Unterhaltsanspruch BOS Vorklasse?
Hallo, ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir folgende Frage (wenn möglich nach Erfahrungswerten und/oder sehr guter Kenntnis der Rechtslage) beantworten könntet:
Meine Lage:
Ich bin 23 und habe eine zweijährige Ausbildung zur staatlichen anerkannten Ensembleleiterin gemacht. Nun bin ich gerade dabei mein Abitur auf der BOS nachzuholen, befinde mich dabei gerade in der Vorklasse, da ich von der Wirtschaftsschule kam und mir daher die Mathekenntnisse fehlen.
Da man in der Vorklasse allerdings kein elternunabhängiges BAföG erhält, sondern erst ab der 12. Klasse, würde es mich interessieren wie es mit Unterhalt aussieht.
Meine Eltern haben mich vorübergehend aufgenommen, bis ich eine Wohnung mit meinem Partner gefunden habe, ich überlege allerdings bereits jetzt ins Schulwohnheim zu ziehen, da die Situation Zuhause nicht tragbar ist. Mein Vater will mich eigentlich so bald wie möglich aus dem Haus wissen.
Er hat eine eigene Firma und verdient somit sehr gut. Und interessant wäre vermutlich auch, dass er mir während meiner ersten Ausbildung auch keinen Unterhalt gezahlt hat, obwohl ich nicht mehr Zuhause gelebt habe. Der Grund weshalb ich es nicht eingeklagt hab, war um die Familie nicht zu zerrütten.
Ich weiß, dass der Unterhaltsanspruch nach der ersten Ausbildung erlischt, allerdings kann er bei einem bereits volljährigen bedürftigen Kind wieder in Kraft treten, vorausgesetzt die Eltern können es sich leisten. Unter 25 stehen mir ansonsten weder Wohngeld noch Sozialleistungen zu, da es beim Arbeitsamt hieß, bis dahin seien meine Eltern zuständig.
Habe ich nun Anspruch auf Unterhalt wenn ich in das Wohnheim oder eine Wohung ziehe bis ich ab nächstem Jahr endlich elternunabhängiges BAföG erhalten kann?
Bzw. da einige sich äußern „Dir steht keine Unterstützung Seitens deiner Eltern zu“ - Was habe ich dann für Möglichkeiten?
Wenn ich weder BAföG (wegen dem Hohen verdienst meiner Eltern), noch elternunabhängiges BAföG (wegen 11. Klasse), noch Wohngeld, noch Sozialleistungen (weil noch unter 25) erhalten kann?
Ich habe bereits für meinen erste Ausbildung einen Bildungskredit beantragen müssen.
Danke für eure Bemühungen!
2 Antworten
Meiner Meinung nach nicht. Die einzige Möglichkeit, dass Du wieder unterhaltsberechtigt bist, wäre, wenn bereits vor dem Ende Deiner Erstausbildung geplant gewesen wäre, diese fortzusetzen. Das ist zum Beispiel so, wenn man keinen Studienplatz für Medizin bekommt und deshalb eine Ausbildung zur Krankenschwester macht.
Ansonsten sind die Eltern tatsächlich raus. Da Du die Erstausbildung abgeschlossen hast, würde ihnen zum Beispiel auch kein Kindergeld mehr zustehen.
Nun, meine Eltern wussten bereits vor Abschluss der Ausbildung, dass ich das Abitur nachholen möchte und Kindergeld steht Ihnen bzw. mir auch noch zu bis ich 25 bin, während einer allgemeinen Schulbildung.
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung.
Somit hast du keinen Unterhaltsanspruch mehr