wenn eine verstorbene Person Reparaturen illegal durchgeführt hat

Das ist dann wohl eher ein Fall für einen Geisterjäger...

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Die Zahlungen lassen sich anhand der Kontoauszüge leicht nachweisen. Das sollte kein Problem sein. Größere Sorgen würde ich mir um die Kaution machen. Nach der Aufstellung scheint es so, also sieht die Vermieterin die Kaution als Einnahme und zur Kredittilgung an. Das darf aber nicht sein. Eine Kaution gehört stets dem Mieter und der Vermieter hat diese getrennt von seinem Vermögen auf einem Treuhandkonto anzulegen. Sollte die Vermieterin pleite gehen, wäre die Kaution verloren.

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Der Gerichtsvollzieher kündigt sich schriftich 4 Wochen vor demTermin an. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Aber darauf sollte man nicht warten, denn das alles verursacht weitere Kosten, die man als Mieter ersetzen muss. Besser man mietet sich irgend wo einen Lagerraum, um die Sachen vorläufig unter zu bringen.

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Anonym geht das nicht. Dazu muss man mit dem Vermieter direkt in Kontakt treten. Das Gesetz gibt einem diverse Möglichkeiten, was man tun kann. Man muss nur überlegen, was am besten zielführend ist.

Um nicht selbst mit einbezogen zu sein, kann man die Eltern auch Ratschläge geben, was sie am besten tun könnten. Und wenn man nicht weiter kommt, will man sich eventuell auch von einem Anwalt helfen lassen.

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Kann ich daraus irgendwie berechnen, wie viel mich dieser Heizkörper kostet

Nein, das ist unmöglich. Man kann aus den Einheiten eines Heizkostenverteilers nicht direkt die Kosten ableiten. Dazu muss man erstmal die Kosten der Heizanlage wissen, also den Brennstoff un die anderen Heiznebenkosten. Und dann braucht mal auch die Werte aller Zähler im Haus.

Man kann lediglich die Einheiten mit den Einheiten vom Vorjahr vergleichen ob es mehr oder weniger sind, aber keine Kosten.

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Wie kann man die Kosten die der Anwalt gekostet hat zurückbekommen?

Der Anwalt sollte noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei Gericht beantragen, um die Kosten des Verfahrens titulieren zu lassen. Das bringt zwar nicht viel, wenn von der Mieterin kein Geld zu holen ist. Aber so ein Titel ist mindestens 30 Jahre gültig und im Laufe der Zeit kann sich die Lage auch mal ändern.

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und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?

Stellen Sie die Frage doch besser an den Stromanbieter direkt. Hier im Forum kann niemand den Vertrag bearbeiten.

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Das kann nicht sein. Beim Verkauf gehört immer das Grundstück dazu. Prüfen Sie nochmal den Vertrag und die Grundbuch Eintragung.

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Grundsätzlich kann der Vermieter noch Geld verlangen, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Man muss die Forderung jedoch genauer prüfen. Verlangen kann man viel, aber ob das Geld dem Vermieter zusteht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von den exakten Schäden ab und wie diese entstanden sind. Außerdem kommt es auf das Übergageprotokoll an sofern eines unterschrieben wurde.

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ist das nicht schon eine Straftat ohne Erlaubnis in die Wohnung zu gehen

In diesem Fall nicht, weil die Vermieterin einen Schlüssel bekommen hat und dadurch die Erlaubnis zum Betreten.

Was kann man am besten jetzt machen ?

Nichts. Auch die Rechnung nicht bezahlen. Selbst wenn bestimmte Reinigungsarbeiten vereinbart worden sein sollten im Vertrag, dann müsste die Vermieterin erst mal eine Frist zur Erledigung setzen bevor sie Schadenersatz verlangen kann.

Am 18.6. habe ich erst einen Termin beim Anwalt

Dieser wird meine Antwort bestätigen.

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Darf ein Vermieter beliebig Geld für beliebig unsinnige „Gartenbau“-Maßnahmen ausgeben?

Kosten für Neu- oder Umgestaltung eines Gartens ist nicht umlagefähig auf Mieter. Wenn so etwas auf der Abrechnung steht, kann man das beanstanden.

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Fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich?

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob einer oder mehrerer folgender Tatsachen eine außerordentliche Kündigung unseres Mietvertrags rechtfertigt.

