Wo wird der Führerschein bei einem Fahrverbot behalten?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde?
2 Antworten
Grundsätzlich ist der Führerschein bei der Verwaltungsbehörde in amtliche Verwahrung zu geben, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Für Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt gilt Folgendes:
a) Wohnsitz innerhalb Bayerns
Sie müssen Ihren Führerschein bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle in amtliche Verwahrung geben. Bitte legen Sie der zuständigen Polizeidienststelle hierzu auch den Bußgeldbescheid vor, in dem das Fahrverbot angeordnet wurde. Nach Ablauf des Fahrverbotes können Sie Ihren Führerschein dann wieder bei dieser Polizeidienststelle abholen.
Wohnsitz außerhalb Bayerns
Zuständig für die amtliche Verwahrung Ihres Führerscheines ist die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Bitte senden Sie hierzu Ihren Führerschein in Ihrem eigenen Interesse mittels Einschreiben unter Angabe des Aktenzeichens des Bußgeldbescheides an die
Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Mönchshofstr. 43
94234 Viechtach
Sie erhalten von der Zentralen Bußgeldstelle unverzüglich nach Eingang des Führerscheins ein Schreiben, in dem Sie über die Verwahrdauer des Führerscheines und den Rücksendetag informiert werden. Beginn der Verwahrdauer ist der Eingang des Führerscheins bei der Zentralen Bußgeldstelle.
Die Rücksendung des Führerscheins erfolgt per Nachnahmesendung.
Hallo,
zur zuständigen Bußgeldstelle