Nicht jeder Bürger wird permanent untersucht, klar. Kundgebungen werden angemeldet und dann gibt es auch die Polizei. Michael Stürzenberger ist ein Aktivist, der sich im islamkritischen bzw. -feindlichen Spektrum bewegt und auf dem rechtsextremen Blog PI-News Artikel schreibt. Früher hieß er dort übrigens byzanz.

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wenn das wundsekret raus fließt

Blut bricht nicht das Wudu, schau hier. Eiter gilt als unrein:

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, dann ist beispielsweise das Gebet (Salāt) nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Unreinem das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

soweit ich weiß darf man seine haare tönen/färben solange die farbe nicht schwarz ist

Schau:

Ideal zum Färben von Bart- und Haupthaar sind rötliche und dunkle Farbmischungen auf pflanzlicher Basis (z.B. Henna). Das Färben mit schwarzer Farbe ist hingegen nicht zulässig.
Dazu berichtet Dscha'bir Ibn Abdullah (r.a.) Folgendes:
"Man brachte Ebu Quhafeh (den Vater Ebu Bekrs) am Tage der Eroberung Mekkas (vor den Propheten) und sein Haupt und sein Bart waren schlohweiß. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): "Ändert diese (Haar- bzw. Barthaarfarbe) mit einem (Färbe)Mittel, aber nehmt kein Schwarz."
Nach Ebu Yusuf (rah.) ist es erlaubt, dass sich Eheleute füreinander die Haare schwarz färben.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 51.

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Die AfD ist auf Sarrazin-Kurs und möchte am Liebsten nur noch Hochqualifizierte einwandern lassen.

Bezüglich Kriminalität ist sie gegen die Kuscheljustiz im Jugendstrafrecht, will die Strafmündigkeit auf zwölf senken und das Erwachsenenstrafrecht soll ab dem Alter von 18 Jahren angewandt werden.

Turboeinbürgerungen lehnt sie ab, genauso das Geburtsortprinzip.

Wie sieht es mit dem Thema Islam aus?:

Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Religiöse Satire und Karikaturen sind ebenfalls von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Die AfD wendet sich gegen eine Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“.
In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt, deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten und die als extremistisch verboten werden müssen. Die Bandbreite solcher Vereine reicht vom „legalistischen“ Islam, der für seine verfassungswidrigen Ziele unsere Gesetze ausnutzt, bis zum Salafismus. Sowohl die Innere Sicherheit unseres Staates wie die Integration von Muslimen werden durch solche Vereine konkret gefährdet. Die AfD verlangt, verfassungsfeindlichen Vereinen den Bau und Betrieb von Moscheen wegen der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsordnung verstößt und zu politisch-religiöser Radikalisierung führt.
Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar. Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination der Moscheebesucher aus.
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.

Quelle: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/05/Programm_AfD_Online_.pdf (S. 49-50)

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Es ging damals zunächst um den Konflikt mit den Heiden, die die ersten Muslime aus Mekka vertrieben. Mohammed versprach seinen Leuten das Paradies, wenn sie "auf dem Wege Allahs" kämpfen und selbst getötet werden. Es gibt viele Hadithe diesbezüglich. Auch der Koran lehrt, dass Märtyrer ins Paradies gelangen, Beispiele:

111Allah hat von den Gläubigen ihre eigene Person und ihren Besitz dafür erkauft, daß ihnen der (Paradies)garten gehört: Sie kämpfen auf Allahs Weg, und so töten sie und werden getötet. (Das ist) ein für Ihn bindendes Versprechen in Wahrheit in der Thora, dem Evangelium und dem Qurʾān. Und wer ist treuer in (der Einhaltung) seiner Abmachung als Allah? So freut euch über das Kaufgeschäft, das ihr abgeschlossen habt, denn das ist der großartige Erfolg! Sure 9,111
169Und meine ja nicht, diejenigen, die auf Allahs Weg getötet worden sind, seien (wirklich) tot. Nein! Vielmehr sind sie lebendig bei ihrem Herrn und werden versorgt Sure 3,169

Diese Verse haben jedoch einen defensiven Hintergrund gehabt. Als die Arabische Halbinsel dann aber erobert wurde, wurde Sure 9,29 offenbart:

