SD Karten vom Zoll in Inverwahrungnahme genommen
Guten Tag, Ich bin gewerblicher Händer und habe in China 150 MicroSD Karten bestellt. Diese wurden vom Zoll nun in Verwahrung genommen, da eine Firma Namens SD-3C LLC das Patent für die Bildmarke " Micro SD " besitzt. Dies war mir nicht bekannt da alle Micro SD Speicherkarten diese Bezeichnung tragen, ich ging davon aus das es sich um eine " Allerweltsbezeichnung " handelt. Ich fragte den chin. Händler auch ob es sich um Original Speicherkarten handelt, also keine gefälschten mit weniger Kapazität etc. Er versicherte mir das die Speicherkarten nicht gefälscht sind.Bin nun etwas verwirrt da die Bezeichnung " Micro SD " keine Marke wie Sandisk etc. ist ,da diese Bezeichnung wie gesagt auf jeder Karte zu finden ist. Man kann ja auch nicht davon ausgehen das alle Waren die man auch China bezieht automatisch gefälscht sind. Oder darf man grundsätzlich keine SD Karten aus China importieren? Wie verhält es sich mit SD Karten ohne irgendwelches Logo wo nur 32 GB draufsteht? Meine Frage:
- ist die Inverwahrungnahme korrekt?
- was kann mich jetzt erwarten?
3 Antworten
Oh das klingt nach: Bitte frage doch einen Anwalt ;)
Derartige Bildmarken existieren quer durch die Technik. Bspw. ist das DVD Logo, wie es auf Geräten und Datenträgern zu finden ist, auch eine Bildmarke und wird lizenziert.
Es kann gut möglich sein, dass die Karten an sich Originale sind, lediglich keine Lizenzen für die Bildmarke besitzen.
Hallo es geht hier ja um die Bildmarke (Logo), die ist geschützt, siehe http://www.tmdb.de/us/marke/MICRO_SD_HC,85649923.html. Und der Rechteinhaber kann davon Lizenzen vergeben. Anscheinend hat die chinesische Firma diese nicht oder nur unzureichend erworben.
ist die Inverwahrungnahme korrekt?
ja.
was kann mich jetzt erwarten?
Wenn tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wird die Ware eingezogen und vernichtet. Zusätzlich erhältst Du i.d.R. eine Unterlassungserklärung vom Anwalt des Rechteinhabers. Die Kosten für deren Anwalt trägst Du.
Liegt keine Markenrechtsverletzung vor, zahlst Du EUST und ggf. Zoll.