Zu kalt in der Wohnung, Mietlinderung?
Hallo, unter meiner Mietwohnung befindet sich der Keller, Tags und abends über ist es in der Wohnung unerträglich kalt ( Kalte Füße teilweise taub durch die Kälte. Durch die hohen Gas Preise möchte ich auch nicht die Heizung auf voll drehen zudem bringt es nicht viel weil es den Boden nicht kühlt. Kann man da von Miet-Minderung sprechen oder nicht ? Danke im Voraus ! (Mietswohnung ist nicht privat)
10 Antworten
Kauf dir warme Hausschuhe, beheizbare Socken oder bring deine halb erfrorenen Füßchen auf dem Sofa in Sicherheit. Es gibt kein Recht auf Fußbodenheizung, wenn deine Wohnung insgesamt warm genug wird, ist nichts mit Mietminderung!
Gemietet wie gesehen. Mietminderung führt hier zur fristlosen Kündigung wenn die Mietschuld eine Monatsmiet übersteigt.
Mietminderung ist da erst der letzte Schritt. Der Erste wäre Heizung aufdrehen. Wenn es dann immer noch kalt ist, Vermieter informieren, vielleicht ist etwas an der Heizung defekt.
Miete kann ausschließlich bei Mietmangel gekürzt werden und der liegt hier definitiv nicht vor.
Schau mal in den Ernergieausweis Deines Mietvertrags.
Und dann zieh Dir warme Socken an
Auch bei vollaufgedrehter Heizung bleibt die Temperatur meines Bodens gleich kalt
Tja, die hohen Energiekosten sind in der Tat mehr als ein Ärgernis.
Aber mag nicht hochdrehen ist kein Grund zur Mietminderung. Auf den Boden kann man TEppiche legen, das hilft.
Erdgeschosswohnungen sind nun mal eher fußkalt
Durch die hohen Gas Preise möchte ich auch nicht die Heizung auf voll drehen
Schmunzel - Du möchtest an der Heizung sparen - aber eine Mietminderung vornehmen, weil es Dir zu kalt ist - sorry - absurd.
Teppiche wirken da auch wärmend.
Absolut nicht. Absurd ist deine Aussage. Meine Mietswohnung war eine alte kaserne. Der Boden ist unterirdisch kalt Sodass der Teppich genauso so kalt ist wie der boden. Bei voll aufgedrehter Heizung bleibt der Boden trotzdem kalt.