Widerspruch wird natürlich eingelegt

Dann weißt Du ja, was Du machen mußt :)

Ggf,. brauchst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Ich ... wurde vor mittlerweile gut 4 Monaten gekündigt

Mir ... wurde gekündigt.

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mein Abschluss

Meinen Abschluß

Jobcenter untzerstützen Auszüge von unter 25-jährigen nur in Härteföllen.

Wende Dich ggf. an das Jugendamt.

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Die Emails sind wertlos, und Du hättest den Zahlungseingang dem Jobcenter melden müssen.

Ich habe extra bei der Agentur für Arbeit letztes Jahr angerufen und gefragt

Wertlos.

Die haben klipp und klar gesagt

Wertlos.

hoffe ihr könnt mir helfen

Im Notfall brauchst Du einen Anwalt.

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Leider läßt sich aus Deiner Fragebeschreibung nicht entnehmen, um wie viel der Regelbedarf gekürzt wurde.

Wenn es sich um ein ersters Versäumnis handelt, sollten Leistungen jedochn nur für einen Monat gekürzt werden.

Können die das so machen...?

Können sie grundsätzlich, dürfen sie grundsätzlich und müssen sie grundsätzlich :)

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Eine Arbeitssuchendmeldung hat meiner Kenntnis nach keine Auswirkung auf die Rentenversicherung.

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Sie sollte zu einem Anwalt gehen, damit der die Geschischteb aufdröselt.

https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_84388520/kontoauszug-kontoauszug-so-viel-verlangen-banken-fuer-duplikate.html

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Das Leben schwer gemacht hast Du Dir selbst.

100€ Strafe

Ist keine Strafe, sondern irgendein "Ertappungsgeld", was man meiner Meinung nach nicht unbedingt zahlen muß.

Die richtige Strafe kommt ggf. von Staatsanwaltschaft bzw. Gericht.

kommt das in die Strafakte?

Natürlich wird das Strafverfahren registriert.

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Brief schreiben und Zahlungsfrist darin setzen.

Falls erfolglos, ab zum Anwalt.

So würde zumindest vorgehen.

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Du kannst versuchen, die Anrechnung des Jobcenters anzufechten.

Zahlen wirst Du jedoch zunächst selbst müssen.

2000 Euro Verlust

Falsche Rechnung.

Sofern Du keinen Anspruch auf Kindergeld hattest, bist Du erstattungspflichtig.

Bist Du selbst das Kind?

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Natürlich darf die Mutter Geld von Dir verlangen, und das Jobcenter müßte grundsätzlich erstatten.

Bezieht die Mutter auch Bürgergeld?

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Das kannst Du vergessen.

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