Absolut.
Das ist nun mal das ganz normale Leben. Du entwickelst eigene Interessen und die Mama ist nicht mehr dein ganzer Lebensmittelpunkt.
Die Mama muss sich erst dran gewöhnen und kann schwer loslassen.
Weder du noch sie ist das Problem. Eigentlich ist es kein Problem. Deine Mama ist alt genug zu wissen, dass du in deinem Alter auch Freiraum brauchst und dass sich Interessen nun mal ändern. Sie war auch mal in deinem Alter.
Oft kannst du nix machen. Zu einer Verbindung gehören immer zwei. Dein Anschluss und der Server der Webseite. Wenn der überlastet ist kannst du rein gar nix tun.
Dass andere Webseiten schnell laden ist immer ein gutes Zeichen dafür, dass deine Geschwindigkeit nicht das Problem ist.
Ich hab noch nie gehört, dass sich Jungs wirklich gegenseitig nach einem Spiel angezeigt haben. Der würde bei der Polizei eh erstmal ausgelacht werden und wenn er drauf besteht, dass sie es aufnehmen, dann müssen sie das zwar machen, aber spätestens die Staatsanwaltschaft stellt es wegen Banalität sofort ein. Die haben anderes zu ermitteln und verhandeln als nen kleinen Gamerbubi Streit.
Sowas steht selten in der Zeitung. Du müsstest dafür in Schauspielerkarteien sein und dann den jeweiligen Anforderungen für den Dreh grob entsprechen.
Ansonsten kriegst du höchstens ne Statistenrolle als einer von zig Statisten.
Schreibst du den Betrag VOR das dx, so ist auch die Betragsfunktion VOR dem Integrieren anzuwenden. Das wäre das Integral des Betrags
Schreibst du es NACH dem DX, so ist das Ergebnis der Betrag des Integrals
Was du brauchst hängt immer von der konkreten Aufgabenstellung ab.
Was übrigens syntaktisch nicht geht wäre der öffnende Betragsstrich hinter dem Integralzeichen und dann der schließende hinter dem DX. Entweder das komplette Integral kommt in den Betrag, oder der komplette zu integrierende Term kommt in den Betrag.
Der muss halt ne offizielle Straßenzulassung haben. Hat er die nicht darfst du den Roller nicht draußen fahren.
Ich glaube kaum, dass ein Roller, der nicht die notwendige Halterung für die verpflichtende Versicherungsplakette hat, eine Straßenzulassung bekommt.
Ist nicht schwer, kannst kaum was falsch machen.
Und natürlich am Ende noch unten unterschreiben.
Es ist völlig egal, ob eine Pflanze in zu heißer Umgebungsluft steht, oder zu heiß gegossen wird. Bestimmte Pflanzen vertragen keine hohen Temperaturen, erst recht nicht bei direkter Berührung. Heißes Wasser zerstört unter Umständen auch andere Stoffe oder die Pflanze selbst. Es ist also nicht egal ob das Wasser kalt ist, oder kocht.
Kann auch Steuerhinterziehung, Urheberrrechtsverletzung in gewerblichem Maße, Körperverletzung, Beleidgung und vieles mehr sein.
Du verwechselt hier ganz ganz viele Dinge.
Eine Emulation auf dem PC bedeutet, dass du die Switch als Hardware in Software nachbauen würdest. Darauf würde dann auch die originale Switch-Software laufen müssen, es sei denn du programmierst die auch nach. Der Emulator funktioniert völlig unabhängig von der Hardware. Rechtlich kannst du da schnell in Urheberrechtsprobleme rennen
Homebrew/Custom Firmware steht auf einem anderen Blatt. Das ist Software, die auf der Switch Hardware läuft und bestimmte Beschränkungen umgeht und dadurch beliebig eigene Software/Mods ausführen kann.
Natürlich wäre es in der Theorie möglich eine Homebre Firmware auf der emulierten Hardware laufen zu lassen. Das sind aber alles Basteleien, die am Ende wohl kaum ein zufriedenstellend leistungsfähiges System darstellen.
