Würdet ihr in einem Haus einziehen wo der Vermieter mit drin wohnt?

15 Antworten

Nein! Der Vermieter könnte dich jeder Zeit ohne Grund (nur unter Verweis auf 573a BGB) mit lediglich um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist feuern. Du säßest auf dem Schleudersitz.

Als Alternative: Wechselseitigen Kündigungsverzicht vereinbaren, individuell darf das auch länger als 4 Jahre Laufzeit sein. Da hättest du eine gewisse Sicherheit.

Das kommt auf mögliche Alternativen an.

Wenn möglich: nein

Nie wieder. Da wurde beispielsweise unangekündigt gegrillt und der Rauch zog dann in unsere Wohnung.

Man steht auch ständig unter Beobachtung.

Meine Mieter haben das getan, waren anfags auch erst skeptisch und nun super zufrieden. Es gibt halt solche Vermieter und solche Vermieter. Beiden kannst du nur vor den Kopf gucken. Trotzdem frage ich mich - was ist die Befürchtung, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt? Dass ihr seinen Beobachtungen ausgesetzt seid? Es bleibt nun mal nicht aus, dass der Vermieter vieles mitbekommt. Das bedeutet nicht, dass er Protokoll führt und Verbote ausspricht wie es ihm beliebt.Dafür kann man aber davon ausgehen, dass die Bude in Ordnung ist. Denn auch der Vermieter will im Winter nicht frieren oder dass ihm die Bude über dem Kopf zusammen bricht. (So sehe ich da jedenfalls als Vermieter, der mit im Haus wohnt)

Aber auch in so einem Fall muss man als Vermieter höllisch aufpassen, vernünftige passende Mieter zu finden. Denen kann man nämlich auch nur vor den Kopf gucken . Und nicht alle entpuppen sich als das, was sie versprachen zu seien.

Aber es ist schon richtig: Mieter und Vermieter sollten sich unbedingt kennenlernen, sonst gibts vielleicht für mindestens einen von beiden irgendwann das böse Erwachen....


albatros  11.07.2019, 11:53

Eines Tages gefällt dem Vermieter die Nase seines Mieters nicht mehr und dann darf er diesem ohne Grund kündigen (573a BGB). Das ist ein großes Risiko für den Mieter.

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Lotta1965  11.07.2019, 12:04
@albatros

Das ist natürlich richtig. Aber man ist doch an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert. 573a BGB ist dann interessant, wenn man mit seinem Mieter ins Klo gegriffen hat, der aber schön regelmäßig die Miete zahlt.

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albatros  12.07.2019, 00:35
@Lotta1965

deshalb mein alternativhinweis...(kündigungsverzicht) in meiner antwort.

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Nein u am Besten wohnt er ganz weit weg^^

Hab ich keine gute Erfahrungen mit gemacht.. u will das nie wieder haben.