Setze Deine Partnerin einfach als Priorität - denn das ist auch deine Partnerin. Deine „Cousine“ ist nicht mal Deine Cousine. Egal, wie die Bindung zu euch zwischenmenschlich ist.
Hey,
bei allergischem Asthma kommt es darauf an, auf welche Dinge Du allergisch reagierst. Hast Du schon mal einen Allergietest deswegen machen lassen? Eventuell könnten sich so die zeitlichen Abstände erklären, dass Du allergische "Triggerpunkte" dort hattest, von denen Du aber (sofern Du noch keinen Allergietest gemacht hast), nichts wusstest.
Ansonsten würde ich zu einem Lungenfacharzt gehen - für die Verlaufskontrollen, aber eben auch für den Allergietest.
Wahrscheinlich liebt er womöglich seine EX noch und eventuell bist Du nur eine Ablenkung, damit er nicht alleine ist.
Andere Theorie: Er hat sich einfach verändert nach der Beziehung.
Wie dem auch sei - das weiß nur er.
Auffällig ist die starke immunoligische Reaktion, der umfassenden Tumorzellen.
Kannst dort zivilrechtlich mit einer Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage gegen vorgehen.
Ein Online Check-In dient häufig nur für die Formalitäten, wie z.B Hinterlegung von Daten (z.B Meldescheindaten, etc.). Der tatsächliche Check-In richtet sich nach den Check-In-Zeiten.
Sofern Du einen "early-check-in" bevorzugst, kannst Du das dem Hotel mitteilen. Eventuell ist ein early-check-in möglich gegen Aufpreis oder aus Kulanz, weil ein Zimmer schon frei / bezugsfertig ist.
Inwiefern man dort weiter verbleibt, müsstest Du mit Deinem Kardiologen abklären.
Hast Du eventuell eine bikuspide Aortenklappe? Gehst Du zu regelmäßigen Verlaufskontrolle beim Kardiologen?
Das Gehalt muss vollständig weiter vergütet werden - auch kommen keine "Minusstunden" in Betracht, weil Du nicht für die Umstände verantwortlich bist.
Sofern keine Absprachen getroffen wurden, könntest Du es erstmal "erfragen". Das kann so aussehen, dass Du selbst auf Deinen Ausbildungsbetrieb zugehst und einfach vorab fragst, ob die Einreichung Deines Abschlusses vor Ausbildungsbeginn nötig ist oder eben nicht. Somit vermeidest du, dass man denkt, dass Du etwas "verschleiern" wolltest, falls man irgendwann dennoch Dein Abschluss sehen möchte.
Immer die engsten Angehörigen, die dort auch vermerkt sind als Ansprechpartner (sofern vorhanden) oder Du hast ein Vorsorgeordner, in der Du die Verfügung aufbewahrst, sodass man dahingehend schnell zurückgreifen kann.
Alternativ gibt es auch Anbieter, die Deine Patientenverfügung online archivieren können und Dir eine Notfallkarte / ggf. auch einen Aufkleber für Deine Versichertenkarte mit einem Online-Zugangscode ausstellen, sodass man die Zugangsdaten zur Patientenverfügung immer bei sich hat und für ärztliches Personal zügig abrufbar ist.
Disnyes Große Pause mochte ich am Meisten und war auf jeden Fall immer mega nice!
Hi,
melde den Schaden Deiner Versicherung und der gegnerischen Versicherung. Parallel kannst Du Dir nach freier Wahl ein Gutachter holen, der den Schaden begutachtet - ebenso würde ich als Unfallgeschädigter empfehlen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der für Dich die Regulierung mit der gegenerischen Versicherung vertritt.
Zu der Schadenshöhe kann nur ein Gutachter Auskünfte erteilen.
Man heiratet doch nicht deswegen, sondern aus der Liebe / Verbundenheit heraus? All das, was Du aufgezählt hast, ist oberflächlich und hat rein gar nichts mit dem Sinn und Zweck einer Hochzeit / Ehe zu tun.
Das kommt darauf an, wie es vertraglich festgehalten wurde. Wenn im Vertrag z.B steht "von beiden Vertragsparteien / beidseits" - dann gilt das auch für ihn. Wenn vertraglich nur festgehalten wurde, dass Du allein als Mieter das Recht hast, dann gilt das nur für Dich.
Hey,
Du müsstest schauen, welche "Abrechnungsart" Du auf der Kreditkarte eingerichtet bekommen hast. Wenn Du eine "flexible Rückzahlung" vereinbarst hast, kannst Du die Abrechnung auch in Raten abzahlen. Erkundige Dich dort am Besten bei Deiner Bank, inwiefern bei Dir abgerechnet wird.
Grundsätzlich bekommst Du monatlich immer eine Kreditkartenabrechnung - dort ist meistens ersichtlich, ob der Betrag "auf einmal" eingezogen / überwiesen werden muss - oder ob eine Ratenzahlung möglich ist / vereinbart wurde als flexible Rückzahlung.
Sofern eine Ratenzahlung möglich ist, dann legt die Bank meistens selbst fest, inwiefern die Rate ausschaut (meistens sind es ca. 3% vom Verfügungsrahmen / Limit monatlich). Das ist dann die Mindest-Rate, Du kannst natürlich auch darüber hinaus selbst mehr abzahlen.
Den kompletten Verfügungsramen / Limit der Kreditkarte von 500 EUR hast Du erst wieder zur Verfügung, sofern alles beglichen wurden ist. Wenn Du z.B nur noch 300 EUR auf der Kreditkarte hast und Du zahlst 100 EUR zurück, dann kannst Du auch nur die 400 EUR verwenden.
Optimal wäre es gewesen, wenn man die Polizei hinzugerufen hätte (muss man aber bei Sachschäden nicht), dann hättest Du noch eine Durchschrift / Protokoll, welches Du der Versicherung einreichen könntest.
Beide Versicherungen Bescheid geben, also Deiner und des Unfallgegners und solange es kein Bagatellschaden ist, kannst Du ein Gutachten anfertigen lassen.
Bzgl. der Schadensregulierung an sich steht Dir ebenso ein Rechtsanwalt zu, der für Dich die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung übernimmt. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt hierbei die gegnerische Versicherung die Kosten.
Die Chancen stehen besser, aber erste Hilfe allein bringt da nicht viel. Viel wichtiger ist es, dass Du sehr zügig ins Herzkatheterlabor gebracht wirst, das ist dort die oberste Priorität, solange Dein Herz noch schlägt.
Hi,
wende Dich an den "Weißen Ring" , die sind auf sowas spezialisiert und können Dir auch einige Möglichkeiten aufzeigen.
Alles Gute Dir!
Die Versicherungen sind wichtig - sowohl für Dich, als auch für andere.
Wenn Dir jemand einen Schaden verursacht, möchtest Du diesen gerne auch erstattet haben. Stell Dir jedoch vor, dass der Gegenüber nicht versichert ist? Dann bleibst Du auf dem Schaden sitzen - ebenso decken die Versicherungen bei Personenschäden auch ab.
Ist sehr gut möglich, auch weil die Fahrzeuge oft als Firmenfahrzeuge genutzt werden und steuerlich geltend gemacht werden können.