Stiefschwiegervater/ zeugenverweigerungsrecht?

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Das Aussageverweigerungsrecht steht somit den Eheleuten auch noch nach der Scheidung zu. Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter ein Zeugnisverweigerungsrecht, Stiefgeschwister untereinander haben dagegen kein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie weder verwandt noch verschwägert sind.

Quelle:https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/#