Einen Adapter gibt es nicht, man kauft üblicherweise einfach die richtige CDI. In deinem Fall eine mit Ölpumpenansteuerung.

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certificate of conformity.

Zu Deutsch: Übereinstimmungsbescheinigung.

§4 FZV:

(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Somit: Ausreichend.

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Eigentor, das Fahrzeug wird eingezogen und versteigert, §21 Abs 3 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
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Die Liste ist für dich uninteressant, sie dient der Behörde für interne Vermerke, wie die Überschrift bereits sagt. Nur weil sich dort alle möglichen Forderungen für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen befinden, heißt das nicht, dass du alles davon beibringen musst.

Den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation oder das ärztliche Gutachten brauchst du, wenn du eine der LKW- oder Busklassen beantragst. Den Auszug aus dem FAER besorgt sich die Behörde selbst.

Solange du den Antrag nicht abgibst, findet auch keine Bearbeitung statt und du wirst folglich auch nicht zur Prüfung zugelassen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung mehrere Monate betragen.

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Da es keine praktische Prüfung beim Erwerb der Mofaprüfbescheinigung gibt, ist dafür auch keine bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben.

Bei den praktischen Übungsstunden entscheidet der Fahrlehrer, ob er deine Schutzkleidung als ausreichend erachtet. Verletzt du dich, weil er dich beispielsweise mit ungeeigneten Schuhen hat fahren lassen, so haftet er.

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Jetzt habe ich ein Konto bei okx aufgemacht und die Passphrase eingegeben Auf der wallet ist auch das guthaben.

Weder war das die echte Seite, noch existiert irgendein Guthaben.

Für die Auszahlung sollst du einzahlen.

Niemand schenkt dir im Internet Geld.

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Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, siehe §6 Abs 3 Nr 4 FeV.

Du besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn auch mit Auflagen.

Du bist somit berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant.

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§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Den obigen Versuch, einen Text zu verfassen, hätte derjenige somit sich selbst und uns ersparen können.

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Vor zwanzig Jahren hätte man gesagt, dass ein Meister sowas können muss, da alles noch elektronisch lief und schlimmstenfalls ein paar Kabel umgeklemmt werden mussten.

Heute verwenden die Hersteller teils komplexe Ringbussysteme mit Lichtwellenleiter, z.B. Most-Bus, bei denen ein falsch konfiguriertes Bauteil zum Totalausfall führen kann.

Gut möglich, dass sich ein Fiat-Meister nicht einem BMW-System auskennt.

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Tatbestandsnummer 610103:

Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche. Es kam zum Unfall.
§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.3 BKat; § 19 OWiG
30,00€
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Die FeV schreibt in Anlage 7 folgende Eigenschaften des Prüfungsfahrzeugs vor:

2.2.2 Für Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen
a) Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
b) Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
c) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm 3,
d) mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

Wenn diese Punkte eingehalten werden, darfst du das Fahrzeug nutzen.

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Es macht nicht gerade den besten Eindruck, wenn sogar der Nachbar von einem Schaden wusste, du als Eigentümer hingegen nichts davon bemerkt haben willst - und dann zu allem Überfluss auch noch genau der beschriebene Schaden tatsächlich festgestellt wird.

Eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, wäre momentan wohl nicht die schlechteste Idee, auch hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung mit dem Käufer, welche dieser wohl anstrebt.

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Deine Schule bietet keinen Führerscheinkurs an, sondern den Erwerb der Mofaprüfbescheinigung. Damit darfst du nach Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren ein Mofa oder ein zwei/dreirädriges Kleinkraftrad bis 25 km/h fahren.

Für 45 km/h benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.

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Beim TPH dürfte das schwierig werden, da hier die 125ccm-Version bereits die stärkste Motorisierung ist. Alles darüber ist von Werk aus nicht vorgesehen und muss aufwendigst geprüft werden.

Beispielsweise bei einem 125er Runner wäre eine Leistungssteigerung "einfacher", da es ihn ab Werk auch mit 180 und 200ccm gibt.

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Kann ich irgendetwas tun um meinen Ausbildungsnachweis anders zu erhalten ?

Informiere deine Fahrerlaubnisbehörde über den Sachverhalt. Je nach Bundesland ist die Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten anders geregelt. In Bayern wäre beispielsweise die Regierung der Oberpfalz für die Überwachung aller Fahrschulen zuständig.

Deine örtliche Behörde wird dir entweder die zuständige Stelle nennen oder die Angelegenheit direkt an diese weiterleiten.

Wenn das Ordnugnswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird und ein Bußgeld von 1000€ im Raum steht, kommt die Fahrschule ihrer Pflicht wahrscheinlich recht zügig nach.

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Probezeitmaßnahmen hast du nicht zu erwarten, da diese nur auf Verstöße innerhalb der Probezeit erfolgen. Deine hat mangels vorhandener Fahrerlaubnis noch nicht begonnen.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird den Prüfauftrag zurückziehen und dich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erneut zur Prüfung zulassen.

Das Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn beispielsweise die verhängten Sozialstunden vollständig abgeleistet sind.

Anschließend liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifelt. Eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr reicht dafür bereits aus.

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Als dieser Bericht erstellt wurde, war das Fahrzeug bereits auf 25 km/h gedrosselt, siehe Fahrzeugdaten oben rechts.

Die Dekra hat hier lediglich bestätigt, dass der Roller theoretisch wieder auf 50 km/h zurückgebaut werden kann und welche Daten dafür geändert werden müssen. Eine Änderungsabnahme ist nicht erfolgt.

Der Bericht ersetzt keine Fahrzeugpapiere und hilft dir bei deinem Vorhaben nicht weiter.

Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, alles komplett neu eintragen zu lassen. Selbst wenn du die Zulassungsstelle ausfindig machen kannst, die damals die Mofa-Betriebserlaubnis ausgestellt hat, wird diese wahrscheinlich ein aktuelles Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis haben wollen, welches dir nicht ausgestellt werden kann, weil das Teilegutachten für die Drossel nicht vorliegt.

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Mit den Papierbögen war das nicht wirklich "effektiv". Die Lösungsschablone dazu hat die Fahrschule behalten, die Bögen wurden eingesammelt und Fehler anschließend besprochen.

Mit den heutigen Lernprogrammen ist das wesentlich besser gelöst, du siehst direkt, welche Fragen du falsch hast, siehst einen Erklärungstext dazu und kannst die falsch beantworteten oder von dir gespeicherten Fragen jederzeit gezielt aufrufen und wiederholen.

Wenn man im Theorieunterricht nicht komplett geschlafen hat, sind drei Viertel der Fragen selbsterklärend. Teilweise genügt schon logisches Denken. Was dann noch übrig bleibt, kannst du in der Software so oft durchgehen, bis du es entweder verstanden hast oder die Frage auswendig kennst.

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Jedoch ist das Ausweichen in Gegenverkehr soweit wie ich weiß verboten

Du sollst mit dem PKW oder noch größeren Fahrzeugen möglichst nicht ausweichen, wenn das Überfahren des Hindernisses eine geringere Gefahr darstellt. Im PKW bist du geschützt, angeschnallt und hast eine Motorhaube vor dir. Wenn du ein Reh wegrammst, ist danach die Front kaputt, aber dir passiert in der Regel nichts.

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