Das nennt sich Patriotismus. Nach außen hin gezeigter Nationalstolz.

Das gab es in Deutschland durchaus auch. Im Kaiserreich, in der Weimarer Republik... in den 1930er Jahren haben die Nazis das dann auf die Spitze getrieben, um die Menschen für die Ideologie des dritten Reiches zu begeistern und auf den Krieg vorzubereiten. Überall Fahnen, Paraden, Märsche, der "Hitler-Gruß", Heldenkult usw.
Man sollte sich zu 100% mit dem Land, mit der Ideologie der Nazis identifizieren, man sollte das Gefühl haben, eine Einheit zu sein und bereit, für diese Einheit, für sein Land, für seine Familie und Kameraden einzustehen und notfalls sein Leben zu opfern.

Nach der Niederlage des Krieges haben die Siegermächte dann alles daran gesetzt, jede Art Nationalstolz bzw. Patriotismus in Deutschland zu zerstören um auszuschließen, dass sich so etwas wie zuvor wiederholt.

Den Deutschen wurde immer wieder vorgehalten, dass man Schuld am Krieg gewesen ist und man sich schon fast schämen müsse, Deutscher zu sein. Paraden, Märsche oder auch das Schwenken der Nationalflagge waren lange Zeit verpönt.

Und die nächsten zwei, drei Generationen bis heute haben es dann gar nicht mehr anders kennengelernt, so dass ein offen gezeigter Patriotismus wie in den USA in Deutschland eher fremd ist und "eigenartig" wirkt.

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Tatsächlich ist Bayern das einzige (!) Bundesland in Deutschland, dass auch für Schüler die Freistellung aufgrund der Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr regelt (§9 Abs. 4 BayFwG). Das betrifft allerdings ausdrücklich nur volljährige Schüler/innen:

Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

Da der Katastrophenfall ausgerufen wurde, gelten obendrein noch die Gesetze für den Katastrophenschutz, der unter bestimmten Voraussetzungen auch die Freistellung von KatS-Helfern ab 16 Jahren vorsieht, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_UK_045?hl=true

Letztendlich solltest Du das

a) mit Deinem Wehrleiter besprechen, wann und wieweit Du gebraucht wirst und eingesetzt werden darfst (Einsatzgrenzen bei Minderjährigkeit) und

b) das Gespräch mit der Klassenleitung oder Schulleitung zu suchen, um eine Abwesenheit auch in Abhängigkeit z.B. wichtiger Klassenarbeiten/Prüfungen usw. oder wichtiger Unterrichtsinhalte zu besprechen und zu vereinbaren.

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Also zunächst einmal: Es gibt in Deutschland kein "Fachabitur". Das Wort "Fachabitur" wird umgangssprachlich für zwei ganz unterschiedliche Schulabschlüsse verwendet, nämlich

  • für die Fachhochschulreife und
  • für die fachgebundene Hochschulreife

Kurz gesagt: Mit der Fachhochschulreife kannst Du alle an einer Fachhochschule angebotenen Studiengänge belegen, in der Regel jedoch nicht an einer Universität.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife hingegen kannst Du Studiengänge eines bestimmten Fachbereichs an allen Fachhochschulen und Universitäten belegen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des 12. Jahrgangs (bei G9) bzw. des 11. Jahrgangs (bei G8) bekommt man automatisch den schulischen Teil der Fachhochschulreife zugesprochen. Dafür musst Du in der Regel nichts beantragen, Du musst Dir nur (falls das nicht automatisch erfolgt) von der Schule nach Abschluss des Schuljahres ein "Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)" ausstellen lassen.

Um damit dann studieren zu können, benötigt man noch den praktischen Teil. Dieser wird beispielsweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch die Ableistung eines FSJ/FÖJ/Bufdi/FWD oder durch ein (je nach Bundesland) einhalb- oder einjähriges gelenktes Praktikum erreicht. Beim Praktikum bitte unbedingt darauf achten, dass es sich um ein gelenktes Praktikum handeln muss - das darf also kein einfaches Schülerpraktikum sein, sondern muss inhaltlich und organisatorisch bestimmten Anforderungen entsprechen. Hier musst Du Dich dann natürlich schon entsprechend bewerben, wobei man sicherlich auch kurzfristig noch Plätze für Ausbildung, Praktikum oder FSJ o.ä. ergattern kann.

