USA Einreise vorbestraft oder nicht?

2 Antworten

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Hier ist die relevante Frage aus dem ESTA Antrag mit Interpretation:

ESTA Eligibility Question 2

“Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?”

The second ESTA eligibility question requests the applicant to disclose, by answering “yes” or “no”, to non-drug related crime that resulted in damage to a person or a person’s property. Previously, this question used the term “moral turpitude” which caused confusion amongst applicants around the legal definition. Fortunately, DHS has changed the question to its current form above and although it is improved in clarity, the term “serious” introduces subjectivity of interpreting the question. The level of seriousness in damage or harm of a previous crime is at the discretion of the applicant. Each European government classes the severity of offences differently in relation to the United States, which classes criminal offenses as felonies, infractions (also called violations) or misdemeanors. For instance, depending on the total damage, misdemeanors are usually considered ‘lesser’ and low seriousness criminal acts and range from activities such as petty theft, public intoxication, vandalism, reckless driving, and possession of cannabis. Felonies are of high seriousness and range crimes such as manslaughter, murder, burglary, tax evasion, arson, treason, fraud etc. However, the applicant should be mindful that when performing checks on applicants, ESTA has access to the criminal and police records of European governments.

Es kommt also ganz entscheidend darauf an, wofür du oder er bestraft wurdest.

Solange ihr aber noch gar nicht verurteilt seid ist das eh irrelevant.

in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority

Das ist ganz sicher nicht das Fahren ohne Fahrschein. Die moralische Verwerflichkeit ist da nicht gegeben. Aber das ist meine Interpretation.

Willst du mit: Ja, antworten bei dieser Frage auf dem Antrag, würde das ESTA nicht genehmigt. 

Du hättest dann die Möglichkeit ein B-Visum zu beantragen. 

Ob das genehmigt wird, das wird wohl darauf ankommen, was du zur Rückkehrwilligkeit angibst.

Über die eigentliche Einreise entscheidet IMMER der Officer bei der Immigration. 

Egal ob mit ESTA oder Visum.


KlausDieter92 
Fragesteller
 10.03.2023, 14:16

D.h. Ihrer Meinung nach könnte ich es erstmal mit einem ESTA Antrag probieren habe ich es richtig verstanden? Da dies kein Vergehen mit moralischen Bedenken ist. Ich meine es ist auch keine Straftat von besonderer Schwere. Ich hatte mir das bei ESTA auch schon durch gelesen war mir aber nicht sicher ob eine dieser folgenden drei Sachen zutreffen.

  • Verbrechen gegen Menschen: Mord (einschließlich Fahrlässigkeit), schwere Körperverletzung, Raub, Entführung, Vergewaltigung, Misshandlung eines Minderjährigen oder des Ehepartners, Bigamie… um nur einige zu nennen.
  • Verbrechen gegen das Eigentum: Diebstahl (einfach oder mit Einbruch), Betrug, Schwindel, Hehlerei und so weiter.
  • Verbrechen gegen Regierungsbehörden: Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug (gegenüber staatlichen Behörden) usw.
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oris81  17.04.2023, 11:19
@stufix2000

Er sagt ja selber, dass es um Betrug handeln könnte. Solange er kein Strafeintrag erhält ist es sowieso irrelevant.

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stufix2000  16.03.2023, 14:25

Danke für den Stern ⭐️‼️

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Macht euer Esta doch einfach jetzt schon so schnell wie möglich fertig. Niemand ist verurteilt oder vorbestraft zum Zeitpunkt des Antrags, also lügt ihr auch nicht. Danach werden die Details eh nicht mehr überprüft.

Es ist 2 Jahre gültig, soweit ich noch im Mode habe.