Stiefschwiegervater/ zeugenverweigerungsrecht?
Liebe community,
Meine Frau und ich diskutieren mal wieder eine seltsame Frage.
Wir sind nun 6 monate verheiratet. Ihre Eltern sind geschieden und sind beide wieder mit jemand anderen verheiratet.
Ist nun z.b. ihr Stiefvater mein Stiefschwiegervater und habe ich rechtlich ein verweigerungsrecht.
Wir wissen bereits Die hat eins. Wiederum zu seinem Sohn ebenfalls aus 1. Ehe hat sie keins.
Angenommen ihre Mutter und ihr stiefvater kriegen noch ein Kind. Wie ist das Kind dann im Gegensatz zu dem vorhin erwähnten Sohn zu sehen? Halbbruder? Kann sie da verweigern oder kann ich?
1 Antwort
Das Aussageverweigerungsrecht steht somit den Eheleuten auch noch nach der Scheidung zu. Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter ein Zeugnisverweigerungsrecht, Stiefgeschwister untereinander haben dagegen kein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie weder verwandt noch verschwägert sind.