Vom Grundstück bis Gehweg sind eigentl 20cm Platz.

Und dies hat ein Vermesser dir bestätigt , du hast relativ aktuell eine Grenzherstellung/anzeige beauftragt.

Die Stadt - hat die Arbeit evtl beauftragt, aber kaum örtlich ausgeführt. Der frühere Eigentümer hätte dies meiner Erachtens vor der Bauabnahme seitens der Stadt monieren müssen.

Auch wenn Bautagebücher meines Wissens mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen - wer will heute noch beweisen, dass der frühere Eigentümer dem örtlichen Bauleiter nicht darum gebeten hat oder sogar sein Einverständnis erteilt hat. ... "Sollen wir den Dreckecken nicht gerade mitmachen, dann sieht es sauberer aus...." Die Alternative geht anders herum gegen eine Spende an den Straßenbauer.

Da du zunächst per Gutachten den Beweis führen müsstest, dass der Schaden durch die Asphaltierung entstanden ist, die Art des Schadens auf den Zeitraum Anlegung Gehweg bis aktuell passt .. in meinen Augen relativ unnötig weitere Kosten investiert mit geringer Aussicht auf Erfolg.

Abgesehen davon - hättest du den Gutachter bereits vor Kauf einschalten können um den Schaden im Zuge der Kaufpreisverhandlung zu kalkulieren.

Wenn es kein Schaden ist - die Kosten für Entfernen des Asphalt.

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Ein Haus mit einem Wert von 15k - dann muss es selbst in der tiefsten Provinz entweder auf kontaminiertem Boden stehen und/oder der Abriss mit hohen Entsorgungskosten verbunden sein. Meine Meinung. Oder es ist noch mit vielen Schulden belastet....

Stellt sich die Frage für welchen Zweck es beantragt wurde.

Meine Mutter ist Eigentümerin eines Hauses,
in dessen Grundbuch meine Schwester und ich eingetragen sind.
Meine Schwester hält einen Sechstel-Anteil

Seid ihr mit den Bruchteilen eingetragen oder bildet ihr noch eine Erbengemeinschaft? Wie hoch ist dein Anteil, welchen Anteil hat die Mutter?

Egal wie- stellt es für dich verwertbares Vermögen dar. Dann wirst du vermutlich auch beantworten müssen warum du keine Miete von der Mutter verlangst ( was ich jetzt einfach annehme)

Einen Bruchteil - kannst du verkaufen oder ein Gläubiger kann versuchen die Versteigerung anordnen zu lassen. Alternativ kann er deinen Anteil in Abrechnung der Schuld verlangen.

Bei der Erbengemeinschaft wird es für den Gläubiger etwas komplizierter, aber mit einer Eintragung in Abteilung III - kann er auch vollstrecken.

Inwieweit solche Fragen bei der Schuldnerberatung geklärt werden - keine Ahnung.

Kann deine Schwester dir deinen Anteil nicht abkaufen- wäre für alle Beteiligten vermutlich die beste Lösung vor Beantragung der Insolvenz.

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Dieses Zeugnis ist für deinen AG offensichtlich nicht von Bedeutung.

Was mit Zeugnissen von nicht anwesenden Schülern geschieht - keine Ahnung. Möglicherweise werden diese per Post versandt.

Wenn du nicht umsonst hinfahren willst, würde ich dies diese Woche mit Klassenlehrer und oder Sekretariat klären.

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Das einzige was dir als Vermieter meiner Meinung nach geschehen kann: a) die Mieterin unterschreibt nicht, b) die Mieterin versucht im Nachhinein an Hand mangelnder Deutschkenntnisse den Inhalt anzufechten.

Du solltest auf jeden Fall die Annahme der Kündigung unter Nichtbeachtung der Kündigungsfrist mit deiner Unterschrift bestätigen.

Und zwei Exemplare ausdrucken. Für jede Partei ein Original.

Aber so eine Kündigung kann man auch rechtzeitig handschriftlich seinem Vermieter zukommen lassen - scheint mir schon etwas merkwürdig.

Wann die Wirksamkeit einer Willenserklärung vom Ort der Unterschrift abhängig sein soll? Selbst ein Vertrag auf dem Bierdeckel in der Kneipe kann wirksam sein.

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Ohne die notarielle Urkunde und den Zeitpunkt der Rückabwicklung nicht zu beantworten.

Sollte der Kaufvertrag Haus aus welchem Grund auch immer unwirksam sein oder aufgehoben werden - steht dem Käufer Haus auch sein bezahlter Kaufpreis wieder zu. Zur Rückzahlung verpflichtet - der Verkäufer. Wenn er zwischendurch im Lotto gewonnen hat - kann er diesen vielleicht ohne Kredit zurückbezahlen.

