Hallo heute hatte ich Post von meinem Vermieter im Briefkasten.
In dem Steht.
Kündigung
Sehr Geehrte Herr xxx
Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.
ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:
Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.
Mit Freundlichen Grüsen xxx
Meiner Meinung nach ist diese Kündigung ein witz da der Grund sinnlos ist.
Auf Eigenbedarf dasrf nur der neue Besitzer kündigen (wenn wirklich einer Vorhanden sein sollte) oder Irre ich mich da?
Ich habe auch Folgendes gelesen:
Der Käufer muss in diesem Fall mindestens eine Sperrfrist von drei Jahren abwarten, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann – je nach Region sind es sogar bis zu zehn Jahre. Käufer sollten sich also unbedingt vor dem Kauf informieren, welche Fristen vor Ort gelten.
Oder liege ich da falsch?
Danke für das Lesen im Voraus.