Wie viel Zoll und Gebühren für Ipad aus den USA?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast bei der Rückreise eine Freigrenze von 430€. Waren darunter werden nicht besteuert. Für Waren darüber fällt einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% an (Entspricht der MwSt). D.h. das kleine IPad kommt so durch den Zoll, das große IPad wird mit 19% verzollt. Dabei gilt, dass der gesamte Preis verzollt wird und nicht anteilig. Also nicht 444€- 430€ = 14€ die verzollt sind. Es fällt auf die kompletten 444€ 19% Steuer an. D.h. du musst ca. 85€ Steuern zahlen (nicht eingerechnet, wenn dass du eventuell noch andere Sachen gekauft hast).

Am besten für dich ist: Sammle alle Quittungen und geh damit gesammelt zum roten Ausgang. Es ist zwar möglich, unkontrolliert durch den grünen Ausgang zu kommen, allerdings riskierst du da eine Strafe, wenn du erwischt wirst. Auch müsstest du den Zoll nachzahlen, wenn du bei einer erneuten Reise mit dem IPad kontrolliert wirst und nicht nachweisen kannst, dass du dafür schon Zoll gezahlt hast.

Faustregel:

* Privat: ( Warenwert * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
  Kaufpreis = ohne Versandkosten

* Kommerziell: ( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
  Kaufpreis = mit Versandkosten
  Siehe auch anrechenbare Beförderungs- und Versicherungskosten
  Siehe auch Beispielrechnung

Warenwert: bis zu 22 Euro Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. (...) Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht" Quelle: Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen

Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteurer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei. Zitat: "(...) Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung (...)" Quelle: Deutscher Zoll: Sendungen mit geringem Wert

Warenwert: über 150 Euro Übersteigt der Warenwert 150,- Euro, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.

Mehrwertsteuer Bei der Einfuhr von Waren wird die in Deutschland derzeit gültige MwSt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand,-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu gerechnet, wenn die Wertgrenze von 22.- EUR überschritten ist. Der sogenannte Transaktionspreis einer Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der zur Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird. Quelle: Zollverwaltungsgesetz/Zollkodex

Zollgebühren Es empfiehlt sich bei jeder Einfuhr die aktuellen Zollsätze zu überprüfen, da sich diese immer wieder ändern! Sie finden bei Zolltarifnummern.de unter jeder Einzelbeschreibung einen Link zu den aktuellen Zollsätzen und Handelsbeschränkungen. Nutzen Sie diese! Abfrage von Zollsätzen: TARIC Beispiel: Zollgebühren für Goldschmuck aus den USA

Besondere Verbrauchssteuern Bei der Einfuhr von Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren gilt zusätzlich eine besondere Verbrauchssteuer. Quelle: Verbrauchsteuersätze

Sonstige Hinweise Sie waren z.B. in den USA im Urlaub, nehmen die Ware im Gepäck mit und waren schon vor Antritt der Reise in Ihrem besitzt? Ggfl. überprüft der Zoll die Richtigkeit Ihrer Angaben anhand der Seriennummer von z.B. elektronischen Geräten, um den Verkaufsort zu überprüfen! Halten Sie also bei neuen Geräten eine Rechnung parat.


redorex 
Fragesteller
 05.04.2010, 03:35

Die 22€ Freigrenze zählt aber nur, wenn mans per Paket schickt. Ich würde es ja persönlich und privat über die Grenze bringen und dann wäre die zoll freigrenze 430€. Ich habe auch schon auf die Zollseite geguckt, aber da steig ich nicht ganz durch und wegen den ganzen Ausnahmen weiß man hinterher genau so viel wie vorher. Aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.

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Hallo, wenn du über die Freigrenze von 430€ kommst werden pauschalierte Abgaben i.H.v. 17,5% des Warenwertes erhoben (gilt für nicht präferenzbegünstigte Waren - für USA gibt es keine Präferenzen - als Privateinfuhr im Reiseverkehr). Wie bereits geschrieben wurde, werden vom Warenwert des IPads keine 430€ abgezogen, da das IPad nicht "teilbar" ist. Du könntest allerdings im Rahmen der 430€ noch weitere Waren mitbringen, die dir dann abgabenfrei überlassen werden.

Pauschalierungen sind insg. nur bis zu einem Warenwert von 700€ möglich. Alles drüber wird nach dem Tarif versteuert, sprich es werden Einfuhrabgaben (Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer) in voller Höhe erhoben (für dich nicht interessant).

Bin Zöllner, weiß also wovon ich spreche.


Fringes  09.04.2010, 14:54

P.S. noch ein paar hilfreiche Links: Reisefreigrenzen: Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Reisefreigrenzen-Drittland Besonders zu beachten der Passus "Besonderheiten zu den Wertgrenzen"

Pauschalierung: Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Reisen außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der Reisefreigrenzen > Vereinfachte Abgabenberechnung

Bei der Pauschalierung werden nicht wie von RobbeRolle geschrieben 19% erhoben sondern 17,5% bzw. 15% bei präferenzbegünstigten Waren. Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Reisen außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der Reisefreigrenzen > Zollbegünstigungen im Reiseverkehr

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