Vertragsschluss bei?

2 Antworten

Die Preise auf der Seite stellen ein Angebot dar.

Die Bestellbestätigung stellt eine Absichtserklärung da, die darauf folgende Rechnung den Vertragsschluss.

Wenn die Ware bezahlt ist, ist ein Kaufvertrag geschlossen.

Sofern der Kaufvertrag mit einem Minderjährigen geschlossen wird, ist der Vertrag schwebend Wirksam.

Steht in den AGB was mit Irrtum vorbehalten kann es bei dieser Preisdifferenz sein, dass der Verkäufer sagt, dass war ein Irrtum den man hätte erkennen müssen. Sprich der Preis ist unrealistisch....

Klar ist die Bestellbestätigung schon ein Kaufvertrag. Vor allem auch wenn du schon bezhalt hast.

Zu Preisfehlern gibt es aber keine eindeutige Rechtslage. Ist ein Preisfehler zum Beispiel offensichtlich (z.B. ein Laptop wird für 12,90€ statt für 1.290€ angeboten), kann der Händler ggf. den Kauf stornieren. Ist der Fehler für den Kunden nicht offensichtlich, haben Gerichte schon entschieden, dass ein Händler liefern muss.

Weitere Infos zu Preisfehlern sind hier schön aufgeführt: https://www.blog.de/preisfehler-internet/