Und wenn das ein bester Freund war, Du hast keine Ahnung, wo der gewohnt hat?

Wer wohnt denn jetzt noch dort, vermutlich ja mindestens die Eltern!

Und über die nimmst Du Kontakt auf.

Und neben Dir haben den ja wohl auch noch andere gekannt, auch die könnten weiterhelfen.

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Hier findest Du auch keine!

Mach dir einen Porno an und gut ist!

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Wenn einer nicht richtig tickt, ja, dann bist Du das!

Und ja, sofern man das so bezeichnen möchte, Du hast absolut daneben und überreagiert!

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Gesetzliche Gewährleistungsfrist:

ZWEI Jahre!

Aber Du solltest das nicht einfach so versenden, Du musst zunächst den Mangel beim Verkäufer melden/anzeigen.

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"aber dafür braucht man eine Kreditkarte, die es ja erst ab 18 Jahren gibt"

Nicht ganz richtig!

Deine Eltern können dir eine bestellen und mitgeben!

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Normalerweise muss man mit 2 Mieten im Rückstand sein, erst dann ist eine Kündigung zulässig.

Aber es gibt hierzu eine Ausnahme:

Befindest Du dich Regelmäßig im Verzug, muss das der Vermieter nicht hinnehmen und kann/darf eine Kündigung aussprechen!

Tipp:

Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte hilfreich sein, erkläre diesem Deine aktuelle Situation!

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"Kann ich also nicht schreiben ich kündige Fristgerecht zum 17.6?"

Wenn der AG die Kündigung am 03.06. erhält, klar.

Grundsätzlich sollte man den Satz generell bei Kündigungen noch ergänzen:

"Hiermit kündige ich das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerechtch zum 17.6., hilfsweise zum nächst möglichen Termin."

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Dann frage das doch morgen deinen Lehrer!

Und vielleicht sollte man mal in der Schule aufpassen/zuhören, denn mir kann keiner erzählen, dass darüber nicht gesprochen wurde!

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Selbstläufer, passiert von alleine!

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