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Nein, das Gymnasium ist schon schwerer bzw. anspruchsvoller.

Dennoch ist die Realschule für viele, die vom Gymnasium auf die Realschule wechseln, kein "Selbstgänger". Denn es ist ja nicht so, dass man auf der Realschule und dem Gymnasium parallel die selben Inhalte nur mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad lernt, sondern Themen und Fächer sind auch anders aufgeteilt. D.h., die Mitschüler haben auf der Realschule vielleicht schon Themen behandelt, die auf dem Gymnasium erst später dran gekommen wären und die dem vom Gymnasium zur Realschule wechselnden Schüler nun fehlen bzw. die er dann nacharbeiten muss. Kommt natürlich immer auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt (Jahrgang) man wechselt. In der 7. Klasse (Schuljahresende) ist ja quasi "Halbzeit" der Realschule. Das wäre daher sicherlich ein besserer Zeitpunkt, als beispielsweise erst in der 9. Klasse zu wechseln. Eine andere Möglichkeit wäre auch, die 7. Klasse auf der Realschule zu wiederholen, damit würde der Unterschied dann noch weiter schwinden.

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Uff... sorry - aber Dein Text ist wirklich schwer zu verstehen wenn man nicht weiß, worum es geht...

Also: Du bis im Rahmen Deines Ehrenamtes vier Tage lang im Einsatz gewesen... welche Organisation? Feuerwehr? Welches Bundesland? Das ist nicht ganz unwichtig, da beispielsweise für die Feuerwehr ganz andere Gesetze gelten als für HiOrgs usw., außerdem gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, da Landesrecht.

Dann sprichst Du von Deinem "Chef"... ich dachte erst, es würde sich hierbei um Deinen Chef im zivilen Beruf handeln - nach mehrmaligem Durchlesen denke ich aber, Du meinst Deinen Vorgesetzten im Ehrenamt, richtig?

Wenn ja, dann

  • nein, das ist keine "Entlassung" - nur eine Mitteilung, dass Du in diesem (laufenden) Einsatz nicht mehr benötigt wirst. Die Gründe können vielfältig sein.
  • Inwiefern Du überhaupt aus dem Ehrenamt "entlassen" werden kannst, das hängt eben auch davon ab, um welches Ehrenamt es sich handelt, um welches Bundesland es sich handelt usw. - siehe oben.
  • Die Art und Weise ist sicher alles andere als optimal... wenn es sich aber um das Hochwasser handelt, dann hat Dein Vorgesetzter gerade dermaßen viel um die Ohren, dass er sich mit solchen Dingen tatsächlich nicht auch noch herumschlagen kann. Gespräch folgt dann später.
  • Was tun? Abwarten und ein Gespräch mit der Führungskraft führen, sobald die Situation es zulässt.
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Nein, hier im südlichen Schleswig-Holstein ist alles ok.

Da es bei uns keine Berge gibt sondern nur Flachland, sammelt sich das Wasser hier nicht in den Tälern, in denen sich im Süden ja häufig Städte und Dörfer befinden.
Wenn es hier mal zu Überflutungen kommt, dann eher in Folge einer Sturmflut - wobei hier Deiche, Sperrwerke usw. meist das Schlimmste verhindern.

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Wie fast jeder Beruf: Ja und nein.

Natürlich ist ein Sanitäter im Rettungsdienst immer gewissen Gefahren ausgesetzt... einerseits durch die Patienten (übertragbare Krankheiten, Gewalt), andererseits durch Dritte (z.B. falsch reagierende Verkehrsteilnehmer, Gewalt durch Dritte).

Wie in allen Berufen sind diese Gefahren bekannt und man versucht ihnen durch geeignete Maßnahmen wie Ausbildung, Schutzbekleidung, organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken, um die Gefahr gen Null zu minimieren.

