Da ich mit den Begriffen wie «Sekundarstufe I», «ungenügend» oder «mangelhaft» nichts anfangen kann, musst Du Dir den Text selbst übersetzen Der Punkt (3) im § 31 des Schulgesetzes regelt den Notenausgleich.
In den Vorschriften stehen als Bewertungen nun mal keine Ziffernnoten sondern die oben genannten Begriffe. «Sehr Gut» und «Gut» sind mir gerade noch geläufig und ich kann sie der Note 1 und 2 zuordnen, aber dann hört es auf.
Du brauchst bei zwei «Mangelhaft» mindestens «Befriedigend» in zwei anderen Fächern.
https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/sekundarstufe-i-verordnung/teil-ii-schulartbezogene-regelungen/kapitel-2-gymnasium/sect-31-versetzung.php
Gruß Matti