Welcher Fall?
Sie gelten seit etwas weniger als drei Monate als verschollen
Oder
Sie gelten seit etwas weniger als drei Monaten als verschollen.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Deutsch, Grammatik & Rechtschreibung, Deutsche Sprache
seit + Dativ:
- Sie gelten seit etwas weniger als drei Monaten als verschollen. =
- Sie gelten seit etwas kürzerer Zeit als drei Monaten als verschollen.
für + Akkusativ:
- Ich bleibe für etwas länger als drei Monate in Brasilien. =
- Ich bleibe für etwas längere Zeit als drei Monate in Brasilien.
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Das "als" fungiert genauso wie "wie" als eine Art Gleichheitszeichen.