Staatsbürgerschaft?
Moin , Ich schmeiß mal ne Interessante Frage in den Raum
Es handelt sich dabei um eine Familie bestehend aus Mann Frau und Kind
Mann und Frau haben beide die Polnische Staatsbürgerschaft und einen festen Wohnsitz in Polen.
Das Kind jedoch kam in Deutschland auf die Welt.
Kann man für das Kind dann eine Deutsche Staatsbürgerschaft erlangen? Welcher Paragraph ist das genau?
PS: Kind hat eine Deutsche Geburtsurkunde
3 Antworten
Uninteressant. Das Kind erwirbt ab Geburt die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Soweit ich weiß, geht das heutzutage nicht mehr. Früher ging das noch (ich selbst bin auch aufgrund des sogenannten Geburtsortprinzips Deutscher Staatsbürger, obwohl meine Mutter Österreicherin und mein Vater Kanadier war). Aber das hat man irgendwann geändert, sodass in Deutschland heute nur noch das Abstammungsprinzip gilt und das Kind die Staatsangehörigkeit der Eltern (normalerweise der Mutter) bekommt.
Nein, das Kind kann keine Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. In Deutschland gilt das Geburtsortsprinzip nur in wenigen Ausnahmen und das würde voraussetzen, dass der Wohnsitz der Eltern schonmal mindestens in Deutschland sein müsste (und dann glaube ich dauerhaft seit 8 Jahren oder so)
Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
entsprechende Passage bei mir