Teilzeit Studium, Bürgergeld und Minijob?

4 Antworten

Dein Plan wird bereits daran scheitern, dass Du mutwillig eine Hilfebedürftigkeit herstellst, welche nicht sein müsste. Du wirst also vom JC sanktioniert, falls Du überhaupt Anspruch auf Bürgergeld haben solltest (was ich bezweifle). So einen Fall gab es in meinem Umfeld vor ein paar Jahren. Die Dame hatte nichts als Ärger an der Backe und wurde dadurch sogar depressiv.

Ich bin selbst AE und war in der Pflege tätig. Wollte da unbedingt weg, weil es mich krank gemacht hat und mein Leben mit dem Schichtdienst sowieso nicht mehr vereinbar war. Ich hab mich auf eigene Faust beruflich ganz neu aufgestellt, ohne irgendwelche Ämter im Nacken, bei denen ich rumbetteln musste und die mir vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe.

Du bist fast 40 und willst noch studieren. Ohne Kind würde ich sagen, ok. Aber als AE mit Teilzeitjob- sehr gewagt. Und wer gibt Dir die Garantie, dass Du das Studium durchhälst und danach einen guten Job findest? Genau keiner. Ist zwar nicht das, was Du hören möchtest, aber eben realistisch. Alles Gute Dir!

Du könntest Eltern unabhängiges Bafög - beantragen, aber da würde dein Erwerbseinkommen auch entsprechend angerechnet.

Dürftest ohne Anrechnung im Monat ja nur bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen.

Ich würde versuchen telefonisch einen Termin beim Jobcenter zu vereinbaren und da evtl. Möglichkeiten zu besprechen.

Die Agentur für Arbeit wäre für dich nicht zuständig, dafür müsstest Du arbeitslos sein bzw.kurz davor stehen, träffe ja bei dir nicht zu, wenn Du nur deine Stunden reduzieren möchtest.

Selbst wenn wegen deinem Kind theoretisch ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter bestehen könnte, würde dein Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf euren Gesamtbedarf angerechnet.

Auch das Kindergeld und Unterhalt sind vorrangiges Einkommen des Kindes und werden unter 18 Jahren im Regelfall vollständig auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Ab 18 könnten im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden, wenn beim Kind nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.

Was hast Du denn derzeit für ein Brutto und Nettoeinkommen und was in etwa nach reduzieren der Stunden, wie alt ist dein Kind, was bekommst Du an Unterhalt fürs Kind und was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Sorry - aber das Leben ist kein Wunschkonzert, Du hast ( dem Anschein nach ) einen auf dem Arbeitsmarkt stark gefragten Beruf, warum also solltest Du Dich jetzt auf Steuerzahlerkosten, "auf einer Sozialleistung wie Bürgergeld ausruhen dürfen", um Dich beruflich neu zu orientieren?

Du kannst auch einige Stunden mehr arbeiten und da folgend kein Baföganspruch mehr besteht, zusätzlich Wohngeld beantragen.


schlefi87 
Fragesteller
 11.05.2024, 10:39

Ich habe schon 2 Anträge für Wohngeld gestellt, ich bekomme nichts, da ich, obwohl ich "nur" 30 Stunden arbeite, zu viel verdiene.

Da sieht man mal, dass man nur zum ackern auf der Welt ist. Ist schon traurig, dass man wie eine Marionette ans System gefesselt ist und nichtmal das machen darf, was man gerne möchte. Ich will ja nicht arbeitslos sein, sondern mich beruflich umorientieren und nebenbei trotzdem arbeiten. Nur halt weniger, um dann später wieder voll einsteigen zu können

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XXsadXX  11.05.2024, 14:02

Warum sollte man einen Job machen den man nicht (mehr) mag?

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wilees  11.05.2024, 18:50
@XXsadXX

Muss niemand - nur ist das halt im Falle X kein Anlass auf Bürgergeld zu spekulieren.

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XXsadXX  11.05.2024, 18:53
@wilees

Das reicht definitiv als Grund um zu kündigen.

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Studierende haben in der Regel  keinen Anspruch  auf Bürgergeld, da sie vorrangig BAföG beziehen können.
...
Studierende, die ein Kind erwarten oder erziehen, und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben häufig zusätzliche Bedarfe, die vom BAföG nicht abgedeckt werden. Für diese "nicht-ausbildungsgeprägten" Mehrbedarfe können sie Zuschussleistungen beantragen (§ 27 Absatz 2 SGB II).

Jemand der studieren möchte, der sollte in der Lage sein, sowas selber aus dem Internet herauszufinden. Im übrigen gibt es auch noch Wohngeld sowie Sozialberatungsstellen der Studentenwerke für die Beratung.


schlefi87 
Fragesteller
 11.05.2024, 10:32

Also Vollzeit studierende haben keinen Anspruch, da sie Bafög bekommen. Teilzeit Studierende sind aber eine Ausnahme, genauso wie z.b. Studierende, die ein Urlaubssemester einlegen oder Krank werden. Die haben dann Anspruch auf Bürgergeld.

Wie frech kann man antworten. Ich google seit Tagen nichts anderes und habe auch schon der Agentur für Arbeit Mails diesbezüglich gesendet

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Jespa666  11.05.2024, 10:57
@schlefi87

Was sollen die dir denn antworten? Die fragen als erstes, ob du BAföG oder andere Leistungen beantragt hast, da Bürgergeld ist kein Grundeinkommen für Studenten ist.

Weiterhin müßtest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da steht z. B., dass dein Teilzeitstudium maximal 15 Stunden pro Woche sein darf. Dann könntest du ja 25 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes zu bestreiten. Scheidet BAföG aus und reicht dein Einkommen inkl. Sozialleistungen wie Wohngeld nicht aus, kannst du Bürgergeld beantragen. Aber dann würde das Amt ja auch versuchen, dich in eine Arbeit zu vermitteln für die 25 Stunden. Ich sehe da keine Möglichkeit, dass du dauerhaft Bürgergeldanspruch im Zeitraum vom Studium hast. Da gibt es zudem noch die Tücke, dass sie es dir nur als Darlehen gewähren würden.

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