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Dich fragen was du falsch gemacht hast, dass du dir seine Zuneigung nicht verdient hast. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Mutter die Ursache kennt.

Mit Gewalt.. kommst du auf jeden Fall nicht weiter.

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Ein Grund wäre - vergessen. Wenn jeder Ehegatte ein eigenes Testament hatte in dem er den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gemacht hat - muss die Mutter ja nach dem Tod des Vaters noch ein neues Testament erstellt haben.

Beim Tod des Vaters konnte Kind also noch nicht wirklich wissen, dass es später nichts erben wird. Und der Mutter wollte man vielleicht die Last Pflichtteil nicht auferlegen.

Und der Gedanke, dass man ja nach Vater auch noch ein Pflichtteil anfordern kann - hat etwas gedauert.

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https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/individuelle-foerderung/glossar/jahrgangsuebergreifendes-lernen.html#:~:text=Jahrgangs%C3%BCbergreifender%20Unterricht%20bedeutet%20die%20Aufhebung,beim%20Lernen%20nicht%20mehr%20eine

Schulrecht ist Landesrecht, hinzukommen noch Privatschulen.

Verboten ist es eher nicht, das Konzept muss vom zuständigen Ministerium anerkannten werden, damit die erworbenen Abschlüsse auch verwenden werden können.

Meine Meinung, kein Wissen. Fakten -.musst du selbst recherchieren.

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Verstehe nur Bahnhof.

Post , die ich bekomme - damit kann ich machen was ich will. Davon kann ich auch Fotos machen und meiner Freundin senden.

Und wenn deine ehemalige Kollegin eine Abfindung bekommt - musst du diese ja nicht zwangsläufig auch erhalten.

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Bei 380k Kaufpreis genügt das Eigenkapital von 30k gerade so für die Nebenkosten (Notar, Grundbuch, mittel Grunderwerbsteuer) Makler nicht berücksichtigt.

Dann darf nichts an Renovierung anfallen und neue Möbel gibt es auch nicht. Da du davon nicht ausgehen solltest - geht es hier um einen Kreditbetrag von ca 400k- wäre meine Schätzung.

Von 1200k eigenem Bedarf würde ich bei drei Personen mindestens ausgehen.

Die Nebenkosten eines Hauses sind höher wie die einer Wohnung, dann hast du nichts für Wärme angesetzt und die Grundsteuer sowie eine Gebäudeversicherung nicht berücksichtigt. Ebenso fehlt die Rücklage Renovierung und Instandhaltung, neue Geräte, Reparatur.

Mit mehr wie 1.000€ Tilgung würde ich nicht beginnen, ggfs einen Tarif bei welchem man die Tilgungsrate erhöhen kann.

Ich würde bei der Bank fragen was ihrer Meinung nach euer maximaler Darlehensbetrag wäre.

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Duale Ausbildung: bedeutet für mich eine Kombination zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung.

Da du aber nicht von Berufsschule, sondern von Uni schreibst - Bachelor of irgendwas... Scheint mir schon speziell und ist in der Art wie ich es kenne - oft mit Rückzahlung bei Abbruch verbunden. Das würde ich zuerst klären.

Ob du bei einem Wechsel verkürzen kannst - würde ich bezweifeln, evtl um 6 Monate, was sich aber vermutlich erst nach der Zwischenprüfung entscheidet. Letztendlich kann dir die Frage vermutlich die zuständige Kammer beantworten.

Ob du für Sommer 2024 noch was findest - ausprobieren.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, soll in dem Beruf 2025 was geändert werden.

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Ohne die rechtliche Grundlage deiner Aufwandsentschädigung zu kennen wird dies nur schwer zu beantworten sein. Bei uns gibt es nämlich außer Essen und Getränke - Nichts.

Vielleicht wäre noch interessant, ob du ein Kommunalbeamter bist - dann käme beides aus der gleichen Tasche - allerdings sollte deine Personalabteilung dieses Problem dann öfters haben.

Ich kann dir sagen, dass meine angestellten Kollegen im Moment darum streiten wenigstens ihre Sollarbeitszeit zu erhalten. Wurden Freitags um 9.00 Uhr alarmiert und sollen ihre Zeit nur bis 12.15 Uhr bekommen - da dann unsere Servicezeit endet. Ist noch nicht ausgestanden da die Einsatzmeldung noch nicht vorliegt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-29

Absatz 2

Läuft meines Wissens bei Beamten unter Dienstbefreiung.

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Bevor du noch weiter Geld in Beglaubigungen investierst- erkundige dich was benötigt wird.

Wenn ich raten müsste - Jahreszeugnis Kl. 10 und das noch ausstehende Zeugnis.

Dass sind die Zeugnisse, die deinen Schulabschluss belegen.

