Du hast 2 Umschläge bei der Briefwahl:
Der Stimmzettel kommt anonym in den ersten Umschlag.
Dieser Umschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den zweiten Umschlag.
Bei der Auszählung der Stimmer wird der zweite Umschlag geöffnet und der Wahlschein auf Korrektheit geprüft.
Fällt die Prüfung positiv aus, dann wird der erste Umschlag mit dem Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
Erst wenn alle Briefwahlen abgearbeitet sind, wird die Wahlurne geöffnet, die Umschläge mit den Stimmzetteln geöffnet und ausgezählt.
Das Wahlgeheimnis bleibt also gewahrt.