wenn eine verstorbene Person Reparaturen illegal durchgeführt hat
Das ist dann wohl eher ein Fall für einen Geisterjäger...
wenn eine verstorbene Person Reparaturen illegal durchgeführt hat
Das ist dann wohl eher ein Fall für einen Geisterjäger...
Die Zahlungen lassen sich anhand der Kontoauszüge leicht nachweisen. Das sollte kein Problem sein. Größere Sorgen würde ich mir um die Kaution machen. Nach der Aufstellung scheint es so, also sieht die Vermieterin die Kaution als Einnahme und zur Kredittilgung an. Das darf aber nicht sein. Eine Kaution gehört stets dem Mieter und der Vermieter hat diese getrennt von seinem Vermögen auf einem Treuhandkonto anzulegen. Sollte die Vermieterin pleite gehen, wäre die Kaution verloren.
Der Gerichtsvollzieher kündigt sich schriftich 4 Wochen vor demTermin an. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Aber darauf sollte man nicht warten, denn das alles verursacht weitere Kosten, die man als Mieter ersetzen muss. Besser man mietet sich irgend wo einen Lagerraum, um die Sachen vorläufig unter zu bringen.
Anonym geht das nicht. Dazu muss man mit dem Vermieter direkt in Kontakt treten. Das Gesetz gibt einem diverse Möglichkeiten, was man tun kann. Man muss nur überlegen, was am besten zielführend ist.
Um nicht selbst mit einbezogen zu sein, kann man die Eltern auch Ratschläge geben, was sie am besten tun könnten. Und wenn man nicht weiter kommt, will man sich eventuell auch von einem Anwalt helfen lassen.
Kann ich daraus irgendwie berechnen, wie viel mich dieser Heizkörper kostet
Nein, das ist unmöglich. Man kann aus den Einheiten eines Heizkostenverteilers nicht direkt die Kosten ableiten. Dazu muss man erstmal die Kosten der Heizanlage wissen, also den Brennstoff un die anderen Heiznebenkosten. Und dann braucht mal auch die Werte aller Zähler im Haus.
Man kann lediglich die Einheiten mit den Einheiten vom Vorjahr vergleichen ob es mehr oder weniger sind, aber keine Kosten.
Wie kann man die Kosten die der Anwalt gekostet hat zurückbekommen?
Der Anwalt sollte noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei Gericht beantragen, um die Kosten des Verfahrens titulieren zu lassen. Das bringt zwar nicht viel, wenn von der Mieterin kein Geld zu holen ist. Aber so ein Titel ist mindestens 30 Jahre gültig und im Laufe der Zeit kann sich die Lage auch mal ändern.
und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?
Stellen Sie die Frage doch besser an den Stromanbieter direkt. Hier im Forum kann niemand den Vertrag bearbeiten.
Das kann nicht sein. Beim Verkauf gehört immer das Grundstück dazu. Prüfen Sie nochmal den Vertrag und die Grundbuch Eintragung.
Grundsätzlich kann der Vermieter noch Geld verlangen, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Man muss die Forderung jedoch genauer prüfen. Verlangen kann man viel, aber ob das Geld dem Vermieter zusteht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von den exakten Schäden ab und wie diese entstanden sind. Außerdem kommt es auf das Übergageprotokoll an sofern eines unterschrieben wurde.
ist das nicht schon eine Straftat ohne Erlaubnis in die Wohnung zu gehen
In diesem Fall nicht, weil die Vermieterin einen Schlüssel bekommen hat und dadurch die Erlaubnis zum Betreten.
Was kann man am besten jetzt machen ?
Nichts. Auch die Rechnung nicht bezahlen. Selbst wenn bestimmte Reinigungsarbeiten vereinbart worden sein sollten im Vertrag, dann müsste die Vermieterin erst mal eine Frist zur Erledigung setzen bevor sie Schadenersatz verlangen kann.
Am 18.6. habe ich erst einen Termin beim Anwalt
Dieser wird meine Antwort bestätigen.
Innerhalb von 14 Tagen ab Umzug muss man sich ummelden. Wenn man also die neue Wohnungs schon gemietet hat, aber noch nicht dort wohnt, braucht man sich auch noch nicht ummelden. Überschreitet man die 14 Tage, kann es ein Bußgeld geben.
