Verkehrsunfall?
Ich hab ein Verkehrsunfall gehabt und bekomme erst für nächste Woche Dienstag eine Rechtsberatung. Eventuell war schonmal jemand in einer ähnlichem Lage und kann mir dazu etwas sagen.
Danke euch.
Beim Schließen meiner Autotür kam von hinten ein LKW und durch den Fahrtwind rieß dieser mir die Türe aus der Hand und meine Tür knallte gegen das hintere Ende des LKWs.
Da es an dem Tag eher Windstill war, konnte der Wind nur vom Fahrtwind des LKWs kommen.
Auf dieser Straße ist eine maximal Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben, allerdings war der LKW meiner Einschätzung nach schneller unterwegs. Außerdem wurde auch nicht viel Abstand zu meinen Auto gelassen.
Das auf dieser Straße schneller als erlaubt gefahren wird, könnte ich während des wartens auf die Polizei und dem ADAC mehrfach beobachten.
Ich rief direkt die Polizei und diese war auch nach etwa 15 Minuten am Unfallort.
Allerdings nahmen diese nur die Personalien auf und schrieben mich direkt als Unfallverursacher auf.
Die Aussage des LKW Fahrers war:
Er hätte nichts gesehen und das es dann wohl so war wie ich gesagt habe.
1 Antwort
Und deine Frage?
Also rein juristisch halte ich dich für die Position des Unfallverursachers als weniger wahrscheinlich.
Der LKW war mutmaßlich zu schnell unterwegs – mit Glück belegbar anhand einer Tachoscheibe oder so, ansonsten wird es schwer das zu belegen, Mutmaßung zählt nicht. Darüber hinaus hat er ganz offensichtlich nicht den wünschenswerten Abstand zu parkenden Fahrzeugen eingehalten, zumal deine Tür ja offenbar zuvor offen stand, er also hätte sehen müssen, dass jemand am Fahrzeug agiert und entsprechend einen größeren Abstand einhalten müssen für die Sicherheit.
Mit dem Gutachter wird schwierig. Woran soll der es festmachen? Man hat ja mutmaßlich nicht mal einen Notbremsweg des LKW…
Aber ich denke du solltest juristisch nicht zu schlechte Chancen haben, der zu geringe Abstand des LKW zu den parkenden Fahrzeugen ist ja offensichtlich, wenn er deine Tür einfach so mitreißen kann, zudem hätte ihm auffallen müssen, dass du am Fahrzeug zugange bist, das hätte zu größerer Vorsicht gemahnen müssen – erst recht, wenn dort insgesamt nur 30 km/h erlaubt sind.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. So sehe ich das auch und eventuell kann auch ein Gutachter belegen daß er zu schnelle unterwegs war.