Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für meine Partnerin entscheiden.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

...zur Antwort

Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen. 

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

...zur Antwort

Abitur (= Allgemeine Hochschulreife): berechtigt zum Studieren sämtlicher Studiengänge an Universitäten und (Fach-)Hochschulen.

Fachabitur kann zwei verschiedene Abschlüsse meinen:

1.) Fachhochschulreife: berechtigt generell nur zum Studium an (Fach-)Hochschulen (nicht alle Hochschulen sind Universitäten).

2.) Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt nicht nur fürs FH-Studium, sondern auch zum Studium an Universitäten, aber nur für ausgewählte Studiengänge in der jeweiligen Fachrichtung.

Eine fachgebundene Hochschulreife bspw. in Wirtschaft und Verwaltung vom Wirtschaftsgymnasium würde auch zum universitären Jurastudium berechtigen.

...zur Antwort

Meine Partnerin und ich zahlen jeweils 15% unseres mtl. Nettoeinkommens nur Reisen auf ein extra Konto ein.

Flüge werden bei Buchung per Kreditkarte sofort bezahlt - die Kreditkarte wird am Monatsende vollständig durch Abbuchung vom Girokonto ausgeglichen.

Hotels werden bei Check-Out am Abreisetag ebenfalls per Kreditkarte bezahlt.

Von meinen Bezügen bleiben nach Abzug aller Monatsausgaben sowie dem Zurücklegen der 15% am Ende 800 - 1.300 Euro übrig.

Das Einkommen meiner Partnerin und mir reicht für 2-3 Fernurlaube pro Jahr sowie jährlich min. 3 (oftmals 5 oder mehr) Verwandtenbesuche in den USA mit min. Business Class Flügen und min. 4 Sterne Hotels mit all inclusive.

Wir können von unserem Einkommen schon sehr gut leben.

...zur Antwort

Mich stört am Sommer einzig nur, dass er viel zu schnell vorbei ist.

Ich bevorzuge warme Temperaturen, weil mir schon bei 15°C zu kalt ist und ich da friere.

50°C in Katar hingegen hatte ich als angenehm empfunden, und hatte keine Probleme damit, meine langen Jeans Jumpsuits zu tragen.

...zur Antwort

Als Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) werde ich (w/26) nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekomme eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

...zur Antwort

Eine Rückzahlung gibt es nur im gehobenen Dienst (und höheren Dienst), denn es ist vom Ableisten eines Studiums während des Vorbereitungsdienstes die Rede.

Aus dem mittleren Dienst kann man demnach problemlos ausscheiden, ohne dass man Anwärterbezüge zurückzahlen muss.

(Vgl. BBesGVwV* 59.5.1)

Folgendes gilt nur für studierende Anwärter, also gehobener (und höherer) Dienst:

Wenn man innerhalb der ersten sechs Monate das Studium beim Zoll abbricht, muss man nichts zurückzahlen.

(Vgl. BBesGVwV 59.5.5 a))

Auch wenn man entlassen wird, weil man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, muss man nichts zurückzahlen. 

Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt das Studium abbricht, kann der Dienstherr durchaus die Rückzahlung eines Teils der Anwärterbezüge verlangen. Zurückzuzahlen ist jedoch nicht die gesamten Bezüge, sondern lediglich der Betrag der Bezüge, der monatlich 650 Euro übersteigt. Bei Anwärterbezügen i.H.v. 1.744,22 Euro müssten demnach 1.094,22 Euro zurückgezahlt werden.

Sollte man innerhalb der ersten fünf Jahre nach Beendigung des Studium komplett aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, bestimmt sich die Höhe der zurückzuzahlenden Bezüge nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens. Denn pro volles Dienstjahr, dass man im öD verbracht hat reduziert sich der zurückzuzahlende Betrag um 1/5. Auch hier sind die 650 Euro mtl. zu beachten.

(Vgl. BBesGVwV 59.5.2)

Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn man den öD gänzlich verlässt. Der Wechsel der Behörde oder vom Bund zum Land hat i.d.R. keine Rückzahlung zur Folge.

__________________________

*BBesGVwV ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz

...zur Antwort

Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Seit Oktober 2019 sind wir glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

...zur Antwort

Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

...zur Antwort

Ich bin Mitglied im Wahlvorstand bei der morgigen Europawahl am 09. Juni 2024. War ich bereits auch vergangenen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Meine erstmalige Berufung erfolgte aufgrund von § 9 Abs. 4 & 5 Bundeswahlgesetz. Dadurch können die Gemeindebehörden die Mitarbeiter anderer Behörden, wie mich als Zollbeamtin, zum Mitglied im Wahlvorstand berufen, ohne dass man sich vorher gemeldet hat.

