Vom Grundstück bis Gehweg sind eigentl 20cm Platz.
Und dies hat ein Vermesser dir bestätigt , du hast relativ aktuell eine Grenzherstellung/anzeige beauftragt.
Die Stadt - hat die Arbeit evtl beauftragt, aber kaum örtlich ausgeführt. Der frühere Eigentümer hätte dies meiner Erachtens vor der Bauabnahme seitens der Stadt monieren müssen.
Auch wenn Bautagebücher meines Wissens mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen - wer will heute noch beweisen, dass der frühere Eigentümer dem örtlichen Bauleiter nicht darum gebeten hat oder sogar sein Einverständnis erteilt hat. ... "Sollen wir den Dreckecken nicht gerade mitmachen, dann sieht es sauberer aus...." Die Alternative geht anders herum gegen eine Spende an den Straßenbauer.
Da du zunächst per Gutachten den Beweis führen müsstest, dass der Schaden durch die Asphaltierung entstanden ist, die Art des Schadens auf den Zeitraum Anlegung Gehweg bis aktuell passt .. in meinen Augen relativ unnötig weitere Kosten investiert mit geringer Aussicht auf Erfolg.
Abgesehen davon - hättest du den Gutachter bereits vor Kauf einschalten können um den Schaden im Zuge der Kaufpreisverhandlung zu kalkulieren.
Wenn es kein Schaden ist - die Kosten für Entfernen des Asphalt.