Wie der Kollege hier schon sagte, sind es mind. 5 Monate. Die Kündigung war somit zu kurzfristig.

...zur Antwort

In vielen Bundesländern kann man ebenso mit Berufserfahrung studieren. Ggf. auch das in Betracht ziehen.

...zur Antwort

Ich sehe hier bisher keine Anhaltspunkte das die Fahrschule eine Pflicht hat sich um Termine und Fahrstunden zu kümmern, das ist lediglich keine Pflicht.

...zur Antwort

Ja, das darf dein Arbeitgeber.

...zur Antwort

Die Anzeige würde tatsächlich gar nichts bringen.

...zur Antwort

Ich glaube zwar kaum das das Jobcenter eine Arbeitsaufnahme verweigert, die entsprechenden Rechtsmittel stehen dir aber selbstverständlich offen.

...zur Antwort
Jetzt frage ich mich nur, ob ich die entstandenen Anwaltskosten (weiß noch nicht wie hoch) selbst tragen muss

Natürlich.

...zur Antwort

Die Begründung ist auf jeden Fall nachvollziehbar.

...zur Antwort

Zuerst solltest du dringend an Rechtschreibung und Grammatik arbeiten. Das sind die Grundlagen für jede kaufmännische Ausbildung.

...zur Antwort

Wieso solltest du einen neuen Antrag stellen? Du hättest den Umzug beantragen müssen, das ist alles.

...zur Antwort

Wenn es nicht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht, kriegst du auch nichts.

...zur Antwort

Wenn du nur den gesetzlichen Mindesturlaub hast, kommt das schon hin. Dann halte ich aber die Schließtage für unverhältnismäßig hoch.

...zur Antwort

So funktioniert das nicht. Entweder er ist angestellt und bekommt ein festes Gehalt (mind. Mindestlohn, Provisionen pro Patient etc aber möglich) oder er ist selbstständig

...zur Antwort

Maximal eine erneute Befristung mit einem Sachgrund.

...zur Antwort

An das Unternehmen, mit dem du einen Arbeitsvertrag geschlossen hast.

...zur Antwort