Der private Chat ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, das heißt, die Nachrichten werden auf deinem Gerät verschlüsselt und können nur mit einem privaten Schlüssel auf dem Gerät des Empfängers entschlüsselt werden. Telegram oder staatliche Stellen, die Zugriff auf die verschlüsselten Nachrichten erlangen, können diese nicht lesen.

Diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist bei Signal, WhatsApp oder Threema Standard, bei Telegram leider nicht. Die Nachrichten sind ansonsten zwar transportverschlüsselt, das heißt, dein Internetanbieter kann sie nicht lesen, aber jeder, der Zugriff auf den Telegram-Server hat.
Deswegen sollte man auf Telegram unbedingt die privaten Chats aktivieren.

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Es muss hier die staatsrchtliche und die privatrechtliche Ebene auseinander gehalten werden.

Staatsrechtlich gehört das Land weiterhin zu Deutschland, da kann ein einfacher Grundstückskaufvertrag nichts dran ändern.

Privatrechtlich gehört das Land jetzt Polen. Das heißt, Polen kann damit alles machen, was ein Privater auch damit machen könnte.

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Aktuell erhebt jeder Mitgliedsstaat der EU in seinem eigenen Land eingene Steuern und leistet dann Mitgliedschaftsbeiträge an die EU.

Die EU hat selber nicht die Erlaubnis, eigene Steuern zu erheben. Wenn sie diese hätte, könnte durch ein EU-Gesetz festgelegt werden, dass und wie eine bestimmte Steuer erhoben wird, die dann direkt in den EU-Haushalt fließen würde.
Dadurch könnte die EU zum einen stärker bestimmen, was wie besteuert wird und hätte direkte Einnahmen, über die sie freier verfügen könnte.

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Es kommt darauf an, was du mit stehlen meinst.

Das könnte zu einen das Kopieren und dann Löschen von Daten sein. Das wird üblicherweise zu Erpressung gemacht.

"Stehlen" von Gegenständen in einem Videospiel ist ja eher sowas wie die Manipulation von Datenbanken oder Zugängen, technisch gesehen je nachdem nicht wirklich ein Stehlen, weil du ja danach teilw. genauso viele Informationen wie davor hast, nur auf einem Server wurden Daten verändert.

Je nach Konstellation (was technisch gesehen genau gestohlen oder manipuliert wurde) könnte das Handeln aber nach § 202a StGB - Ausspähen von Daten, nach § 303a - Datenveränderung oder nach § 303b - Computersabotage strafbar sein.

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Wahrscheinlich ist es nur Phishing. Gut ist aber, dass du deine Passwörter geändert hast.

Genauso wirksam wie ein neues Handy ist es aber, wenn du es einfach zurück setzt. So krigst du komlett frische Software, ohne Elektroschritt verursachen zu müssen.

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Zumindest, wenn sich die Abgeordneten der Kleinpartei einer Fraktion anschließen, gehen sie nicht unter, sondern arbeiten in diesen wie die Abgeordneten der großen Parteien mit und stimmen im Zweifel mit der Fraktionslinie.

Einer der beiden Abgeordneten von Die PARTEI, außerdem die ÖDP, Volt und die Piraten sind der Fraktion Grüne/EFA beigetreten, die Freien Wähler der Renew (Fraktion der FDP), die Familienpartei der EVP (Fraktion der CDU). Heimatlos blieb allein die Tierschutzpartei.

Ich finde, es bietet sich an, wenn man grundsätzlich etwa mit den Grünen sympathisiert, aber auch nicht ganz und lieber einen bestimmten Fokus setzen möchte, eine der entsprechenden kleinen Parteien zu wählen.

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Du hast zwar auch gegenüber deinen Eltern ein gewisses Recht auf Privatsspäre, aber deine Eltern dürfen und müssen sich auch um dich kümmern, und danach zu schauen, dass dein Zimmer ordentlich ist, gehört dazu.

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Schreib dem BAföG-Amt einfach einen Brief (auf dem Weg, auf dem du bisher kommuniziert hast), indem du das mitteilst, die sind da meistens ganz umgänglich.

Einen neuen Antrag zu stellen wäre für dich und das Amt aufwendiger.

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Es gibt eine Vertragsfähigkeit im Sinne von Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Rechte und Pflichten einzugehen, insbesondere, Verträge zu schließen. Diese Fähigkeit erwirbt man mit Vollendung der Geburt und verliert man mit dem Tod.

Was du meinst, ist die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, selbst, ohne Vertretung rechtsgeschäftlich zu handeln, also insbesondere Verträge zu schließen.
Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig, kann also mit Zustimmung der Eltern oder nach dem "Taschengeldparagrafen" Verträge schließen.
Ab 18 Jahren ist man dann unbeschränkt geschäftsfähig.

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Das naheliegenste ist da BAföG. Hast du dich schonmal dazu informiert?