Die Chronologie des Scheiterns lief wie folgt ab:

Meine Freundin und ich sind am 15.9. lezten Jahres in eine Mietwohnung eingezogen. Das Haus hat 3 Parteien (die kleinste einliegerwohnung hat einen separaten Eingang und ist kaum bewohnt). Zunächst schien alles in Ordnung und wir haben gestrichen und die Wohnung zum Einzug fertig gemacht. Schon vor unserem Einzug haben wir zwei Mängel feststellen können:

zum einen hatte der Dachfensterrahmen ein Loch an der Unterseite. Der Vermieter hat uns gesagt dass das demnächst behoben werden würde und keine große Auswirkung hat. Zwei Wochen später hat es dann das erste Mal geregnet und wir mussten feststellen, dass es reinregnet. Dieser Mangel wurde nach mehrfacher Aufforderung nach 2 Monaten (Mitte Dezember) behoben indem ein neues Fenster inkl. neuem Rahmen eingebaut wurde.

zum zweiten haben wir noch vor unserem Einzugstermin erheblichen (sichtbaren) Rost in unserem Leitungswasser entdeckt. Hier hat uns der Vermieter dann damit vertröstet, dass die Wohnung eine Zeit lang leer stand und sich das nach einer Weile von allein erledigt wenn die Leitungen erst einmal wieder in Betrieb genommen werden.

da dieser Mangel nach 6 Monaten noch unverändert war, und unser Vermieter behauptet hat dass er zwar „händeringend“ nach einer Firma sucht die eine Rückspülung der Leitungen durchführt aber niemanden findet, sahen wir uns gezwungen einen Anwalt einzuschalten. Und siehe da, EINE WOCHE nachdem unser Vermieter das Schreiben unseres Anwalts im Briefkasten hatte war ein Handwerker da und hat das Problem behoben.

Nun folgt allerdings auch schon der nächste Hammer: aufgrund einer extrem hohen nachzahlungsforderung unseres Steomanbieters (2000€) haben wir nach Ursachen gesucht und haben herausgefunden, dass die Steckdosen über die unsere Nachbarn unten ihre Waschmaschine und ihren Trockner laufen lassen über unseren Stromzähler laufen. Darauf angesprochen meinte der Vermieter nur: Ja, das müsste man mal noch klären !!!

Unser Nachbar der beim Gespräch dabei war schien das nicht sonderlich zu interessieren. Er meinte nur das bekämen wir schon hin mit einem Ausgleich. Als Ausrede warum das so wäre sagte uns der Vermieter, dass ihm mal ein Elektriker gesagt hätte, dass ein Haus nicht mehr als zwei Stromzähler haben dürfe.

Dieser Zustand ist uns jetzt seit einem Monat bekannt und weder der Vermieter noch der Nachbar kamen bisher auf uns zu um die Problematik irgendwie zu lösen.
Durch unsere Rechtsschutz haben wir kurz darüber mit einem Anwalt geredet. Seiner Meinung nach liegt hier eine arglistige Täuschung des Vermieters vor, was uns zu einem Rücktritt vom Mietvertrag berechtigen würde. Nachdem ich hier das Internet durchforstet habe, konnte ich keine eindeutige Antwort finden.

wie ist hier die Rechtliche Lage?

des weiteren gibt es folgende “Mängel“ im Haus:

der Feuerlöscher hätte zuletzt im Jahr 2013 (!!!) geprüft werden sollen.

Die Reinigung des Ölheizkessels stand 2018 an. Heute haben wir den 26.5. 2024.

Da ich es leid bin den Leuten wegen Beseitigung der Mängel hinterher zu laufen wollen wir hier nur noch weg.
wie stehen die Chancen?

Danke

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Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Mängel, die inzwischen beseitigt wurden, zählen jetzt nichts mehr, da sie ja nicht mehr vorhanden sind, und der Rest reicht nicht für eine fristlose Kündigung. Fristlos bedeutet, dass es euch unzumutbar sein muss, die 3 Monate noch zu warten. Das ist hier nicht gegeben, es besteht kein Grund, dringend aus der Wohnung raus zu müssen.

Eine Anfechtung hilft auch nicht weiter, denn man hat für die Zeit der Nutzung trotzdem eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Das Problem mit dem Stromzähler ist auch kein Grund. Denn hierdurch entsteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Nachbarn. Ihr müsstet also eine Schätzung machen, welcher Betrag das ist, und das Geld vom Nachbarn fordern. Aber das hindert euch ja nicht, die Wohnung noch zu nutzen.

Bleibt nur noch, mit dem Vermieter zu sprechen um eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erreichen. Vielleicht hat er ja schnell einen neuen Mieter, und dann sollte das kein Problem sein.

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Eine Betriebskostenabrechnung kann man nicht anfechten, das geht nicht. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man seine Einwände gegen die Abrechnung geltend machen kann. Und dafür hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit.

