Hallo,

werden bei einer SÜ2 auch alle Social Media Plattformen, welche man besitzt im Hintergrund durchleuchtet. Heute ist es so, dass man manchmal auch Videos ein Like gibt, welche Politisch kontrovers sind, sprich die Menschen im Land spalten.

Oder wie schaut das denn konkret aus, die Untersuchung?

Salopp nur ein triviales Beispiel, man hat auf YouTube ein Video von der AFD gelikt, ist das ein Grund zur Ablehnung. Ansonsten hat man gar keine Ambitionen zur Gewalt usw. oder Vorstrafen diesbzgl.

Vielen Dank