Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Es handelt es hierbei nicht um eine Frau, sondern um einen Mann. Dem entsprechend haben die Angestellten und die Betreiberin das Recht vom Hausrecht gebrauch zu machen und denn Herrn abzuweisen. Zudem handelt es sich um einen Schutzraum und das Hausrecht, so wie der Schutz der Mitgliederinnen, stehen über den Interessen dieses Herren. Außerdem muss für eine Diskriminierung eine Benachteiligung vorliegen und das ist hier eindeutig nicht der Fall.

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Natürlich nicht.

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Swort Art Online

Psycho Pass

Girls und Panzer

Arpeggio of Blue Steel: Ars Nova 

Saga of Tanya the Evil

Sword Art Online Alternative: Gun Gale Online 

Dr. Stone

Star Blazers 2199 - Space Battleship Yamato

Kenichi

Highschool DxD

Akame ga Kill!

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Das Sturmgeschütz 3 war ein sehr effizienter Panzer gewesen. Vor allem dann, wenn dieser von einer gut ausgebildeten Mannschaft bedient wurde.

Was die Effizienz des Sturmgeschütz 3 betrifft, so habe ich mit diesem Panzer in einen bestimmten Spiel sogar sehr gute Erfahrungen gemacht.

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Indem die Hamas bedingungslos kapituliert, alle Geiseln die noch am Leben frei lässt, das Existenzrecht Israels anerkennen und sie sich für ihre Verbrechen verantworten. Oder indem man die Hamas bis auf den letzten Mann vernichtet. Einfach gesagt, man muss die Palästinenser erst von der Hamas befreien.

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Warum muss sich Israel für so viele Meschen nicht an das Völkerrecht halten?

Die meisten Menschen die von der berechtigten "Verteidigung" Israels schreiben oder sprechen, ignorieren entscheidende Regelungen des Völkerrechts, entweder aus Unbehagen oder aus Unwissen.

Fast niemand will überhaupt zwischen palästinensischen Terroristen (Hamas!) und Zivilisten unterscheiden.

Warum schauen insbesondere die USA und Deutschland gerne weg, wenn es um israelische Völkerrechtsbrüche und Kriegsverbrechen geht? Das Völkerrecht muss für alle und bedingungslos immer gelten, egal welche Verbrechen die Nazis begangen haben, denn ansonsten kann man es auch gleich abschaffen.

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https://www.germanwatch.org/de/91048

"Nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober hatte Israel das Recht sich zu verteidigen. Allerdings wird dieses Recht durch das humanitäre Völkerrecht und die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte begrenzt. Wie jede Konfliktpartei ist auch Israel dazu verpflichtet, alle Reaktionen auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen, die Zivilbevölkerung zu schützen und humanitäre Grundbedürfnisse jederzeit sicherzustellen.

Insbesondere besorgen uns folgende Aspekte, basierend vor allem auf diversen Recherchen der Vereinten Nationen.

Auf Seiten der Hamas:

  • UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk benennt als Menschenrechtsverletzungen der Hamas den Terrorangriff auf Israel, „das wahllose Abfeuern von Geschossen auf Israel und das militärische Agieren aus zivilen Einrichtungen heraus“ (Quelle).
  • Der brutale Terror der Hamas am 7. Oktobers war ein bewusst in Szene gesetztes Massaker. Noch immer sind rund 100 Geiseln in der Gewalt der Hamas, ein schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Im Kontext des Terrorangriffs und der Geiselnahmen hat laut der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten massive sexuelle Gewalt stattgefunden, „inklusive Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen“. Sie geht davon aus, dass „derartige Gewalt weiter andauert gegen diejenigen, die noch festgehalten werden" (Quelle).
  • Die Hamas ist mitverantwortlich dafür, dass die dringend notwendige Versorgung der Menschen im Gazastreifen erschwert wird. Beispielsweise haben bereits mehrfach Raketenangriffe der Hamas auf den Grenzübergang Kerem Shalom dazu geführt, dass dieser von Israel geschlossen wurde und Hilfslieferungen nicht mehr passieren konnten (Quelle).

Auf Seiten der israelischen Regierung

  • UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk sah bereits im Januar 2024 im Vorgehen Israels in Gaza „Anzeichen für Kriegsverbrechen und womöglich auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Quelle) und hat im Februar die anhaltenden Angriffe im Gaza-Streifen als ein „Gemetzel“ bezeichnet (Quelle). Er weist insbesondere darauf hin, dass die kollektive Bestrafung einer ganzen Bevölkerung sowie die gezielte Tötung von Zivilisten Kriegsverbrechen sind (Quelle).
  • Der UN-Hochkommissar hat weiterhin darauf verwiesen, dass es als unmenschlich bewertet werden müsse, Hunderttausende zwangsweise in Gebiete umzusiedeln, die schon dem Erdboden gleichgemacht worden seien und in denen es am Nötigsten fehle. Die Evakuierung und eine Großoffensive auf Rafah mache die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsgütern und Medikamenten unmöglich. Dies wäre ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht (siehe Link und Link). Betroffen ist davon insbesondere auch die Versorgung mit sauberem Wasser. 
  • Seit Monaten kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht durch die israelische Armee. Dies bezieht sich vor allem auf wiederholte Angriffe auf zivile und medizinische Einrichtungen, unpräzise Bombardements, den unzureichenden Schutz der Einwohner des Gaza-Streifens, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Journalist, und die Zerstörung ziviler Infrastruktur. Es gibt auch Berichte von UN-Experten über sexualisierte Übergriffe, Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen und mindestens zwei Vergewaltigungen sowie über außergerichtliche Hinrichtungen.
  • Über zwei Millionen Menschen im Gazastreifen leiden unter akuter Ernährungsunsicherheit (Quelle), in den kommenden Monaten droht die schwere Hungersnot (Quelle) weiter zu eskalieren. Seit Oktober blockiert Israel große Teile der Grundversorgung und der dringend notwendigen Hilfslieferungen. Diese Blockade hat sich mit der Eroberung des Grenzübergangs in Rafah durch Israel nochmals verschärft (Quelle). Besorgniserregend ist auch, dass rechtsradikale Teile der israelischen Gesellschaft sich an solchen Blockaden beteiligen (Quelle).
  • Die gewaltsamen Übergriffe militanter Siedler in der Westbank haben in den letzten Monaten drastisch zugenommen. Im Windschatten des derzeitigen Konfliktes versuchen radikale Israelis, die illegale Landnahme dort zu beschleunigen und nutzen auch Gewalt, dabei wurden hunderte Bewohner des Westjordanlands getötet. Die rechtsradikale Regierung Benjamin Netanjahus lässt sie gewähren, teilweise werden sie sogar durch israelische Sicherheitskräfte unterstützt (Quelle)."
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Schon allein deine Frage basiert auf einer falschen Annahme, da sich Israel ganz klar an das Völkerrecht hält. Natürlich mag es zwischen Terroristen und den Zivilisten einen Unterschied geben. Allerdings ignorierst du die Tatsache, das die meisten Zivilisten, die Taten der Hamas befürworten und diese sogar unterstützen. Nein es wird nicht weggeguckt, wenn es um angebliche Brüche des Völkerrechts oder Kriegsverbrechen, weil Israel weder das eine noch das andere begeht. Außerdem achtet Israel auch das humanitäre Völkerrecht und unternimmt alles mögliche um das Leben der Zivilisten zu schützen.

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