Was passiert wenn die Eltern sich trennen wollen?

4 Antworten

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Der erste Schritt: die Frau redet mit ihrem Mann darüber.

Dann schauen sie, ob sie sich trennen wollen und ob sie die Trennung in der gemeinsamen Wohnung durchziehen oder sich einer der Beiden eine neue Wohnung sucht. Dann müssen natürlich die Eltern entscheiden bei wem die Kinder bleiben sollen. Und je nach Alter der Kinder werden die natürlich auch befragt.

Dann muss berechnet werden wer was an Unterhalt zahlen muss und kann. Zum einen Kindesunterhalt, aber auch ggf. Trennungsunterhalt.

Der Hausrat wird entsprechend getrennt etc.

Sind die Beiden sich wirklich in ALLEM einig, dann reicht ein Anwalt der dann nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreicht. Gibt es allerdings Probleme, dann sind 2 Anwälte empfehlenswert.

Das Familiengericht wird erst dann interessant, wenn die Beiden sich um die Kinder streiten und /oder um Unterhalt und später für die Scheidung.

Einer zieht aus, sagen wir die Mutter. Sie sucht sich eine zweite Wohnung. Dann wird geklärt wem was gehört und es können Verträge aufgesetzt werden wie alles getrennt wird. Klappt das nicht, kommt ein Anwalt ins Spiel. Um den Ehevertrag aufzulösen müssen beide 1 Jahr getrennt leben und das nachweisen. Danach muss die Ehe mit einem Anwalt aufgehoben werden. Dann ist man geschieden.


Someoneshelp 
Fragesteller
 26.07.2023, 22:49

Und wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Die Mutter möchte mit den Kindern ausziehen und das alleinige Sorgerecht haben (der Vater war gewalttätig zu den Kindern und der Mutter). Beide Kinder möchten auch nicht zum Vater. Der Vater möchte das Sorgerecht auch haben...

Müssen die Kinder da irgendwo aussagen? Geht das über das Familiengericht und klären die Eltern das alleine (mit Anwalt)?

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mutti nimmt sich einen anwalt und reicht die scheidung ein. wo die kinder verbleiben entscheidet im streitfall das familiengericht

Aktuell gibt es durch die Mutter-Kind-Maßnahme ja schon eine räumliche Trennung. Vermutlich sucht sich die Mutter nach der Maßnahme eine eigene Wohnung, in die sie dann mit beiden Kinder zieht.

Das Familiengericht wird nur eingeschaltet, wenn es Streitigkeiten um sorgerechtsrelevante Entscheidungen oder das Umgangsrecht gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)