Stromzähler zu spät abgelesen?

4 Antworten

Erst sprichst du von Wechsel des Gasanbieters, dann vom Stromanbieter. Aber egal.

Wie es im Detail rechtlich aussieht, also ob der Anbieter den Kunden zum ablesen verpflichten kann (auch wenn es mittlerweile gängige Praxis ist) weiß ich nicht. Schätzen ist aber jedenfalls erlaubt, wenn kein Zutritt zum Zähler möglich war.

Ich gehe mal davon aus, dass es legitim ist, dass Dr Kunde zum ablesen verpflichtet wird. In dem Fall ist dann natürlich auch schätzen legitim, wenn der Kunde seiner Pflicht nicht nachkommt. Du wurdest rechtzeitig darum gebeten den Zählerstand zu melden bzw. dir war klar, dass zu Vertragsende der Zählerstand abzulesen ist für eine korrekte Abrechnung. Das liegt in deinem Verantwortungsbereich.

Aber ein Stück weit ist es in diesem Fall doch auch egal. Den Verbrauch hast du so oder so zu zahlen. Es geht jetzt ja nur darum ob die ein paar m³ bzw. kWh mehr oder weniger zum Arbeitspreis des alten oder des neuen Vertrages abgerechnet werden. Ich schätze mal, dass es hierbei um weniger als 50 € geht. Da lohnt sich die Mühe/Zeit doch nicht, da versuchen gegen anzugehen.

Die Nachzahlungsforderung aufgrund des geschätzten Zählerstandes ist legitim und kann nicht angefochten werden. Lediglich Kulanz wäre möglich, also nachfragen.

Du hast den tatsächlichen Zählerstand nicht rechtzeitig geliefert. Der Termin dürfte ja vorher bekannt gewesen sein.

Tipp für die Zukunft: Zählerstände können üblicherweise auch online übermittelt werden. Das geht auch aus dem Urlaub als entsprechende Schätzung.

Das gleicht sich nächstes Jahr doch wieder aus.


kaffa11 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:41

Aber ich würde glaub ich bei meinen neuen Anbieter viel weniger pro KWH zahlen

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Zu viel gezahltes Geld bekommst du dann im nächsten Jahr wieder.