In Sure 9:29 [17] findet sich schließlich eine direkte Aufforderung zum Kampf gegen die Ungläubigen unter den Ahl al-kitāb: „Kämpft gegen diejenigen von denen, denen das Buch gegeben wurde, die nicht an Gott und den Jüngsten Tag glauben, die das, was Gott und sein Gesandter verboten haben, nicht verbieten, und nicht der wahren Religion angehören, bis sie erniedrigt die  Dschizya aus der Hand entrichten.“ Der Kampf gegen diese Gruppe unter den Ahl al-kitāb wird damit begründet, dass diese sich „ihre Gelehrten und Mönche sowie Christus, den Sohn der Maria, an Gottes Statt zu Herren genommen haben“, obwohl ihnen befohlen wurde, nur einem Gott zu dienen (Sure 9:31). Islamische Rechtsgelehrte haben später aus diesem Vers abgeleitet, dass in dem Fall, dass die Ahl al-kitāb die Dschizya zahlten, es nicht mehr erlaubt war, diese weiter zu bekämpfen. [18]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ahl_al-kit%C4%81b#Kampf_gegen_die_ungl%C3%A4ubigen_Ahl_al-kit%C4%81b_und_Einf%C3%BChrung_der_Dschizya

Dieser Vers abrogiert Verse wie 8,61:

61Und wenn sie sich dem Frieden zuneigen, dann neige auch du dich ihm zu und verlasse dich auf Allah! Gewiß, Er ist ja der Allhörende und Allwissende. Sure 8,61

Die Folge war die Islamische Expansion:

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Eine Frau sollte sich nie für fremde Männer auftakeln. Dezentes Schminken oder Schmuck an Stellen, die sie zeigen darf, sind okay:

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)

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Schau:

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)

Aber selbst Ultrakonservative wie Pierre Vogel erklären, dass das Kopftuch keine Bedingung dafür ist, eine Muslima zu sein! Schau hier.

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Der erste jihadistische Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland war 2011: Arid Uka. Seitdem wird es immer schlimmer. So wurden etwa seit 2015 15 Anschläge verhindert und fast alle Terrorverfahren werden wegen Jihadisten geführt. Es kommen immer mehr Muslime nach Deutschland und Europa, ihre "Macht" bzw. ihr "Einfluss" wächst.

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Ich könnte mir vorstellen, dass sich das wieder etwas erholt, auch wenn ich kein AfDler bin. Und die AfD braucht Mannheim nicht zu instrumentalisieren, Argumente gegen die Islamisierung gibt es jeden Tag. Die anderen Parteien gehen Probleme nicht an, weswegen die AfD Zuspruch erhält.

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Ist erst einmal ausreichend.

Es ist Sunna, nach Benutzung der Toilette, sofern man die Möglichkeit dazu hat, entsprechende Körperstelle bzw. Körperstellen mit Wasser zu waschen - mit der linken Hand und mit fließendem Wasser - z.B. mit Hilfe eines Kännchens - erst vorn, dann hinten. Hatte man dazu keine Gelegenheit, muss man diese Waschung nach Möglichkeit vor dem eigentlichen Wudu' nachholen.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 50

Allerdings sollte die Kleidung vor dem Gebet schon sauber sein:

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, dann ist beispielsweise das Gebet (Salāt) nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Unreinem das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

Orientiere dich auch hieran:

0230 - ... Sulaimān Ibn Yasār berichtete:� ”Ich fragte ‘Ā’iša über die Spermaflecken,68 welche in die Kleidung gelangen, und� sie sagte:� »Ich pflegte, diese von der Bekleidung des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und� Friede auf ihm, auszuwaschen, und er ging damit hinaus zum Gebet, während die� gewaschenen Stellen noch durch Wasserspuren in seinem Kleid erkennbar� waren.«“

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 60)

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Das ist kein Kruzifix. Ansonsten wäre es schwierig. Man soll auch Kruzifixe verhüllen oder abhängen, wenn man beten möchte.

Kreuze findest du teilweise auch auf anderen Dingen, etwa Kleidungsstücke, Schränke..

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 Ist er die Ursache des Übels?

Ich bin zwar kein Stürzi-Fan, aber die Gewalt ist so gesehen 1.400 Jahre alt. Das hat nichts mit Stürzenberger zu tun. Auch vor seinen Kundgebungen gab es Anschläge, Sklaverei und Eroberungskriege.

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