Ein "Restrisiko" bleibt natürlich immer. Das ist aber wohl in jedem Beruf so.

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Es gibt in Deutschland mehr als 1 Million Feuerwehrleute (Berufseuerwehr, Freiwillige Feuerwehr), rund 280.000 Polizisten, fast 90.000 THW-Helfer, mehr als 80.000 Beschäftigte im Rettungsdienst und zusätzlich auch noch die Mitglieder der verschiedenen Hilfsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG, ...), welche ggfs. im Katastrophenschutz oder zur Verstärkung des Regelrettungsdienstes mit eingebunden sind.

Also insgesamt wohl mehr als 1,5 Mio. Einsatzkräfte.

Da kann es natürlich immer mal passieren, dass jemand während des Einsatzes oder Feuerwehrdienstes einen Herzinfarkt erleidet. Mir persönlich ist da ein Fall aus einer Nachbargemeinde bekannt, der aber schon mehr als 30 Jahre (und damit vor bevor ich selbst zur Feuerwehr kam) zurückliegt. Damals ist eine (ältere) Führungskraft während eines Großfeuers an einem Herzinfakt verstorben.

Tatsächlich ist ein Herzinfarkt aber nur in den seltensten Fällen auf den Einsatz direkt zurückzuführen. Hier liegt eigentlich immer eine bereits lange bestehende, vielleicht noch gar nicht entdeckte Schädigung des Herzens vor. Der finale Auslöser ist dann vielleicht der Einsatzstress gewesen - hätte aber genauso gut während des Sports, Radfahrens, während eines Streits oder eines spannenden Films auftreten können.

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Erinnerungen werden plötzlich zum Problem?

Ich bin bei der Feuerwehr. Vor ca 8 Jahren habe ich bei einem Einsatz Dinge gesehen die ich nicht benennen will, die mir aber im Gedächtnis geblieben sind.

Dieser Einsatz wurde normal abgearbeitet, und auch danach hatte ich keine Probleme damit.

In den letzten Tagen wurde ich auf ein Video zu posttraumatischen Belastungsstörungen bei Einsatzkräften aufmerksam gemacht. Ich habe dieses Video gesehen, und während des Videos habe ich innerlich an die ganzen Einsätze gedacht, u.a auch an den, um den es oben im Text geht.

Nach dem Video wollte ich ins Bett. Als ich jedoch das Licht ausgeschaltet habe, stand plötzlich aus dem Nichts eine Beteiligte des Einsatzes vor mir. Komplett geschockt habe ich das Licht wieder eingeschaltet, war komplett durchgeschwitzt und habe gezittert. Nach dem ersten Schock konnte nur extrem schwer einschlafen.

Seit dem spielt sich immer Schlaf immer wieder der Einsatz von damals ab. Immer wieder sehe ich die Gesichter der Beteiligten.

Aber nicht nur im Schlaf erinnere ich mich daran, ich bin auch extrem anfällig für Geräusche, habe Angst im Dunkeln.

Schon seit vielen Jahren versuche ich gerade junge Einsatzkräfte für die Folgen von PTBS zu sensibilisieren, allerdings bin ich kein Psychologe, und habe nun Angst dass es mich selbst erwischt hat.

Hat jemand Erfahrung damit? Kann das überhaupt nach so langer Zeit noch auftreten? Und ja, auch jetzt liege ich hellwach im Bett und will nicht schlafen weil ich Angst habe dass alte Bekannte wieder auftauchen.

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Kann das überhaupt nach so langer Zeit noch auftreten?

Ja, das kann es. Einer meiner Ausbilder hat es mal mit dem sprichwörtlichen Fass beschrieben, das über Jahre hinweg gefüllt wird... beruflich Probleme, private Probleme, Probleme aus dem Ehrenamt... und irgendwann ist dann bei vollem Fass ein kleiner Tropfen derjenige, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Das sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Mein Tipp: Es gibt heute fast überall sogenannte PSNV-E Einheiten. Das sind in der Regel aktive Feuerwehrleute mit zusätzlicher Ausbildung (und häufig auch beruflichem Background wie Ärzte, Psychologen, Pastoren/Pfarrer, Sozialtherapeuten usw.). Die sind genau für solche Fälle (direkt nach dem belastenden Einsatz oder auch viel später) da. Die sind also aus der Feuerwehr-Praxis und unterliegen außerdem der Schweigepflicht. Häufig hat der Landkreis solche PSNV-E Gruppen.

