Wohnung war zugesprochen ?

6 Antworten

Wenn ihr nichts schriftlich vereinbart habt. hast du keine Forderung gegen ihn und er umgekehrt auch nicht. Wenn er jetzt allerdings dort etwas "heraus reißt" ist das Sachbeschädigung. Wieso hat er unter diesen Umständen überhaupt noch einen Schlüssel zu der Wohnung?


Hoegaard  23.11.2020, 16:12

"Wenn ihr nichts schriftlich vereinbart habt."

Als ob Verträge schriftlich sein müssten.

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DerHans  23.11.2020, 16:13
@Hoegaard

Das nicht. Aber im Streitfall muss man es beweisen können.

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Marion391 
Fragesteller
 23.11.2020, 18:55

Er hat den Schlüssel damit er so wie er zeit hatte in der Wohnung zu arbeiten und da ich nicht immer da ist gab ich ihm den Schlüssel. Und gestern schrieb er mir eine WhatsApp und sagte er niemand die Wohnung nicht mehr. Deshalb hat er noch den Schlüssel.

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Muss ich zahlen ?

Wie immer das Problem, wenn man Dinge nicht schriftlich vereinbart. Dann ist man ohne Beweis darauf angewiesen zu vermuten, was denn wohl mündlich vereinbart worden ist oder was die Parteien gewollt haben

Bin kein Jurist, aber ich denke, aus der Tatsache, dass Ihr den Mietvertrag erst nach vollendeter Renovierung schließen wolltet, könnte man ableiten, dass die Renovierung nicht an den Mietvertrag gebunden sein sollte. D.h. es war von vornherein die Möglichkeit berücksichtigt, dass nach der Renovierung kein Mietvertrag kommt.

Wenn aber die Vereinbarung der Renovierung für sich steht, liegt die Frage auf der Hand, was denn Deine Gegenleistung sein sollte, und die Annahme, dass Ihr keine mündliche Vereinbarung darüber getroffen habt, dass der potenzielle Mieter umsonst Deine Wohnung renoviert und auch noch die Fliesen bezahlt, ist wohl kaum realistisch.

Andersherum könnte man genauso vermuten, dass auch der Mietvertrag mündlich vereinbart und die Renovierung Vertragsbestandteil war. Dann wäre der abgesprungene Mieter jetzt sogar vertragsbrüchig. Aber das ist schwer zu beweisen.

In solchen Fällen einigt man sich am besten im Guten, ansonsten wird es nur noch viel teurer.

Wenn die Fliesen geschmacklich so sind, dass die Wohnung gut an andere vermietet werden kann (was bei schwarzen Fliesen mit lila Streifen eher schwierig wäre), und die Fliesen samt Arbeitsaufwand mit 400 Euro angemessen vergütet wären, würde ich noch ein bisschen feilschen, aber letztlich zahlen. Immerhin hast Du ja auch etwas davon, sofern die Arbeiten einigermaßen gut ausgeführt wurden.

(Wobei zu hoffen ist, dass der abgesprungene Mieter nicht irgendetwas verbaselt hat und deswegen jetzt lieber das Weite sucht, bevor das Problem sichtbar wird, z.B. eine Fußbodenheizung angebohrt etc. aber doavon gehen wir jetzt mal nicht aus).

Und in Zukunft: Verträge schriftlich machen!


Marion391 
Fragesteller
 23.11.2020, 19:35

Hallo

Nun da ich für die Wohnung 380 kalt genommen hätte , hätte er sie für 300 kalt bekommen das wurde mündlich vor Zeugen bezeugt. Und nein es gibt keine fussbodenheizung . Habe nur einmal mit bekommen das seiner Freundin die Wohnung zu klein wäre aber das war bevor er sagte er will die Wohnung selber Fliesen . Vielleicht hängt es mit dem zusammen. Kenne seine Beziehung nicht. Ob sie die Hosen an hat.

