Es ist damit das russische Gebiet gemeint wo es militärische Ziele gibt. Also auch in den von Russland besetzten Gebieten als auch das Staatsgebiet von Russland.

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Die Frage kommt seit dem Beginn des Ukrainekrieges ständig. Und? Kam es zu einem Weltkrieg? Nein!

Also wird er auch jetzt nicht kommen... Auch wenn Putin meint, es wäre eine gute Strategie manche Deutsche kirre zu machen, wenn er ständig damit droht.

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Was sollte man bereuen, wenn es eh gleich vorbei ist?

Da hat man sicherlich andere letzte Gedanken ;-)

Und überhaupt mutet die Frage seltsam an. Glaubst du, dass Putin es bereut dann in die Geschichtsbücher einzugehen als der Vollidiot der den Dritten Weltkrieg gestartet hat?

Mir wäre es nur peinlich, wenn ich mich nicht klar gegen diesen Despoten positioniert hätte und vor Angst zitternd vor irgendwelchen Reaktionen von ihm (die er eh nicht ausführt, weil China da bereits klare Worte zu gesagt hat), in Ehrfurcht versinke.

DAS ist es doch was er will! Der Westen soll kuschen und er nimmt sich was er möchte.

Und auch hier sehe ich eine Täter-Opfer-Umkehr, die Putin ja so gut gefällt!

Nicht ich (bzw. in dem Fall ja Deutschland) bin schuld, wenn er die Atombombe zündet, sondern einzig und alleine er!

Ich lasse mich doch nicht zum Täter machen oder mir ein schlechtes Gewissen einreden, weil der Verwirrte im Kreml seine Wünsche damit erzwingen will.

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Ein gutes Buch ist es dann für mich, wenn man es schon nach wenigen Seiten am Liebsten nicht mehr aus der Hand legen möchte.

Die Story muss stimmig sein. Die Schreibweise flüssig. Dialoge dürfen nicht gestelzt rüber kommen. Bei einem Krimi möchte ich persönlich "mit raten" dürfen.

Ein Buch z.B. welches ich in ein paar Stunden in einem Rutsch durchgelesen habe:

"Gott schütze dieses Haus" von Elisabeth George.

Ein Buch welches mich emotional richtig mitgenommen hat:

"Zwei Frauen" von Diana Beate Hellmann

Ein Buch was ich in ein paar Tagen durch hatte: "Die Säulen der Erde" von Ken Follett

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Kommt darauf an, wann zuletzt welcher Raum gestrichen worden ist.

Im Mietvertrag stehen ja auch keine starren Regeln, also ist Streichen dann angesagt, wenn die Wände entsprechend nicht mehr in Ordnung sind.

Hättest du z.B. vor einem halben Jahr das Wohnzimmer in einem hellen Ton gestrichen, dann musst d es bei Auszug nicht nochmal streichen, da es noch in einem angemessenen Zustand ist (hoffentlich ;-)).

Hast du das Wohnzimmer allerdings in Dunkelgrün gestrichen, dann musst du nochmal mit einer hellen Wandfarbe drüber streichen.

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Nicht Nuklear reagieren
Die Bundesregierung sagt ,,wir wären keine Kriegspartei , weiß eigentlich jeder ,dass wir es sind.

Sind wir immer noch nicht! Unklar, warum du so eine Behauptung aufstellst!

Und Putin regiert, wie Putin immer regiert: rum plärren, dem Westen drohen, behaupten wir wären Kriegspartei usw.

Daran hat sich in den über 2 Jahren die er schon Krieg führt nichts geändert!

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Wer sich die Rückzahlung aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht leisten kann, hat die Möglichkeit einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungspflicht zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, verschiebt sich der Beginn der Rückzahlung dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zufolge in der Regel um ein Jahr. Außerdem ist die Freistellung auch rückwirkend bis maximal vier Monate vor dem Eingang des Antrags möglich.
Ein Beispiel: Wird ein Antrag zum 12. Juli 2023 eingereicht, kann die Freistellung laut BVA frühestens ab 1. März 2023 gewährt werden.
BAföG-Rückzahlung: Wie wird der Antrag auf Freistellung gestellt?
Dem Bildungsministerium zufolge kann der Antrag auf Freistellung von der BAföG-Rückzahlung formlos an das BVA gestellt werden. Das ist zum einen online unter www.bafoegonline.bva.bund.de möglich oder per Post an das BVA in 50728 Köln.
Dem Antrag müssen zudem Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen angefügt werden, also etwa ein aktueller Einkommensnachweis. Ist das nicht möglich, genügt dem Bildungsministerium zufolge vorerst eine Versicherung an Eides statt.

https://www.mainpost.de/im-fokus/finanzen/bafoeg-rueckzahlung-verschieben-wie-ist-das-moeglich-18-4-24-art-11148551

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Ab der Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Allerdings wäre bei einem Studium vorrangig BAföG zu beantragen.

Und bei einer Berufsausbildung würde natürlich auch die Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR angerechnet.