Infos und Kontakt bekommst Du beispielsweise

  • bei Deiner Wehrführung
  • beim Stadt-/Kreisfeuerwehrverband
  • beim Landesfeuerwehrverband
  • bei den Feuerwehr-Unfallkassen

(oder einfach mal "PSNVE Feuerwehr" und Deinen Stadt/Kreisnamen googeln).

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Du sprichst von der Berufsfeuerwehr?

Nun, auch heute noch ist eine vorherige Berufsausbildung meist Voraussetzung. Das muss nicht immer zwingend eine handwerklich-technische Ausbildung sein, es wird allgemein eine "dem Feuerwehrdienst dienliche" Ausbildung verlangt - wobei es in den Städten unterschiedliche Auslegungen gibt, was "feuerwehrdienlich" ist.

Allerdings gibt es heute auch mehr und mehr Städte, in denen die Berufsfeuerwehr-Ausbildung als Direkteinstieg ohne vorherige Ausbildung absolviert werden kann. Auch da gibt es ganz verschiedene Programme - meist ist es aber so, dass dann das handwerklich-technische Wissen im Rahmen der Feuerwehrausbildung vermittelt wird, wobei sich die Ausbildungszeit dann aber verlängert.

Letztendlich musst Du Dich also bei der jeweiligen Berufsfeuerwehr erkundigen, welche Möglichkeiten und Voraussetzungen dort gelten, da es hier keine bundesweit einheitlichen Regeln gibt.

Weiterhin könnte das Alter ein Problem werden. Da das Feuerwehrwesen dem Landesrecht unterliegt, gelten auch hier von Bundesland zu Bundesland verschiedene Altersgrenzen. In einigen Bundesländern gibt es keine Obergrenze, in denren gelten Grenzen von 29 Jahren (RLP) bis hin zu 42 Jahren (NRW), in einigen Bundesländern ist das auch abhängig von der angestrebten Laufbahn (z.B. Bayern: mittlerer Dienst 20 Jahre, gehobener Dienst und höherer Dienst 45 Jahre).

Infos zu den Altersgrenzen erhälst Du hier (auf Seite 6 und 7): https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/2017_12_DFV-Informationen_Altersgrenzen_JF_FF_BF_WF.pdf

Davon einmal abgesehen: Sollte es mit der Berufsfeuerwehr nicht klappen - die Freiwillige Feuerwehr sucht auch immer Kräfte ;-)

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Nein, für diesen Einsatz werden Dir voraussichtlich keine Kosten entstehen.

Um überhaupt Gebühren erheben zu können, muss die Stadt oder Gemeinde auf Basis des jeweils gültigen Feuerwehrgesetzes des Bundeslandes eine kommunale Gebührensatzung erlassen. Gibt es eine solche Satzung nicht, dann kann auch kein Gebührenbescheid erstellt bzw. es können keine Gebühren erhoben werden.

Aber selbst dann, wenn es eine solche Satzung gibt, dann werden nur einige wenige Einsätze in Rechnung gestellt. Hier hat Deine Mutter in gutem Glauben den Notruf verständigt, der dann Feuerwehr und Rettungsdienst verständugt hat. Du wiederum hast auch nichts falsch gemacht bzw. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Somit geht der Einsatz zu Lasten der Allgemeinheit. Einzig wirst Du bzw. der Hauseigentümer auf dem entstandenen Schaden sitzenbleiben - der hier aber minimal sein dürfte (zerstörte Kette).