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tevau  24.11.2020, 16:15
@Marion391

Du hast also Zeugen für den Abschluss eines Mietvertrages? Eine wichtige Info, die Du eher hättest geben können. Wie soll man Dir einen vernünftigen Rat geben, wenn Du so etwas unterschlägst?

Überlege Dir, was da mündlich tatsächlich genau besprochen wurde, und ob Du einen Anspruch daraus ableiten kannst.

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Marion391 
Fragesteller
 24.11.2020, 18:24
@tevau

Es gibt keinen Mietvertrag ich hatte ihm nur gesagt wenn er unbedingt selber Fliesen will gehe ich mit der Kaltmiete runter. Das war mü2ndlich. Aber er will nicht mehr und fordert für seine Arbeit jetzt Geld.

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tevau  24.11.2020, 20:33
@Marion391
Es gibt keinen Mietvertrag

Verträge gelten auch, wenn sie mündlich geschlossen sind! Aber wenn Du meinst...

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Hatte einen Mieter für meine Wohnung.

Sieht nicht so aus.

Dieser wollte so schnell wie möglich einziehen

Dann hättest du ihn eben sofort einziehen lassen; sowas macht man doch nicht mal schnell zwischen Tür und Angel aus.

aber das ging nicht weil ich sie erst mal renovieren wollte. Er sagte er mache alles und ich ich solle die Materialien besorgen .

Das wäre auch mit bestehendem MV möglich gewesen, und hätte dir das Poblem erspart.

Jetzt will er die Wohnung nicht mehr

Klar.

und verlangt für seine Arbeitszeit und für die Fliesen die er selber gezahlt hat ( weil sie mir nicht so gefielen ) hat er gesagt er möchte dies haben.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Die Frage ist nur, wer hier was beweisen kann.

Nun wie gesagt jetzt will er 400 € oder er reist alles wieder raus .

Na dann lass ihn doch. Oder einige dich mit ihm, denn wenn du dieselben Arbeiten vergeben hättest, wärst du kaum billiger weggekommen.

Wir haben keinen Mietvertrag weil es war ausgemacht das wenn die Wohnung fertig ist er dann erst den Mietvertrag bekommt.

Kardinalfehler deinerseits.

ich würde dem (nicht-mehr-)Mieter sagen, dass er sich die Rechnung in die Haare schmieren kann. Du hast zwar keinen schriftlichen Mietvertrag, aber er hat auch keinen schriftlichen Auftrag, die Wohnung zu renovieren, außerdem wäre das dann ja Schwarzarbeit... vor dem Hintergrund wird er kaum zum Gericht rennen.

Wenn sie dir eh nicht gefallen lass ihn rausmachten !

Hast du ne Rechnung dazu gesehen ob die Fliesen das wirklich gekostet haben?

Wenn er es dann ordentlich verlegt hat hättest du ja vielleicht auch was davon - würde das son bisschen an deinen Finanzen und seiner Art ausmachen

Müssen musst du garnichts

Wechsel das Schloss Wenn er schon n Schlüssel hat und gut wäre es


tevau  23.11.2020, 16:41
Wenn sie dir eh nicht gefallen lass ihn rausmachten !

Also, ich würde niemanden in meiner Wohnung rumkloppen lassen, der dies nur aus Trotz und Ärger macht und nur das Ziel hat, mir zu schaden. ;-)

Wechsel das Schloss Wenn er schon n Schlüssel hat und gut wäre es

Wenn der auf Zinne ist, wird er einen anderen Weg finden, seiner Wut Luft zu machen.

Müssen musst du garnichts

Das kommt darauf an, wie ein Richter das sieht. Ich würde es da nicht auf einen Prozess ankommen lassen.

Wenn er es dann ordentlich verlegt hat hättest du ja vielleicht auch was davon - würde das son bisschen an deinen Finanzen und seiner Art ausmachen

Denke ich auch: am besten ist immer noch der Ansatz, irgendwie im Guten die Sache so zu regeln, dass jeder zufirieden ist.

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