Wohnung zu kalt, was tun?

2 Antworten

Es müssen Mindesttemperaturen ereichbar sein: Nachts 18 Grad, tags 21. Ist das nicht der Fall, liegt ein (erheblicher) Mangel vor der zur angemessenen Mietminderung berechtigt. Deshalb: Den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen mit Fristsetzung zur Behebung. Ab Inkenntnissetzung ist Minderung zulässig.

Habt ihr keinen Hausmeister der die Heizung überprüfen kann ob eventuell DER oder Ein Brenner ausgefallen ist!?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung