,was Vermietersache ist,ihn die Rechnung weiterleiten bzw zurückerstatten.Im schlimmsten fall is das Problem unterm Parkett

Das ist Schimmel.

Schreib deinem Vermieter nen Brief (mit den Fotos) mit Fristsetzung zur fachgerechten Behebung des Schimmels. Wenn er dem nicht nachkommt, kannst Mietminderung anfordern. Weiß leider nicht wie viel, aber wenn er nichts unternimmt, kannst denke ich schon die Hälfte der Miete drücken.