Zeuge vor Gericht?

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ja, bei nem diebstahl. 2x 100km fahren dürfen, beim 1. mal beschuldigter nicht erschienen, beim 2. mal wurde ich wieder heimgeschickt da täter gestanden hat und ich nicht mehr vernommen werden musste.... diebesgut war auch nicht mehr vorhanden, Täter mittellos. Die Aufwandserstattung war ein Witz.


Winkler123  19.05.2024, 14:43

Wieviel Aufwandserstattung gab es ?

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geheim007b  20.05.2024, 11:20
@Winkler123

k.a. mehr. Gekostet hat es mich an Zeitverlust >500€... es war glaube ich ein kleiner zweistelliger Betrag. War also durch den Prozess nochmal bestraft, beim täter hat es eh kein Unterschied gemacht.

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als Zeuge vor Gericht geladen?

Nöö, kann mich nicht erinnern.

Aber als Beklagter in einem Zivilprozess. Wegen der „Schadenshöhe“ vor dem Landgericht Verden (kleinere Fälle machen die Amtsgerichte).

Ich bekam Recht, der Kläger ging vor das Oberlandesgericht Celle und bekam dort Recht. Derselbe Fall, mal bekommt der Eine Recht, mal der Andere.

Nein, meine Aussage wurde mal an Ort und Stelle aufgenommen, aber ich wurde nicht ins Gericht geladen.