Grundsätzlich spiele ich auch mit dem Gedanken, mich bei der nächsten Schöffenwahl aufstellen zu lassen. Nur da muss ich mich noch schlau machen, ob ich durch meinen Beruf als Zollfahnderin nicht ausgeschlossen bin.

Andernfalls gäbe es in den anderen Gerichtsbarkeiten auch die Möglichkeit als ehrenamtlicher Richter zu fungieren.

...zur Antwort

Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".

Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.

Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe. 

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

...zur Antwort
Fachabitur
  • Schulabschluss: Fachhochschulreife 
  • Studienabschluss: Diplom Finanzwirtin (FH)

Nach der Schule habe ich von 2015 - 2018 das duale Studium für den gehobenen Zolldienst am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert.

Seit meinem Abschluss bin ich als Zollfahnderin für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

...zur Antwort
Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

Während der Fußball-Europameisterschaft (EM) erlebt man in Deutschland ein auffälliges Phänomen: Überall wehen die schwarz-rot-goldenen Fahnen, die Häuser, Autos und öffentliche Plätze schmücken. Doch was für viele als Ausdruck patriotischer Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft erscheint, kann für Ausländer:innen diskriminierend wirken.

Zunächst könnte die massive Präsenz der Deutschland-Flagge das Gefühl der Zugehörigkeit und Akzeptanz untergraben. Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, könnten sich ausgeschlossen fühlen, wenn die nationale Symbolik so stark betont wird. Die Botschaft, die vermittelt wird, ist klar: Dies ist ein Moment, in dem sich das Land auf sich selbst besinnt, und für diejenigen, die nicht ethnisch Deutsch sind, könnte das bedeuten, dass sie nicht wirklich dazugehören.

Hinzu kommt, dass die deutsche Flagge bei vielen Menschen mit Erinnerungen an Nationalismus und Exklusion behaftet ist. Besonders in einem Land mit einer Geschichte wie Deutschland kann die übermäßige Zurschaustellung nationaler Symbole leicht missverstanden oder als bedrohlich empfunden werden. Für manche Ausländer:innen kann dies an Zeiten erinnern, in denen sie oder ihre Vorfahren unter ähnlichen Symbolen ausgegrenzt oder verfolgt wurden.

Auch in der Gegenwart birgt der übertriebene Gebrauch der Deutschland-Flagge die Gefahr, nationalistische und fremdenfeindliche Tendenzen zu verstärken. Es besteht das Risiko, dass manche Menschen den Patriotismus zur EM mit einem übertriebenen Nationalismus verwechseln, der ausländische Bewohner:innen und Besucher:innen einschüchtern oder sogar diskriminieren könnte. Gerade in der aufgeheizten Atmosphäre eines Fußballturniers können solche Gefühle leicht hochkochen und in intolerantem Verhalten münden. [wie in Sylt!]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die allgegenwärtige Präsenz der Deutschland-Flagge während der EM für viele Menschen, die nicht ethnisch deutsch sind, als diskriminierend empfunden werden kann. Sie kann das Gefühl der Nichtzugehörigkeit verstärken, historische Wunden aufreißen und gegenwärtige nationalistische Strömungen befeuern. In einer Zeit, die eigentlich durch sportliche Fairness und internationalen Zusammenhalt geprägt sein sollte, könnte dies ein Zeichen für eine tiefere, ungelöste Spannung innerhalb der deutschen Gesellschaft sein.

Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

...zur Frage

Jedes mal, wenn meine Freunde, Verwandten und Bekannten aus Israel, Ägypten, Singapur, Japan, Neuseeland, England, Kanada, und den USA zu Besuch in Deutschland sind, sind sie entsetzt, wie wenig Deutschland-Fahnen hier gezeigt werden.

Sie können alle nicht verstehen, warum viele in Deutschland "so ein gestörtes Verhältnis" zu der, in ihren Augen, schönen Flagge haben.

Noch nicht mal meine israelische Freundin, deren Großeltern Opfer des Nationalsozialismus wurden, und ihre Angehörigen verbinden schwarz-rot-gold mit dem NS. Und, dass die Flagge des deutschen Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot) von Neo-Nazis immer wieder missbraucht wird, bedauert sie auch sehr.

Kaum jemand fühlt sich durch die Deutschland-Flagge diskriminiert.

Es ist gut, dass wenigstens während sportlichen Großereignissen Farbe gezeigt wird, und Deutschland nicht so steril wie ein OP-Saal erscheint.

Hast du dich mal in anderen Ländern umgeschaut? Da hängen das ganze Jahr über fast überall die Flaggen des jeweiligen Landes. Die USA und die Türkei sind da nur Beispiele, in denen das so ist. Da fühlen sich Ausländer auch nicht diskriminiert.

...zur Antwort