Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Ingenieur für Architektur?

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Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Wer Architektur studiert bekommt am Ende den Titel "Diplomingenieur, Fachrichtung Architektur"

Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist von der Architektenkammer geschützt und darf nur von Mitgliedern getragen werden, die Ihren Beitrag zahlen und die regelmäßig Fortbildungen ihres Fachbereiches besuchen. So soll eine Art Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Ohne Mitglied in der Kammer darf diese geschützte Berufsbezeichnung nicht getragen werden, woran sich aber kaum einer hält, weil die korrekte Bezeichnung einfach zu lang ist ;o)

Architekten fertigen den Entwurf von Bauwerken und berücksichtigen dabei städtebauliche, funktionale, wirtschaftliche, soziale und gestalterische Aspekte. Bei der Planung wird heute vielfach besonderer Wert auf die Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb sowie auf andere Aspekte der Nachhaltigkeit gelegt. Im weiteren Planungs- und Bauprozess erarbeiten Architekten Ausführungspläne für die Errichtung des Bauwerks durch Bauunternehmen, schreiben die erforderlichen Bauleistungen aus und prüfen die Angebote. Schließlich obliegt Architekten die Bauüberwachung (Bauleitung).

Ingenieure verschiedener Fachrichtungen berechnen die Statik für Bauwerke oder planen haustechnische Einrichtungen und Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroinstallation.

Die Koordination der durch Ingenieure erstellten Fachplanungen ist bei Gebäuden Aufgabe des Architekten.

Bei Ingenieurbauwerken (z. B. Brücken) erfolgt die Planung durch Ingenieure. In einigen Fällen werden Ingenieure dabei von Architekten unterstützt.

Die meisten Architekten haben mit dem Anschluss ihres Studiums den akademischen Titel des Diplom-Ingenieurs erworben. Mit der Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer haben sie die Berechtigung erworben, den Titel "Architekt" zu führen.

"Ingenieure für Architektur" (im Sinne von "Ingenieur für Tragwerksplanung", "Ingenieur für Versongungstechnik" usw.) gibt es nicht.

Der Studiengang schließt (soviel ich weiß) mit Dipl. Ing. (Hochbau, Tiefbau....) ab. Architekt darf man sich nennen, wenn man in der Architektenkammer 'einträgt'. Dies kann aber je nach (Bundes-)Land differieren... ;-)

Mein Dadi ist auch achitekt aber frag mich nicht was der unterschied ist checke des bis heute noch nicht ^^

der eine ist selbständig und arbeitet als freier Architekt, der andere ist angestellt..