Man muss also zunächst mal die Abrechnung genauer prüfen oder prüfen lassen, um so zu wissen, was genau an der Abrechnung falsch ist. Einfach nur zu sagen, die Kosten erscheinen einem zu hoch, reicht nicht aus, das ist kein sachlicher gültiger Grund. Zuerst prüft man die Abrechnung inhaltlich und rechnerisch, und je nach Ergebnis muss man vielleicht noch zum Vermieter und sich die Belege zeigen lassen, um die Beträge zu prüfen.

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Einen Mietvertrag kann man erst ab 18 abschließen. Vorher ist das unwirksam. Die Eltern müssten den Vertrag abschließen, in den dann rein geschrieben wird, wer tatsächlicher Nutzer der Wohnung sein wird. Vielleicht nimmt das der Vermieter nicht so genau, wo ihr euch eine Wohnung angeschaut habt, aber die Frage war ja an die Community, ob sie einen Vertrag abschließen würde.

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Abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Diese Mitteilung ist nur eine Information, um einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu haben und um mit dem Vorjahr zu vergleichen.

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Nein. Solche Verwaltungstätigkeiten gehören zu den Standardaufgaben eines Vermieters. Hierfür wird er bereits durch die Grundmiete entlohnt. Außerdem hat ein nach dem Sozialgesetzbuch eine Mitwirkungspficht, Bescheinigungen auszustellen, wenn man die Möglichkeit hat, Sozialleistungen zu beziehen.

Die Freundin in den Vertrag mit aufzunehmen, könnte aber vielleicht keine so gute Idee gewesen sein. Denn wenn ich euch mal trennen solltet (was ich nicht hoffe für euch), wird es sehr kompliziert, das wieder aufzulösen.

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Wohnungssuche mit negativer SCHUFA- Tipps-Erfahrungen?

Hallo an alle!

Ich habe zu diesem Thema schon Vieles gelesen, aber hoffe trotzdem auf Ratschläge von anderen, die in gleichen Situation waren oder von Vermietern, die hier sind.

Mein Mann und ich wohnen in einer 1-Zimmer-Whg. circa 30Qm und erwarten unser erstes Kind Anfang Juli. Wir sind schon seit Dezember auf der Wohnungssuche leider erfolgslos, da mein Mann negative Schufa Einträge hat (es geht dabei leider um Schulden, die wir abbezahlen aber es wird dauern bis alles ausgezahlt ist). Bei mir ist die Schufa gut bzw. positiv. Wir wurden zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen und haben bei 2 Whg. von den Vermietern fast die Zusage bekommen, aber die wollten vor dem Vertrag Schufa Score prüfen und ja, dann heißt es doch keine Wohnung für uns leider…

Wir haben Anfang Mai eine Bescheinigung für München-Modell für eine 3-Zimmer-Whg. bekommen und haben uns für eine Wohnung beworben. Ich habe gestern die Antwort bekommen, dass wir zum engeren Kreis ausgewählt sind und wir Unterlagen zuschicken sollen wie Gehaltslisten, und natürlich wieder Mieterselbstauskunft - wo der Vermieter nach der Schufa erfragen darf.
Aus der Erfahrung vermute ich schon, dass das wieder das Ausschlusskriterium wird und bin verzweifelt. Bei uns in der Straße sind für die nächsten 3 Monaten Bauarbeiten/Balkonsanierung angekündigt und ich habe jetzt schon Angst, wie das mit einem Neugeborenem in einer 1-Zimmer-Whg. aussehen wird. 😞

Die Schwester von meinem Mann und ihr Ehemann haben hier eine Eigentumswohnung und wenn nötig, würden die für uns bürgen. Wir haben auch keine Mietschulden. Sollte ich das bei dem Zusenden der Unterlagen erwähnen? Wie könnte man das mit der Schufa auch erwähnen, damit die uns in Betracht nehmen und nicht sofort durchstreichen?

Habt ihr noch irgendwelche Tipps oder Ratschläge was uns helfen könnte?

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Wie könnte man das mit der Schufa auch erwähnen

Offen und ehrlich von vornherein erwähnen. Ein Vermieter möchte abschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass er die Miete irgend wann nicht mehr bekommt oder nur unregelmäßig. Die Sorge kann man ihm nehmen, wenn man trotz negativer Schufa davon überzeugen kann, ein gesichertes regelmäßiges Einkommen zu haben und davon die Miete stets bezahlt werden kann.

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Kann ich mich einfach ummelden

Das muss man sogar sobald man umgezogen ist. So schreiben es die Richtlinien des Bundesmeldegesetzes vor.

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Er möchte uns rausholen wegen Eigenbedarf

Warten Sie auf die Kündigung durch den Vermieter. Da er bisher noch nicht selbst gekündigt hat, ist das ein Zeichen dafür, dass er die Kündigng vielleicht nicht wirksam durchsetzen könnte.

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