Wie berechnet sich das Elterngeld nach ALG1?
Hallo zusammen,
Folgende Frage, Folgende Situation:
Ich war von Oktober 2021 bis Oktober 2023 in Elternzeit. Davor habe ich jahrelang Vollzeit gearbeitet.
Nach meiner Elternzeit war ich 3 Monate in einem Teilzeitberuf (andere Firma) tätig. Danach habe ich gekündigt. Jetzt seit Ende Januar 2024 bin ich arbeitssuchend und bekomme ALG1.
Wie ist das nun mit dem Elterngeld, wenn ich Ende in paar Monaten nochmal schwanger bin.
Angenommen Juni-Juli 2024 schwanger geworden, dann dauert es 9 Monate bis das Kind da ist.
Bis Januar 2025 habe ich sowieso Anspruch auf ALG1. Danach fällt dies weg- und ich bin weiterhin schwanger, quasi im 7. Monat. Das heisst ungefähr im März würde das Baby auf die Welt kommen.
Wie rechnet sich jetzt das Elterngeld?
Wenn ich das komplette Jahr ALG1 beziehe, hat es denn auch Auswirkungen auf mein Elterngeld?
Danke euch im Voraus
2 Antworten
Wenn ich das komplette Jahr ALG1 beziehe, hat es denn auch Auswirkungen auf mein Elterngeld?
Ja. Jeder Monat vor der Geburt, in dem kein Einkommen erwirtschaftet wurde, zählt mit 0€. ALG1 ist nämlich nur eine Lohnersatzleistung und eben KEIN Einkommen.
Wenn du also bis zur Geburt von Kind 2 in keinem Monat erwerbstätig warst, dann bekommst du an Elterngeld den Mindestbetrag von 300€ (plus Geschwisterbonus, solange Kind 1 noch nicht drei Jahre alt ist).
Maßgeblich für die Berechnung von Elterngeld sind immer die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Leistungen von der Agentur für Arbeit ( ALG - 1 ) ist eine Lohnersatzleistung, also kein Erwerbseinkommen.
Elterngeld wird aber aus dem Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.
Hast Du innerhalb dieser Zeit kein Erwerbseinkommen, oder das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt läge unter 300 Euro, dann würdest Du das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 Euro bekommen.
Hat das erste Kind das 3 Lebensjahres noch nicht vollendet, käme noch ein Geschwisterbonus dazu.
Bekommt man die 300€ dann für ein Jahr oder 2 jahre. Wenn ich 2 jahre in elternzeit gehen würde.
Dann nur die Hälfte !
Man kann dann aber je nach individuellen Umständen einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen.
Dafür ist aber ein zuschussfähiges Mindesteinkommen beim Wohngeld erforderlich und auch beim Kinderzuschlag muss man über ein Mindesteinkommen verfügen bzw.vor dem Monat der Antragstellung min.schon 6 Monate erzielt haben.
Bei Paaren wären es min. 900 Euro und bei alleinerziehenden min. 600 Euro Brutto.
Sonst könnte man einen evtl. Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter prüfen, da musst Du der Vermittlung min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des neuen Kindes nicht zur Verfügung stehen.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld, für Kinderzuschlag findest Du auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag, darauf achten, dass es die aktuelle Fassung ab Juli 2023 ist, da gab es nicht nur bei Bürgergeld einige Änderungen.
Wird dann zur berechnung nur dieses eine jahr alg1 hergenommen, obwohl ich vorher immer gearbeitet habe?
Sind da nicht mehrere jahre vor der Schwangerschaft relevant?