Im Streitfall kann das, was man zu einem Polizisten sagt, immer zählen. Aber wenn es nicht zu einem Streitfall kommt, erledigt es sich von selbst.

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich habe eine andere Meinung und zwar ...

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Schlechte Bewerbung schreiben, um die Erwartungen des Arbeitgebers zu senken?

Hallo,

ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und suche jetzt nach einem Job (Berufseinsteiger). Aufgrund des starken Fachkräftemangels und geringen Konkurrenz in meinem Ausbildungsberuf ist es nicht schwer eine Stelle zu finden, besonders weil ich einen guten Abschluss gemacht habe.

In meinem Praktika habe ich gemerkt, dass ich vielleicht auf Papier gut bin, aber im Arbeitsalltag fühle ich mich überfordert, gestresst und Arbeitgeber haben hohe Erwartungen an mich aufgrund meiner guten Noten und Bewerbungsschreiben. Bei meinem ersten wurde ich schon im Probemonat gekündigt und beim Zweiten bin ich schon mehrmals von meinem Arbeitgeber angeschrien geworden. Er hat mich auch oft getestet, ob ich gewisse Sachen weiß und mich ermahnt, wenn ich es nicht wusste. Am Ende wurde mir sogar unter Verdacht gestellt, dass ich meine Bewerbung angeblich mit ChatGPT gemacht habe, weil sie außerordentlich gut war und ich nicht dem Bild dieser guten Bewerbung entsprach.

Ich habe es natürlich selbst gemacht und habe mir Beispiele an guten Bewerbungen im Internet angeschaut. Ich habe sie nicht abkopiert, sondern z.B. gute Satzstellungen mir angeschaut und mit meinen eigenen ehrlichen bodenständigen Erfahrungen und Fähigkeiten geschrieben. Sie war auch individuell für den Betrieb angepasst und kein 0815-Anschreiben. Außerdem habe ich schon seit der Schule (Gymnasium) Übung mit Bewerbungen.

Jetzt möchte ich eine schlechte Bewerbung schreiben aufgrund meiner Erfahrungen, weil ich nicht gut bin wie es auf dem Papier steht. Ich möchte keine hohen Erwartungen mehr gerecht werden. Natürlich wird es sich in meinem Gehalt widerspiegeln, aber mir ist meine Gesundheit wichtiger.

Meine schlechte Bewerbung sieht für mich so aus:
Schlampiges Anschreiben, kein Arbeitszeugnis, mittelmäßiges Bewerbungsgespräch
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Ich finde die Idee nicht gut, weil...

Es gibt eine Option, die du nicht erwähnt hast: die Bewerbung, die gut beschrieben ist, aber nicht maßlos übertreibt. Eine schlampige Bewerbung wird niemals akzeptiert.

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In einer deutschen WG kann es auch unordentlich zugehen. Wenn die Organisation fehlt, werden alle Menschen unordentlich. In Deutschland gibt es halt all diese Paragrafen, aufmerksame Nachbarn usw.

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