Also zur eigentlichen Frage:
Wie kann ich eigentlich emulieren. Und ich meine mit originaler Hardware.
Gar nicht. Wenn du etwas mit der Original Hardware machst brauchst du keine Emulation. Und machst du Emulation, hat die Originalhardware damit nix zu tun.
Und ich gehe stark davon aus, dass du nicht die notwendigen Tools/ das notwendige Wissen usw. hast um dir die Switch-Hardware anzuschauen und dann den Emulationscode für den PC zu schreiben. Das würde außerdem ein komplettes Auseinandernehmen der Switch bedeuten und ein Elektronikstudium mindestens dazu.
Kommt drauf an. Völlig verdachtslos in der Fußgängerzone, weil sie gerade Bock haben: Nein.
Bist du als Verkehrsteilnehmer in/auf einem Fahrzeug unterwegs, dann darf die Polizei dich aber zur allgemeinen Verkehrskontrolle schon anhalten und kontrollieren.
Es kommt hier stark auf die Situation an.
Es gibt kaum unsinnige Gesetze. Jedes Gesetz entstand aus einem Grund und der Not heraus, etwas zu regulieren.
Gesetze können vom Zeitgeist her unpassend werden, oder auch gern mal als unnötig empfunden werden. Heißt aber nicht, dass sie es sind.
Oft denken manche Menschen eben nur halb zu Ende
Völlig unnötig. Vermeide nur zu sabbern oder deine Zunge bis zum Anschlag reinzudrücken. Alles andere ist völlig individuell und abhängig vom entsprechenden Kusspartner.
Nach Strafgesetzbuch nein. Was gefühlte sexuelle Belästigung ist das definiert jeder anders.
Naja, wann immer es notig ist. Vermietung ist halt nicht so ein Geschäft wie Smartphones verkaufen, wo das Ausreizen bis ans Limit möglich ist bzw. hingenommen wird.
Du musst bedenken, dass die Löhne deiner Mieter vielleicht nicht mit der Inflation steigen und somit die Mieten dann schlechter bezahlbar werden.
Ich finde ein stabiles Vermiet-Verhältnis mit moderaten Mieten lohnender, als bis ans Maximum zu gehen. Kann man machen und damit dafür sorgen, dass immer solventere Mieter einziehen. Die Frage ist, ob du Bock auf Mieterfluktuation hast und somit immer wieder Neurisiko, als wenn du dir deinen Bestand behältst.
Wie sozial du als Vermieter eingestellt bist, zählt auch mit rein. Ich persönlich würde also nur dann erhöhen, wenn ich eine gewisse Notwendigkeit für mich selbst sehen würde. Als Bereicherungsgeschäft taugen andere Branchen als Vermietung vermutlich eher.
Hm. Die Informationslage ist etwas dürftig.
Schau mal ob du nicht zufälligerweise die selbe Vordergrund wie Hintergrundfarbe hast oder irgendwas auf transparent gestellt ist.
Ansonsten mal die Einstellungen von Gimp zurücksetzen.
Nein, nicht rechtens.
Die Gewährleistungsdauer ist 2 Jahre. Du befindest dich noch im ersten Jahr, womit der Händler in der Beweislast ist, dass dieser Stuhl frei von Sachmängeln war.
Entgegen Aussagen wie: "Wer billig kauft, kauft 2x" hat ein geringer Kaufpreis überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun. Hier will sich der Händler nur rausreden.
Und "Das ist nun mal so" ist auch kein valides Argument. Von 6 Stühlen sind immerhin 5 noch in Ordnung.
Lass beim Duschen einfach mal das Badezimmer offen. Der Rest regelt sich von selbst.
Wieso Strategie? Ist die nie in den Sinn gekommen, dass er genauso zurückaltend sein könnte, wie du? Manche sind halt schüchtern bis der andere den ersten Schritt macht. Da steckt nicht immer Absicht dahinter.
Du könntest genauso gut den ersten Schritt machen ;-)