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Du willst dich jetzt also entscheiden für welchen Studiengang Master du dich einschreiben willst. Um in die A13 aufwärts zu kommen - sollte es auf jeden Fall eine Universität sein. Unabhängig vom Fach.

Egal was der Karrieberater dir erzählt hat, würde ich mir konkrete Stellenangebote oder Laufbahnausbildungen ansehen

BKA - dein Dienstherr ist der Bund, Dienstort nach Beendigung?, Versetzung meines Wissens nur mit Tauschpartner.

https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Kriminalratanwaerter/kriminalratanwaerter_artikel.html

LKA oder Polizei - dein Dienstherr ist das Land.

Eine B Besoldung - die würde ich zumindest nicht als erreichbar mit einkalkulieren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ist bei mir zB.dem Direkor als Leiter der Dienststelle vorbehalten. Aber ich kenne die Polizeistruktur nicht. Eine Führungsposition als "Frischling" - wäre meines Erachtens Glückssache

Du vergleichst die Karriere öffentlicher Dienst mit angestelltem Anwalt. Ggfs irgendwann als Nachfolger eine Kanzlei übernehmen. Reime ich mir so zusammen.

Dann ist das Gehalt das Eine, die Stundenanzahl, die Arbeitszeit ein anderes Thema.

Letztendlich ist es deine Entscheidung: die Verbrecher vertreten oder bei der Verhaftung zu unterstützen. Wobei du als Anwalt deinen Schwerpunkt ja nicht zwingend im Strafrecht sehen musst.;)

Und im öffentlichen Dienst selbständiges Arbeiten - nur bedingt. Irgendwer ist dir hier immer weisungsbefugt, der dir dann auch sagt was jetzt vordringlich zu bearbeiten ist.

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Ich nehme jetzt mal an, dass du kein Gerichtsvollzieher bist, sondern ein Vollstreckungsbescheid gegen dich vorliegt.

Dann wäre dem Vollmachtgeber allein vom Menschenverstand zu empfehlen dir die Kontovollmacht wieder zu entziehen.

Wenn ich die AGB meiner Vollmacht richtig in Erinnerung habe, erlischt diese sobald der Vollmachtnehmer insolvent ist oder ein Verfahren anhängig ist. Kann aber nach Kreditinstitut unterschiedlich sein.

Solltest du gerichtlich, bestellter Betreuer dieser Person sein -.bist du nicht geeignet. Ob hier ein Datenabgleich erfolgt, weiß ich aber nicht.

Da du die Vollmacht nur im Sinne und im Interesse des Inhabers verwenden darfst, ist dieses Konto von der Vollstreckung ausgenommen. Solltest die Vollmacht aber aus eigenem Haus abgegeben.

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Also eine Einmalmail oder WegwerfMail.

Der Betrieb x kann Anzeige gegen unbekannt erstatten. Und dich als möglichen Tatverdächtigen benennen. Dann entscheidet ein Richter.

Arbeitsrechtlich, wenn das Thema bei dir bekannt ist, kann er auch ohne die Zuordnung der Mail eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen.

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Zum ersten würde ich den Arzt wechseln, wenn er für eine eAU bei mir Geld berechnet. Wenn ich in die Falle einmal gelaufen wäre - gegen Quittung, die ich dann meiner Krankenkasse einreichen würde. Ohne die Vorschriften zu kennen, ist dies meines Wissens eine Leistung, die der Arzt mit der Krankenkasse abrechnet.

Was er berechnen darf - den Papierausdruck der nicht mehr erforderlich ist.

Eine AU ohne Arzt Gespräch - na ja, macht mein Arzt maximal mit einer Verlängerung - dann ist bereits eine Notiz in meiner Patientenakte. Und ohne meine Versicherungskarte - läuft auch nichts.

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Mit Hilfe der Anzeigen wäre es vermutlich einfacher und schneller eine Auskunftssperre beim neuen Wohnort zu bekommen.

Musst halt nur dran denken, dass du für deine Spur in den sozialen Medien selbst verantwortlich bist...

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Dann wäre es wohl Zeit für ein Eltern Kind Gespräch.

Ich nehme an der Sohn hat die Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt oder dies selbst mit dem Vermieter geklärt. Alternativ die Unterschrift der Eltern gefälscht.

Ich denke nicht, dass das Meldeamt bei Vorlage der Bescheinigung diese auf Rechtmäßigkeit prüft.

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Eine Kneipe, die um 12.Uhr mittags geöffnet hat und erst ab Volljährigkeit Zutritt?

Auf jeden Fall wäre ich zuerst als Erwachsener alleine in die Kneipe und hätte mir die Gäste angeschaut - je nach Ergebnis hätte ich dort den Wirt gefragt. Gegen eine Spende hätte er vielleicht nicht nein gesagt.

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