Darf ein Vermieter beliebig Geld für beliebig unsinnige „Gartenbau“-Maßnahmen ausgeben?
Kosten für Neu- oder Umgestaltung eines Gartens ist nicht umlagefähig auf Mieter. Wenn so etwas auf der Abrechnung steht, kann man das beanstanden.
Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Mängel, die inzwischen beseitigt wurden, zählen jetzt nichts mehr, da sie ja nicht mehr vorhanden sind, und der Rest reicht nicht für eine fristlose Kündigung. Fristlos bedeutet, dass es euch unzumutbar sein muss, die 3 Monate noch zu warten. Das ist hier nicht gegeben, es besteht kein Grund, dringend aus der Wohnung raus zu müssen.
Eine Anfechtung hilft auch nicht weiter, denn man hat für die Zeit der Nutzung trotzdem eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Das Problem mit dem Stromzähler ist auch kein Grund. Denn hierdurch entsteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Nachbarn. Ihr müsstet also eine Schätzung machen, welcher Betrag das ist, und das Geld vom Nachbarn fordern. Aber das hindert euch ja nicht, die Wohnung noch zu nutzen.
Bleibt nur noch, mit dem Vermieter zu sprechen um eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erreichen. Vielleicht hat er ja schnell einen neuen Mieter, und dann sollte das kein Problem sein.
Eine Betriebskostenabrechnung kann man nicht anfechten, das geht nicht. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man seine Einwände gegen die Abrechnung geltend machen kann. Und dafür hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit.
Man muss also zunächst mal die Abrechnung genauer prüfen oder prüfen lassen, um so zu wissen, was genau an der Abrechnung falsch ist. Einfach nur zu sagen, die Kosten erscheinen einem zu hoch, reicht nicht aus, das ist kein sachlicher gültiger Grund. Zuerst prüft man die Abrechnung inhaltlich und rechnerisch, und je nach Ergebnis muss man vielleicht noch zum Vermieter und sich die Belege zeigen lassen, um die Beträge zu prüfen.
Einen Mietvertrag kann man erst ab 18 abschließen. Vorher ist das unwirksam. Die Eltern müssten den Vertrag abschließen, in den dann rein geschrieben wird, wer tatsächlicher Nutzer der Wohnung sein wird. Vielleicht nimmt das der Vermieter nicht so genau, wo ihr euch eine Wohnung angeschaut habt, aber die Frage war ja an die Community, ob sie einen Vertrag abschließen würde.
Abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Diese Mitteilung ist nur eine Information, um einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu haben und um mit dem Vorjahr zu vergleichen.
Nein. Solche Verwaltungstätigkeiten gehören zu den Standardaufgaben eines Vermieters. Hierfür wird er bereits durch die Grundmiete entlohnt. Außerdem hat ein nach dem Sozialgesetzbuch eine Mitwirkungspficht, Bescheinigungen auszustellen, wenn man die Möglichkeit hat, Sozialleistungen zu beziehen.
Die Freundin in den Vertrag mit aufzunehmen, könnte aber vielleicht keine so gute Idee gewesen sein. Denn wenn ich euch mal trennen solltet (was ich nicht hoffe für euch), wird es sehr kompliziert, das wieder aufzulösen.
Wie könnte man das mit der Schufa auch erwähnen
Offen und ehrlich von vornherein erwähnen. Ein Vermieter möchte abschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass er die Miete irgend wann nicht mehr bekommt oder nur unregelmäßig. Die Sorge kann man ihm nehmen, wenn man trotz negativer Schufa davon überzeugen kann, ein gesichertes regelmäßiges Einkommen zu haben und davon die Miete stets bezahlt werden kann.
Kann ich mich einfach ummelden
Das muss man sogar sobald man umgezogen ist. So schreiben es die Richtlinien des Bundesmeldegesetzes vor.
Er möchte uns rausholen wegen Eigenbedarf
Warten Sie auf die Kündigung durch den Vermieter. Da er bisher noch nicht selbst gekündigt hat, ist das ein Zeichen dafür, dass er die Kündigng vielleicht nicht wirksam durchsetzen könnte.