War das gerechtfertigt, dass ich sie zurückgeschlagen habe.?

6 Antworten

Das Benehmen dieser Frau war ein absolutes NoGo, und nachdem sie zuerst auf Dich einschlug, war es reine Notwehr.

Du musst Dir also keine Gedanken darüber machen.

Du musst allerdings mit einer Anzeige rechnen, weil Du sie ja verletzt hast, was sie offensichtlich nicht hat, als sie zuschlug. Allerdings kannst Du sehr wohl angeben, dass Du seitdem starke Kopfschmerzen hast, die durch ihren Schlag passierten. Ist nicht nachzuweisen und Du kannst eine Gegenanzeige machen wegen Körperverletzung.

Doch wichtig ist, dass sie einmal sehen konnte, dass sie sich nicht alles erlauben kann, und andere sich sehr wohl wehren.

Haftbefehl615 
Fragesteller
 09.05.2024, 14:39

Der Vorfall passierte vor 2 Wochen Ihre freundin haben mir gesagt dass sie umgezogen sei

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Ja war es, du hast nur reagiert. Bleibt zu hoffen, dass die Frau daraus lernt...

Also es war halt ein Reflex das ist Normales menschen verhalten Natürlich war das nicht Richtig aber war halt ein Reflex ,sie ist auch selber schuld wenn sie dich beleidigt, schlägt ,nur weil du sie einmal ausversehen angerempelt hast Eigentlich hast du nichts falsch gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also das war Notwehr, das geht ja gar nicht von der Frau, ich denke da hätten viele so gehandelt wie du es gemacht hast

Apfel390  09.05.2024, 16:39

Jap das stimmt

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Ich denke schon. Du kannst es als Notwehr verkaufen.

Sie hat dich vorher beleidigt und dann dachtest du eben, dass sie dich verhauen will und aus Panik hast du zurückgeschlagen. ヾ⁠(⁠*⁠’⁠O⁠’⁠*⁠)⁠/