Ob/wie viel du da bekommst, hängt maßgeblich von deinem und dem Einkommen deiner Eltern ab. Im Internet gibts BAföG-Rechner, mit dennen du das ermitteln kannst.
Wenn deine Eltern so viel verdienen, dass du kein BAföG bekommst, hast du einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern. Wenn sie sich das leisten können, solltest du mit ihnen darüber reden.

Außerdem bekommst du dann das Kindergeld.

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Die Meldebehörden geben deine Daten auf Anfrage nach § 50 Abs. 1 BMG weiter.

Nach § 50 Abs. 3 BMG hast du das Recht, dem zu widersprechen.
Das kannst du formlos durch Anruf, Brief oder E-Mail machen, hier gibt es einen Musterbrief. Du kannst auch auf der Webseite deiner Gemeinde nach einem Vordruck schauen (suche "Datenübermittlung" oder "Übermittlungssperre" + Gemeinde).

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Als Jurist außerhalb des Staatsdienstes (z. Bsp. als Anwalt) brauchst du soweit ich weiß nicht die deutsche Staatangehörigkeit. Um Staatsanwalt oder Richter zu werden, muss du aber tatächlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben.

Da du aber schon länger in Deutschland lebst und hier zur Schule gegangen bist, ist es, wenn du in einigermaßen geregelten finanziellen Verhältnissen lebst, kein größeres Problem, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.
Da du vorher einige Jahre studieren musst, hast du auch noch Zeit dafür.

Allgemein kann ich nicht sagen, dass es überhaupt keinen strukturellen Rassismus gibt, aber ein Jurastudium ist als Ausländer problemlos möglich.

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Deine Frage zeigt einen Teil des Problems des aktuellen Debatte. Was soll den heißen, dass man "für" eine Seite ist? Dass diese die andere Seite komplett vernichtet?

Außerdem sollte man nicht einfach Juden mit Israel und Palästinenser mit Gaza gleichsetzen. Es handelt sich hier um einen Krieg zwischen dem israelischen Militär und der Hamas, leiden tut darunter die Zivlbevölkerung in Gaza, die ganz überwiegens nichts mit der Terrororganisation Hamas zu tun hat, also keine Kriegspartei ist.

Fakt ist, dass Israel sich grundsätzlich legitim gegen den Angriff der Hamas verteidigen darf. Auf der anderen Seite steht fest, dass dabei Völkerrecht und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss, woran man teilweise zumindest zweifeln kann. Darüber kann man diskutieren.

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§ 311b Abs. 2 BGB gilt nur für Gesamtvermögen oder Bruchteile davon, nicht für einzelne Beträge, ist hier also wohl nicht anwendbar.

Das in deinem Fall ist ein einfaches Schenkungsversprechen nach §§ 516, 518, das der notariellen Beurkunung bedarf, was aber durch Erfüllung geheilt werden kann. Es gibt also ab Erfüllung einen wirksamen Vertrag, also scheiden Bereicherungsansprüche nach §§ 818 ff. komplett aus.

Angenommen die Schenkung würde unter § 311b Abs. 2 fallen, wäre der Vertrag zunächst unwirksam. Ich schätze aber, der Rückforderungsanspruch wäre bei Kenntnis nach § 814 tatsächlich ausgeschlossen.
Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 311b Abs. 2: Er soll verhindern, dass man durch das Verprechen des gesamten oder eines Anteils des künftigen Vermögens massiv seine Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Antrieb verliert (Q: u. a. BeckOK). Wenn die Schenkung ohne Verpflichtung vollzogen wird, ist man rechtlich ganz frei darin, muss also nicht so sehr geschützt werden.

Warum genau sollte § 814 ausgeschlossen werden? Wenn man sich die Rückforderung vorbehalten will, dürfte das eigentlich gar keine Eigentumsübertragung sein. So oder so kann man natürlich (unter Einhaltung von § 311b und § 518) jegliche (Rückforderungs-)Ansprüche vertraglich vereinbaren.

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Natürlich ist das grundsätzlich erlaubt. Es gibt ja auch einige legitime Zwecke im Zusammenhang mit der inhaltlichen Beschäftigung.

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Du hast gemäß § 31 UrhG ein Nutzungsrecht an dem Werk erhalten. Der Begriff "Lizenz" findet sich nicht im Gesetz, wird aber meist gleichbedeutend verwendet.

Ob du den Urheber angeben musst, hängt davon ab, was im Rahmen des Nutzungsrechts vereinbart wurde. Grundsätzlich musst du das soweit ich weiß nicht.

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Du solltest deinen Rundfunkbeitrag weiter zahlen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind ein wichtiger Teil der Demokratie und freien Gesellschaft. Die in dem Artikel aufgeführten Vorwürfe sind größtenteils wirklich hahnebüchen. Man kann den ÖRR durchaus kritisieren, aber nicht so.

Im Übrigen bist du zur Zahlung verpflichtet, das wurde schon etliche Male von Gerichten bestätigt und wird auch durchgesetzt.

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