Wieso ist sie noch nicht bundesweit im Einsatz ??
Weil es Entscheidungen der Bundesländer obliegt, ob sie im jeweiligen Bundesland überhaupt ausgegeben wird.
Zudem soll sie nicht für Bürgergeldler gelten.
Nix "bundesweit" :D
Wieso ist sie noch nicht bundesweit im Einsatz ??
Weil es Entscheidungen der Bundesländer obliegt, ob sie im jeweiligen Bundesland überhaupt ausgegeben wird.
Zudem soll sie nicht für Bürgergeldler gelten.
Nix "bundesweit" :D
Widerspruch wird natürlich eingelegt
Dann weißt Du ja, was Du machen mußt :)
Ggf,. brauchst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich ... wurde vor mittlerweile gut 4 Monaten gekündigt
Mir ... wurde gekündigt.
Die sog. EU ist ein völlig unnützes Konstrukt, das sich in viel zu viel einmischt.
mein Abschluss
Meinen Abschluß
Jobcenter untzerstützen Auszüge von unter 25-jährigen nur in Härteföllen.
Wende Dich ggf. an das Jugendamt.
Ich glaube nicht, daß das einen mit dem anderen zu tun hat :D
Die Emails sind wertlos, und Du hättest den Zahlungseingang dem Jobcenter melden müssen.
Ich habe extra bei der Agentur für Arbeit letztes Jahr angerufen und gefragt
Wertlos.
Die haben klipp und klar gesagt
Wertlos.
hoffe ihr könnt mir helfen
Im Notfall brauchst Du einen Anwalt.
Leider läßt sich aus Deiner Fragebeschreibung nicht entnehmen, um wie viel der Regelbedarf gekürzt wurde.
Wenn es sich um ein ersters Versäumnis handelt, sollten Leistungen jedochn nur für einen Monat gekürzt werden.
Können die das so machen...?
Können sie grundsätzlich, dürfen sie grundsätzlich und müssen sie grundsätzlich :)
Eine Arbeitssuchendmeldung hat meiner Kenntnis nach keine Auswirkung auf die Rentenversicherung.
Dreuhundert Euro mtl. sind meiner Meinung nach wenig.
Sie sollte zu einem Anwalt gehen, damit der die Geschischteb aufdröselt.
https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_84388520/kontoauszug-kontoauszug-so-viel-verlangen-banken-fuer-duplikate.html
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265708/asylantraege-in-deutschland/
Das Leben schwer gemacht hast Du Dir selbst.
100€ Strafe
Ist keine Strafe, sondern irgendein "Ertappungsgeld", was man meiner Meinung nach nicht unbedingt zahlen muß.
Die richtige Strafe kommt ggf. von Staatsanwaltschaft bzw. Gericht.
kommt das in die Strafakte?
Natürlich wird das Strafverfahren registriert.
Brief schreiben und Zahlungsfrist darin setzen.
Falls erfolglos, ab zum Anwalt.
So würde zumindest vorgehen.
Sie wäre der Abschaffung wohl nicht abgeneigt :)
In jedem Fal das landschaftlich schönere :)
Du verstößt damit gegen verschiedene Regelungen und kannst schlimmstenfalls im Gefängnis landen.
Mit Minijon hat das nichts zu tun.
Du kannst versuchen, die Anrechnung des Jobcenters anzufechten.
Zahlen wirst Du jedoch zunächst selbst müssen.
2000 Euro Verlust
Falsche Rechnung.
Sofern Du keinen Anspruch auf Kindergeld hattest, bist Du erstattungspflichtig.
Bist Du selbst das Kind?
Ich glaube, sie hat schon genug Rechte.
In jedem Bezug :)
Natürlich darf die Mutter Geld von Dir verlangen, und das Jobcenter müßte grundsätzlich erstatten.
Bezieht die Mutter auch Bürgergeld?
Das kannst Du vergessen.