Die Wasserzähler sind Teil der Nebenkostenabrechnung und müssen geeicht sein. Ist die Eichung des Kaltwasserzählers 6 Jahre her, dann wird er getauscht.
Das geht aber nur, wenn das Wasser abgestellt wird. Vorzugsweise über den Absperrhahn der einzelnen Wohnung. Das geht bei Dir nicht, weil der Hahn defekt ist.
Also muss jetzt zunächst der Absperrhahn getauscht werden. Dafür zuständig ist bei einer Mietwohnung der Vermieter.
Bei einer Eigentumswohnung ist der Absperhahn entweder per Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum oder er ist Eigentum des Wohnungseigentümers.
Entsprechend muss entweder die Eigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer den Tausch in Auftrag geben.
Selber daran herumschrauben sollte man auf keinen Fall. Denn mal abgesehen von einer für alle unangenehme Ganz- oder Strangabsperrung während der Reparatur haftet man dann persönlich, wenn etwas schief geht. Und da sollte man als Laie den Wasserdruck nicht unterschätzen.