Zudem kommt es natürlich auch auf die Leistungsfähigkeit der Eltern an. Das volljährige Kind, welches nicht mehr zur Schule geht, steht erst auf Platz 4 der Unterhaltsberechtigten. Selbst wenn Bedarf wäre, bedeutet es also nicht, dass das volljährige Kind am Ende auch etwas bekommt!

Und was ist mit "für die Unterbringung zuständig" gemeint?

Das volljährige Kind hat keinen Anspruch mehr Zuhause zu wohnen. Wenn es bei einem Elternteil wohnt, kann der Elternteil ihm seinen Teil des Unterhaltes allerdings als Kost und Logis anbieten. Ob er dazu noch etwas vom Unterhalt des anderen Elternteiles möchte um die Kosten die das Kind verursacht, zu decken, muss dann mit dem volljährigen Kind geklärt werden.

Und mit einer Scheidung hat das Ganze im übrigen auch nichts zu tun! Es geht ja um den Kindesunterhalt und da spielt es keine Rolle ob die Eltern verheiratet sind oder nicht!

Wenn es sich also nicht um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt (unverheiratet, Schüler, unter 21 und wohnt noch bei einem Elternteil Zuhause), dann liegt der Selbstbehalt der Eltern bei jeweils 1750 EUR bereinigtem Netto.

Das volljährige Kind muss sich selbst um seine Ansprüche kümmern!

Wohnt es noch bei einem Elternteil Zuhause, dann richtet sich sein Bedarf nach dem bereinigten Netto BEIDER Elternteile.

Wohnt es nicht mehr Zuhause (weil es z.B. wegen Studium oder Ausbildung wegziehen musste), dann steht dem Kind pauschal 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Leistungsfähigkeit vorausgesetzt!

Ist das Kind unter 21, dann kann es sich zwecks Berechnung an das Jugendamt wenden.

Um also etwas konkretes zu dem Fall zu sagen, müsste man wissen was das Kind genau macht, ob BAföG (Studium oder schulische Ausbildung) beantragt werden kann (muss), wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, wie hoch das bereinigte Netto der Eltern ist usw.

Und übrigens: auch wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist, bedeutet dies nicht, dass der andere Elternteil den Teil mit zahlen muss!

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Weswegen willst du ihn anzeigen?

Das er durch dich an den Aufenthaltstitel heran kommen wollte, sagst du, aber er wird es abstreiten. Und welcher Straftatbestand sollte das auch sein? Und im übrigen hätte deine Mutter ja nicht "mitspielen" müssen...

Sei doch froh, dass du auf der Welt bist und gut ist!

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Bei dem Einkommen des Vaters kann man ausschließen, dass er zu irgendwelchen Zahlungen heran gezogen werden würde.

„Wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, führt das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern dazu, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder entfällt. Dies folgt nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, der nicht nach dem Verwandtschaftsgrad differenziert. Es entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der diese Regelung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Vorstellung getroffen hatte, die Erweiterung der Unterhaltspflicht sei wegen der für die Eltern damit verbundenen Härte nicht gerechtfertigt, so lange andere zur Gewährung des Unterhalts verpflichtete Verwandte wie etwa Großeltern vorhanden sind. An dieser gesetzgeberischen Konzeption, die sich in die Konstruktion des Verwandtenunterhalts als Ausdruck der generationenübergreifenden Solidarität einfügt, hat sich bis heute nichts geändert. Werden Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel herangezogen, stellt dies auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften sie gemäß § 1607 Abs. 1 BGB originär nur auf Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern. Die Kindeseltern müssen ihren eigenen angemessenen Unterhalt selbst sicherstellen.
Durch dieses Gesetzesverständnis wird das gesetzliche Rangverhältnis nicht in Frage gestellt. Zudem bleibt gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt. Dafür sorgt nicht nur die Anordnung des Vorrangs der elterlichen Unterhaltspflicht, sondern auch, dass Großeltern gegenüber ihren Enkeln ein deutlich höherer angemessener Selbstbehalt zusteht (derzeit 2.000 € zzgl. der Hälfte des über 2.000 € liegenden Einkommens) als den Eltern gegenüber ihren Kindern. 

https://www.kanzlei-wroblowski.de/2022/07/grosseltern-muessen-fuer-enkel-unterhalt-zahlen/

Sie soll Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Die Anleitung: sie soll sich einen Anwalt suchen.

Die Scheidung wird ohnehin noch nicht eingereicht, da sie erst das Trennungsjahr durchlaufen müssen. Ob sie noch zusammen wohnen spielt dabei keine Rolle.

Und wenn sie verheiratet sind, dann haben sie auch die gemeinsame Sorge. Daran wird sich auch nichts ändern! Es sei denn, sie würde vor Gericht die alleinige Sorge einklagen wollen, weil er das Kindeswohl (nachweislich) gefährdet.

Und bevor es an irgendwelche staatlichen Hilfen wie Wohngeld geht, muss ja erstmal geklärt werden wer was an Unterhalt zahlen muss, wo die Kinder in Zukunft leben sollen, ob man während der Trennung bis zur Scheidung getrennt in der Wohnung lebt usw.