Mal aus Interesse gefragt: Hast Du Medikamente, Schlafmittel oder sowas in der Art genommen? Ich habe in 25+ Dienstjahren bei der Feuerwehr schon einige Türöffnungen mitgemacht. Das ist alles andere als leise... wenn jemand davon nicht wach wird, dann liegt fast immer der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten vor - oder aber der/die Patient/in sind schwerhörig oder taub und hat das Hörgerät abgelegt.

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Ein RTW ist ein Rettungswagen. Ein Laie würde vielleicht eher "Krankenwagen" dazu sagen, was fachlich nicht ganz richtig ist.

NRW wäre das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Vermutlich hast Du Dich aber verhört und meinst entweder NAW oder NEF. Ein NAW wäre ein Notarztwagen, ein NEF wäre ein Notarzt-Einsatzfahrzeug.

Krankentransportwagen (KTW) = ein Fahrzeug mit Grundausstattung, der in der Hauptsache Nicht-Notfallpatienten transportiert. Beispielsweise von Klinik A zu Klinik B oder auch aus dem Ausland zurück nach Deutschland, vom Altenheim in die Klinik oder zurück, von zu Hause zur Dialyse und zurück usw. Ist meist mit Rettungssanitätern und Rettungshelfern besetzt.

Rettungswagen (RTW) = ein Fahrzeug mit umfangreicher medizinischer Ausstattung (quasi ein kleiner, rollender OP), mit dem hauptsächlich Notfallpatienten transportiert werden. Besetzt mit Notfallsanitätern und Rettungssanitätern.

Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) = kleines Fahrzeug (meist Pkw), welches hauptsächlich dazu da ist, den Notarzt an die Einsatzstelle zu bringen. Kein Patiententransport (nur der Notarzt und ein Fahrer), nur minimale medizinische Ausstattung an Bord.

Notarztwagen (NAW) = Rettungswagen, auf dem ständig ein Notarzt mitfährt.

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Was genau verstehst Du unter "den Islam ablehnen"?

  • eine Gesellschaft gänzlich ohne (offen praktizierten) muslimischen Glauben
  • eine christlich geprägte (deutsche) Gesellschaft, in der andere Glaubensrichtungen wie der Islam vorhanden sind (z.B. Moscheen, Kopftücher, ...)
  • eine Gesellschaft, in der alle Religionen (z.B. der Islam) gleichermaßen präsent und gleichberechtigt sind und die Kultur prägen
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Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?

Nein, Du bist leider im Unrecht und musst wohl oder übel die 15 EUR zahlen.

§12 Abs. 4 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt nämlich:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]
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In der Regel gibt es für jede Leitstelle eine redundante Leitstelle, welche die Aufgaben bei einem Ausfall übernimmt.

Das ist dann aber meist eine direkt benachbarte Leitstelle, sondern eine weiter entfernt liegende. Warum? Nun, wenn Leitstelle A beispielsweise aufgrund eines langanhaltenden Stromausfalls ausfallen sollte, dann besteht das Risiko, dass auch die benachbarte Leitstelle B vom Stromausfall betroffen ist. Oder zumindest Teile des primären Einsatzgebiets der Leitstelle B, die dann ebenfalls ein erhöhtes Einsatzaufkommen hat. Ähnlich sieht es beispielsweise auch mit Ausfällen aufgrund von Naturkatastrophen aus... deshalb übernimmt dann bei Ausfall von Leitstelle A nicht die benachbarte Leitstelle B den Betrieb, sondern die weiter entfernte Leitstelle C.

In Schleswig-Holstein ist es meines Wissens nach daher so, dass beispielsweise die Leitstelle Nord in Harrislee (an der dänischen Grenze nahe Flensburg) und die Leitstelle West in Elmshorn (ganz im Süden des Landes nahe Hamburg) im Falle eines Ausfalls des anderen dessen Aufgaben mit übernehmen. Die liegen rund 120 km Luftlinie voneinander entfernt.

