Schwerbehindertenausweis bei entfernter Gebärmutter?

12 Antworten

Verlust der Gebaermutter und/oder Sterilitaet in juengerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch (20) Aussergewoehnliche psychoreaktive Stoerungen sind ggf. zusaetzlich zu beruecksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8). aus http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.14.htm Wenn die Entfernung der Gebaermutter aufgrund einer Krebserkrankung ist, sehen die Prozentzahlen anders aus. Ich wuensche dir viel Glueck.

Das Beste ist: Antrag stellen!Dabei alle Krankheiten und Behinderungen die man an sich feststellt angeben und mit dem Hausarzt und den behandelnden Ärzten besprechen.Diese werden angeschrieben und geben Stellungnahmen ab.Bescheid abwarten und wenn weniger als 50 %, Widerspruch einlegen und Unterlagen zur Ermittlung des GDB anfordern.Widerspruch begründen und mit medizinischen Unterlagen belegen.Persönliche Eindrücke der Behinderung schildern,Gutachten vom Versorgungsamt anregen. Widerspruchsbescheid abwarten,wenn negativ kann man vor dem Sozialgericht klagen. VDK kann da sehr hilfreich sein.Und immer wieder Verschlimmerungsanträge stellen,irgendwann klappt es. Habe selbst 50 %.Erstantrag 1988. Meine Frau hat 100 % AG.Erstantrag 1995 Also nicht aufgeben und verunsichern lassen! Versuch macht klug,und nicht irgendwelche unsinnigen Antworten. Viel Glück Michael

Der Kinderwunsch wird in der GdB Tabelle berücksichtigt, sowie eine erhebliche psychische Beeinträchtigung, zb. Trauma durch Partnerverlust oder sogar Ausgrenzung in manchen kulturellen Kreisen.

Zusätzlich können Verklebungen im postoperativen Zustand Schmerzen verursachen!

Kinder zu bekommen und es zu wollen muss wirklich mehr Anerkennung finden. Besonders so ein blöder Spruch, Männer sind ja auch nicht behindert, ist schlichtweg diskriminierend, da nichts über seine Funktionalität als Mann gesagt wurde. Denn eine Hysterektomie ohne Vaginalplastik ist mit dem Verlust der Vagina verbunden - ein Mann ohne Penis würde wahrscheinlich an seiner Behinderen zerbrechen...

Wenn beispielsweise eine Krebserkrankung ursächlich ist für die Entfernung, dann kann es sein, das man einen Ausweis bekommt. Kommt aber auf die Umstände an. Ich würde ihn beantragen - dann wirst du es anschließend genau wissen.

das landesamt für soziale dienste ist für eine einschätzung da.

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ich fürchte aber, die lachen nur, und teilen dir nach 3 wochen mit, daß da nichts zu machen ist.