Werden Verträge nichtig wenn jemand spurlos verschwunden ist?

2 Antworten

Nein, das wäre eine billige Methode aus Verträgen (Schulden) rauszukommen, einfach untertauchen. Die Verträge gelten weiterhin, wenn der Verschwundene für tot erklärt wird müssen sich die Erben drum kümmern. Nur die andere Seite kann einen Vertrag aufheben, z. B. einen Mietvertrag wenn der Mieter über alle Berge ist und keine Miete mehr bezahlt wird.

Nein.

Denn zum Zeitpunkt des Vertrages war die Person nicht verschwunden.

emesvau