Ergänzung: Hier ein "Haveriekonzept Leitstellen in Brandenburg" aus dem Jahre 2013. Wobei ich leider nicht weiß, ob und wieweit das Konzept am Ende auch wirklich umgesetzt worden ist... https://www.symposium-leitstelle.de/wp-content/uploads/2013/05/03_Zellmann_Ingolf_Symposium_leitstelle_2013_Havariekonzepte-f%C3%BCr-Leitstellen.pdf

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Genau aus diesem Grunde sind jegliche Apps auch nicht als primäres Alarmierungsmittel zugelassen. Sie können die regulären Alarmierungsmittel wie FME/DME und/oder Sirene nur ergänzen, nicht ersetzen.

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Also, zunächst einmal: Die Hilfsorganisationen wie DRK/BRK, JUH, ASB, MHD usw. sind grundsätzlich nicht mit "dem Rettungsdienst" gleichzusetzen. Bei ihnen handelt es sich im Kern um Vereine, die im sozialen Bereich sehr breit aufgestellt sind und aus einem Geflecht von Vereinen (Landesverbände, Kreisverbände, Ortsverbände usw.) und Unternehmen bestehen und in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind von der Seniorenbetreuung über den Blutspendedienst, Kleiderkammern, Essen auf Rädern, Kindergärten, Krankenhäuser, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst bis hin zum Rettungsdienst.

Grundsätzlich unterliegt der Rettungsdienst dem Landesrecht bzw. den durch die Bundesländer erlassenen Gesetzen.

Nach diesen Gesetzen sind die Landkreise für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig.

Es ist den Landkreisen allerdings freigestellt, wie bzw. durch wen sie den Rettungsdienst durchführen lassen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • der Landkreis führt den Rettungsdienst in Eigenregie durch
  • der Landkreis gründet mit anderen Landkreisen zusammen einen Zweckverband, der mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt wird
  • der Landkreis vergibt die Durchführung des Rettungsdienstes an ein Unternehmen

In ersterem Fall ist es so, dass der Landkreis selbst Rettungswachen errichtet, Fahrzeuge beschafft und Personal einstellt. In großen (kreisfreien) Städten wird diese Aufgabe häufig an die Berufsfeuerwehr übertragen.

In letzterem Fall vergibt der Landkreis die Durchführung des Rettungsdienstes an ein gewerbliches Unternehmen. Das kann eine Firma wir Falck sein oder eben eine der bekannten Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH, ASB usw. In diesem Falle gründen die Vereine wie DRK usw. dann in der Regel ein eigenständiges Unternehmen (meist in Form einer gemeinnützigen GmbH).

In Hamburg beispielsweise ist primär die Berufsfeuerwehr mit mehr als 20 Rettungswachen mit der Durchführung des Rettungsdienstes betraut. Weiterhin sind aber auch beispielsweise der ASB (6 Rettungswachen), das DRK (7 Rettungswachen), der MHD (6 Rettungswachen), die JUH (5 Rettungswachen) sowie die Bundeswehr (Bundeswehr-Rettungszentrum) mit eigenen Wachen, Fahrzeugen und Personal (teilweise aber nicht 24/7/365) in den Rettungsdienst mit eingebunden und werden von der Leitstelle der Feuerwehr mit disponiert.

und plane, evtl. eine Ausbildung als Rettungssanitäter zu machen

Hier solltest Du Dich unbedingt nochmal über die Berufe im Rettungsdienst informieren. Beim Rettungssanitäter handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern um eine Qualifikation. Mit der kann man zwar auch im Rettungsdienst arbeiten, ist aber "nur" zweiter Mann und Fahrer. Wenn Du eine langfristige Tätigkeit im Rettungsdienst anstrebst, dann solltest Du über die 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in nachdenken.

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Jein.

Urheberrecht hat nicht zwangsweise etwas mit Nutzungsrecht zu tun. Das Urheberrecht liegt immer und unabtretbar bei demjenigen, der das "Werk" erstellt hat. Der kann aber durchaus das vollständige oder eingeschränkte Nutzungsrecht an Dritte übertragen.

Davon einmal abgesehen, gelten für Forschung und Lehre noch andere Regeln - siehe hier: UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (gesetze-im-internet.de)

Natürlich musst Du die Quellen entsprechend kennzeichnen und belegen.

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