Wie lange hat man nach der Geburt des eigenen Kindes Zeit sich einen Namen auszudenken?

10 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Man hat in der Regel 7 Tage Zeit. Bis dahin muss das Baby beim Standesamt gemeldet sein.

Im Krankenhaus kann man auch nur das Geschlecht angeben. Dann wird das Geburtsdatum, die Geburtszeit und z.B. "weibliches Neugeborenes" eingetragen.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Ich hatte mal einen Fall, bei dem die Eltern dem Kind erst 2 Wochen nach der Geburt einen Namen geben durften (aus kulturellen/religiösen Gründen). Das wurde vom Standesamt akzeptiert. Die Eltern haben dann halt erst später die Geburtsurkunde bekommen. Nach 7 Tagen haben sie das Kind erstmal namenlos beim Standesamt gemeldet und den Namen später nachgereicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das mit der 7-Tagesfrist ist nur halb wahr. Man muss innerhalb dieser Frist die Geburt des Kindes anzeigen... für den Vornamen kann man sich aber bis zu einen Monat zeit lassen, wenn man ein paar Dinge beachtet, siehe hier:

Namensrecht: So lange kann man Vornamen des Kindes ändern (t-online.de)

Aber ich würde tatsächlich empfehlen die 7-Tagesfrist einzuhalten. Dadurch hat man viel weniger Bürokratie/Lauferei. Wenn man Glück hat, gibt es sogar eine Vertretung vom Bürgeramt/Rathaus im Geburts-Krankenhaus (Öffnungszeiten beachten!) und man kann das gleich am nächsten Tag vor Ort dort erledigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt muss das Kind beim Standesamt angemeldet werden.

Steht der Name dann noch nicht fest, muss er innerhalb eines Monats nachträglich bekannt geben werden.

Wenn auch nach Ablauf der Monatsfrist dem Standesamt keine endgültige Namensentscheidung mitgeteilt wurde, informiert die Behörde das zuständige Familiengericht. Die Richter übertragen dann einem Elternteil das Namensbestimmungsrecht.

Wenn ihr im Kreißsaal noch keinen Namen parat habt, sind alle Akten (einschließlich des gelben U-Hefts) mit dem wunderbaren Namen "Sgl." (für Säugling) beschriftet.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Bis du das Kind anmeldest...Oder das Finanzamt dich fragt ob die Steuernummer der Vorname ist.

Hängt vom Standesamt ab, wir hatten 1 Woche Zeit.