Deswegen: Anwalt für Familienrecht aufsuchen!

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Die gemeinsame Sorge hat mit dem Kindergeld nichts zu tun.

Und ob sie sich sträubt ist auch irrelevant. Denn dann kann er die gemeinsame Sorge auch vor Gericht einklagen.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er Kindesunterhalt zu zahlen. Und von dem Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle kann er das halbe Kindergeld abziehen und das ergibt dann seinen Zahlbetrag.

Sie bekommt ggf. dann weniger Unterhalt, wenn die Beiden das Wechselmodel gewählt haben, sich also in etwa zu gleichen Teilen um das Kind kümmern. Die Berechnung wäre dann eine andere, da dann auch ihr Einkommen eine Rolle spielen würde.

Oder meint sie mit "als alleinerziehend anerkannt" ohnehin etwas anderes? Zahlt er denn Unterhalt oder bekommt sie Unterhaltsvorschuss, weil er nicht leistungsfähig ist? Auch dann spielt die gemeinsame Sorge keine Rolle! Dann geht es auch um den Umgang und in welchem Ausmaß er ihn wahrnimmt.

Er soll sich keinen Quatsch von ihr erzählen lassen und auf die gemeinsame Sorge bestehen!

Sie erhält dann nicht mehr oder weniger Geld!

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Wäre schon längst fällig

Die Ukrainer wollten auch keinen Krieg!

Und wo steht denn geschrieben, dass der Angreifer sich auf dem angegriffenem Territorium mal so richtig austoben darf, der Angegriffene aber auf keinen Fall das Gebiet des Angreifers ebenfalls zur Verteidigung angreifen darf?

In meinen Augen hat Putin einfach nur Angst, dass die eigene Bevölkerung langsam mal die Nase voll hat von seiner "militärischen Spezialoperation", wenn sie am eigenen Leib erfahren, wie es den Ukrainern seit über 2 Jahren geht!

Und btw. geht es um militärische Ziele auf russischem Gebiet. Denn im Gegensatz zu Putin, der auf ALLES ballern lässt, halten die Ukrainer sich weitgehend an die Spielregeln des Krieges.

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Deutschland wird nicht Blau. Manche Deutsche sind mitunter blau...

Und "Blau" bezieht sich bei deiner Frage wahrscheinlich auf die AfD. Das ist die in Teilen rechtsextreme Partei die ja so gerne würde, aber leider immer wieder mehr als negativ durch manche Parteimitglieder auffällt und durch ihre beständige Opferrolle, die nur noch nervt und daher für die meisten Deutschen unwählbar bleibt! Mal abgesehen von ihrem politischen Kurs...

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Und wer genau verurteilt dich nun "scharf"?

Wenn das deine Denke ist zum Thema Kinder, dann ist es eben so... Kann ich persönlich zwar nicht teilen, muss ich ja aber auch nicht.

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Definitiv nicht!

Und kennst du nicht den Spruch "Gott ist weiblich oder gar nicht" ;-)?

Warum sollte sich die Frau auch dem Mann unterwerfen? Er ist auch nicht "besser" und wenn er es gar erwarten würde, dann schon dreimal nicht!

Die Mosuo in Südchina, eine Gemeinschaft von rund 35.000 Menschen, werden als letztes echtes Matriarchat betrachtet. Denn hier gehört den Frauen alles, im Gegenzug sind sie auch für alles verantwortlich. Sie treffen alle Entscheidungen und verrichten auch die schweren Arbeiten, wie beispielsweise in der Landwirtschaft. Wie eingangs schon beschrieben, sind Männer zeitlich beschränke Liebhaber und wohnen zeitlebens bei ihrer Mutter. Kinder werden interessanterweise dem Onkel der Mutter zugeordnet. Der biologische Vater kann sich aber auch um das Kind kümmern, wenn er Lust dazu hat – vergleichbar mit einem Freizeit-Papa. Männer tragen also höchstens die Mit-Verantwortung für die Kinder ihrer Schwester.

https://www.a-n-a.com/shop/blog/portraits/wo-frauen-das-sagen-haben-matriarchat-als-gesellschaftsform

Ist also alles möglich...

Die Frau ist gleich viel wert. Egal welche Religionen das anders sehen wollen. Denn sind die nicht von Männern "erfunden"? Logisch, dass man da lieber nicht dran rütteln möchte.

Wenn es der ureigenste Wunsch wäre sich unterzuordnen, wirklich frei von Zwängen (oder der Religion), dann soll man das tun. Ansonsten sehe ich da keinen Mehrwert für die Frauen drin.

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Single weil ich Christ bin?

Unwahrscheinlich...

Und kann dir doch auch egal sein, was Andere sagen, oder? Gibt doch sicherlich genug potentielle Partner deines Glaubens.

Haben nicht gerade Christen die stabilsten Beziehungen?

Unwahrscheinlich...

Warum sollten sie? Der Glaube alleine macht keine Beziehung "stabil".

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https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220523_volljaehrige_anspruch_waisenrente.html

Hier findest du was du benötigst...

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