Wann anmelden bei Umzug?
Hallo,
ich ziehe bald fürs Studium mit Freundinnen von mir zusammen in eine Wohnung in eine andere Stadt. Wir haben vor kurzem den Mietvertrag unterschrieben. Das Studium fängt erst im Oktober an und somit werden wird auch erst gegen Ende September so richtig dort hinziehen. Der Mietvertrag geht aber schon ab Mitte August. Ich habe gehört, man müsse sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Mietvertrag in der neuen Stadt anmelden. Meine Freundin meinte aber, man müsse sich erst beim Einwohnermeldeamt melden, wenn man richtig umzieht und dort lebt. Was ist denn nun richtig?
Es ist keine richtige Ummeldung, da wir vorher alle bei unseren Eltern gewohnt haben bzw noch wohnen.
2 Antworten
Du musst dich erst anmelden wenn du richtig hin ziehst. Weil was bringt es dich früher dort anzumelden wenn du dort noch nicht wohnst? Müsstest ja dann Brief Adresse ändern bzw deine Verträge Krankenkasse... Deswegen macht es nur Sinn wenn du richtig hin ziehst
Okay vielen Dank! Der Vermieter meinte zu einem Elternteil von uns, es müsse innerhalb von 14 Tagen sein, daher war ich unsicher. Vielleicht hatte er ja sonst bisher nur Mieter, die sofort umgezogen sind.
Lt. BMG muss sich ein Bürger binnen 14 Tagen nach Einzug / Bezug der neuen Wohnung bei der zuständigen Meldestelle anmelden. Erst dann gälte sie als ladungsfähige Wohnanschrift.