Umzug in eine andere Stadt mit Kind Vater des Kindes stellt sich dagegen was tun?
Hallo
ich lebe trennt vom Vater meines Kindes .
Wir haben eine 9 jährige Tochter und führen das Wechselmodell 50/50 durch . Schon seit Jahren was auch gut klappt .
Ich habe nun seit über 6 Jahren einen Partner der 46 km von mir weg wohnt .
Mehrfach habe ich das Gespräch zu meinem ex gesucht und darum gebeten , mir eine Genehmigung zum Umzug zu geben . Er sagt nein
46 km sind nun wirklich keine große Entfernung .
Da ich eine Rechtsschutz Versicherung habe , stellt sich für mich die Frage wie hoch sind meine Chancen vor Gericht zu gewinnen ? Ich möchte meine Tochter mit nehmen was auch logisch ist .
In dem Wohnort meines Partners hätte ich sofort eine Wohnung und einen Arbeitsplatz.
Soll ich diesen Schritt wagen ?
4 Antworten
Die Frage ist, ob das Wechselmodell noch nach deinem Umzug funktioniert.
Falls ja, dürfte dein Umzug kein Problem sein. Falls nein, wird es schwierig. Denn dann kann der Vater dem Kind das gewohnte Umfeld weiter zur Verfügung stellen, was die Chancen erhöht, dass das Kind bei ihm bleibt.
Hol dir auf jeden Fall eine rechtliche Beratung bevor du umziehst. Denn wenn du unerlaubt umziehst und damit das Wechselmodell beendest, dann ist das eine Steilvorlage für einen Sorgerechtsentzug.
nein da liegst du falsch. sie ist in ihren freundschaften und ihrem umfeld gefestigt. warum sollte sie unter deinem egoismus leiden müssen. der vater wird das kind über kurz oder lang einfach einbehalten und das wechselmodell beenden, wenn du weiter soviel unruhe bringst.
du kannst umziehen, aber das kind gegen seinen willen nicht mitnehmen. er hat das soziale umfeld und die gewohnte umgebung als trumpf. damit bist du raus. regel den umgang und deine unterhaltszahlungen und zieh um wenn du willst.
wie alt ist das kind? mit schule wird es halt schwierig, wie soll das bei der entfernung funktionieren? Müsste man dann ja jeden Tag fahren.
oder anders gefragt... würdest du dein kind jeden Tag zur Schule fahren die 50km (sprich 200km strecke für dich jeden tag)
Ich möchte mein Kind in jedem Fall mitnehmen . Aber ohne Genehmigung oder Entscheidung eines Gerichts kann ich sie nicht einmal in der Schule anmelden . Meine Tochter ist 9 Jahre
und wenn sie weiter auf die schule geht die sie jetzt ist und du halt jeden Tag fährst?
dann tu einmal was zum wohle des kindes und lass sie bei ihrem vater. oder dein partner zieht zu dir.
Also jetzt generell meine Gedanken: wenn es aktuell 50/50 ist und gut läuft, deine Tochter sozial und schulisch verwurzelt ist wird das Gericht nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen weil es a) das kind schädigt und b) den Vater und beide rechte zusammen höher wiegen wie deine. Da müsste schon deutlich mehr kommen.
Wenn deine Tochter aber in der Schule bleiben kann und du die fahrt in der Woche in der sie bei dir ist organisierst sehe ich keinen Hindernissgrund
du kannst gerne umziehen und das kind verbleibt dann bei ihm. dann kannst du das kind alle 14 tage am we sehen
Ohne Zustimmung ziehe ich nicht weg . Ich werde den rechtlichen Weg gehen . Mit dem Kindesvater ist keine Lösung möglich . Leider :-( meine Tochter ist im Schulalter das bedeutet sie gewöhnt sich schnell an ein neues Umfeld .