Guten Tag, angekommen Frau A möchte ihren neuen Partner Herr B heiraten. Sie hat zwei Kinder von ihrem Ex-Mann und er hat ebenso zwei Kinder von seiner Ex-Frau, die bei seiner Ex leben. Da Frau A's Kinder bei ihr leben erhält sie Unterhaltsvorschuss und Herr B hat seinen Selbstbehalt, da er fast 1000€ mtl. Unterhalt an seine beiden Kinder bezahlt. 

Wenn Frau A und Herr B heiraten möchten fällt der Unterhaltsvorschuss (UVG) - Anspruch dann weg? Auch wenn der potenzielle neue Ehemann Herr B "nur" seinen Selbstbehalt hat? Herr B könnte die Kinder von Frau A nicht finanzieren und hat auch nicht viel Geld übrig um Frau A zu finanzieren.

Würde der UVG auch wegfallen bei eingetragener Partnerschaft?